Alessio Schweigemarsch 10-2-15

Schweigemarsch am 10.02.2015 um 19 Uhr vom Bertoldsbrunnen zum Landratsamt Stadtstrasse. Alessio wurde zu Tode geprügelt und gleichzeitig melden Jugendamt bzw. Landrätin Störr-Ritter fehlerfreie Behördenarbeit. Deshalb ist zu befürchten, dass auch andere Kinder im Landkreis Gewalt erfahren, ohne von Behörden Hilfe zu erhalten und ohne Information der Öffentlichkeit. „Kindeswohl geht immer vor Elternrecht“ – dies mahnt der Marsch an.

Der „Schweigemarsch der  Kuscheltiere“ beginnt am Dienstag 10.2. um 19.00 Uhr am Bertoldsbrunnen und führt zum Landratsamt in der Stadtstrasse am Nordrand des Stadtgartens, wo zum voraussichtlichen Ende gegen 21 Uhr  mitgebrachte Kerzen, Grablichter und Präsente als Mahnmal hinterlegt werden. Mit einer Gedenkminute für den 3-jährigen Jungen endet der Schweigemarsch. Weiteres Infos auf der Website der Veranstalters:
https://www.jokers-freiburg.de/
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250 Fälle von Kindeswohlgefährdung
Auch im Hinblick auf alle anderen Kinder, die vielleicht in einer ähnlichen Situation sind wie Alessio während seines kurzen und schmerzlichen Lebens, zählt jeder Teilnehmer, der die Zeit aufwänden kann. Denn das Jugendamt hatte erklärt, dass im Raum Breisgau-Hochschwarzwald im Jahr rund 250 Fälle von Kindeswohlgefährdung bekannt werden. Nachdem die verantwortlichen Personen des Jugendamtes und die zuständige Landrätin Dorothea Störr-Ritter die Auffassung vertreten, dass die Sachbearbeitung durch das Jugendamt im Fall von Alessio nicht zu beanstanden wäre, obwohl das Kind in Kenntnis des Jugendamtes anscheinend seit der Geburt misshandelt, wiederholt krankenhausreif geschlagen und schlussendlich totgeprügelt wurde, so ist davon auszugehen, dass auch andere Kinder im Bereich Breisgau-Hochschwarzwald ständig Gewalt erfahren, ohne dass diese von den zuständigen Behörden die notwendige Hilfe erhalten und ohne dass die Öffentlichkeit davon erfährt. Denn der Fall von Alessio wurde anscheinend nur zufällig bekannt, weil anlässlich der Landung des Rettungshubschraubers in Titesee-Neustadt ein Polizeibeamter anwesend war, der hinlänglich Sachkenntnis besass um eine rechtsmedizinische Untersuchung zu veranlassen. Deshalb wäre es hilfreich mit dem Schweigemarsch ein Zeichen zu setzen, dass die Bevölkerung nicht schläft. Dies wäre auch deshalb wünschenswert, nachdem aktuelle Presseberichte zeigen, dass der zuständige Kreistag Breisgau-Hochschwarzwald ebenso wie das Jugendamt eine Politik der Vertuschung und Verdrängung betreibt. Nichts anderes ist von den Justizbehörden zu erwarten, welche eine rechtzeitige Anklage unterlassen haben.
Das Programm der Veranstalter habe ich so verstanden, dass der Schweigemarsch nicht dazu dient die verantwortlichen Personen zur Rechenschaft zu ziehen. Es geht nur darum Betroffenheit und Präsenz zu zeigen. Im besten Fall sollte der Schweigemarsch dazu führen, dass in anderen Fällen die Grundrechte der betroffenen Kinder auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht ebenfalls mit Füssen getreten werden, bzw. der menschenverachtenden Finanzpolitik der amtierenden Politiker zum Opfer fallen.
9.2.2015, sonja-info@t-online.de

Es stirbt ein Kind
Das Verhalten des Kreistags ist ebenso ein Skandal wie das der Kreisrätin und des Jugendamtes. Der § 8a des SGB VIII (Jugendhilfegesetz) ist eindeutig. Ärzte, Klinik und Staatsanwalt haben getan, was ihre Pflicht ist, aber das Jugendamt ist unfähig, daraus die Schlüsse zu sehen. Am Ende stirbt ein Kind und es ist nicht das erste, bei dem Behörden fahrlässig waren.
Es ist eine Katastrophe, wenn ein Kinderleben weniger Wert ist als vorauseilender Beamtenschutz. Der Kreistag hätte mindestens erkennen und deutlich zum Ausdruck bringen müssen, dass das Ergebnis der Massnahmen des Jugendamtes nicht mit dessen exklusivem gesetzlichen Auftrag übereinstimmt. Meiner Ansicht nach ist jeder Kreisrat, der hier mit zugegestimmt hat seines Amtes nicht würdig.
9.2.2015, Prof. Dr. med. Hans Ruder, Kinder- und Jugendarzt
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Landratsamt (Frau Störr-Ritter, Münz ) erfüllen  ihre Aufgaben gewissenhaft – obwohl ein kleines Kind gefoltert und getötet wurde
Die Mitarbeiter haben nach Frau Störr–Ritter ebenso gewissenhaft ihre Aufgaben erfüllt, wie Sie selbst – obwohl sie wichtiger fand,einen Vortrag über zukünftig besser Leben zu halten, als an jenem so wichtigen Tag vor Ort zu sein. 
Politische Aussagen, welche respektlos und ohne Inhalt sind. Beschämend. Sie haben alle ihre Aufgaben gewissenhaft erfüllt – obwohl ein kleines Kind gefoltert und getötet wurde. Für mich tragen sie alle eine Mitschuld – auch wenn sie nun versuchen durch rhetorische Worte ihre Schuld zu vertuschen.
12.2.2015, Karlheinz Breuer

 

Frau Störr-Ritter und Frau Münzer wissen um ihre Fehler
Also wenn Frau Störr-Ritter und Frau Münzer so früh vor die Presse treten und verlauten lassen, es sei kein Fehler im Jugendamt gemacht worden, so ist auch zu bedenken und anzuerkennen, dass sie sich damit vor ihre Mitarbeiter gestellt hat und keine Hetze gegen Einzelne aufkommen lassen wollte. Das ist auch ihre Aufgabe und dient einer sachlichen Aufklärung. 
Es ist ganz sicher so, dass die Mitarbeiter der Jugendämter ihr Bestes geben und nach bestem Wissen und Gewissen handeln, aber eben auch nur Menschen sind und Fehler machen. Was mich aber irritiert an dem Verlauf und völlig gegen meine längjährige Erfahrung im Berufsfeld Jugendamt/Familiengericht spricht, ist, dass über einen so langen Zeitraum ein offensichtlicher, vorab begangener Fehler nicht im weiteren Verlauf revidiert worden ist. Dafür gibt es Teambesprechungen, Supervisionen etc, auf die ja selbst immer wieder verwiesen wird.
Dass ein wiederholt impulsiv gewalttätiger Mensch nicht auferlegt bekommen hat, seine Gewaltproblematik zu bearbeiten und bis dahin maximal begleiteten Kontakt mit einem Kind haben durfte, welches er wiederholt massiv misshandelt hat (es ging hier nicht um eine Ohrfeige !!!), das lässt mich schwer zweifeln an der Kompetenz dieses Jugendamtes. Eine Dorfhelferin, dazu noch aus dem Familiensystem in dem sie dann professionell tätig sein solll, und eine Familientherapie können doch bei einer derartigen Impulskontrollstörung nichts ausrichten !! Das hat man völlig falsch eingeschätzt, über einen sehr langen Zeitraum und in mehreren gemeinsamen Besprechungen ! Welche Auffassung hat man in diesem Jugendamt bitte von Gewalttätern ? Dass sie ganz bewusst und kontrolliert – quasi als reflektierte Erziehungshaltung – zuschlagen? Dass es reicht, wenn der Täter dann – nach Einstellung der staatsanwaltlichen Ermittlungen – plötzlich ganz geläutert auftritt und sagt: Ja war falsch, kommt nicht wieder vor? Hier hat ein Mann wiederholt ein erst zwei, dann dreijähriges Kind massiv misshandelt. Ist das eine kontrollierte Handlung? Ist das bewusst steuerbar, oder weist es nicht eindeutigst darauf hin, dass hier einer die Nerven verliert und die Kontrolle über sich verliert? Dass solche Formen von Gewalttätigkeit ein Ausdruck von einer Störung der Impulskontrolle ist, das MUSS in heutiger Zeit in jedem Jugendamt in Deutschland bekannt sein. Gewalt gegen Kinder ist das tägliche Brot der Jugendämter in Deutschland, da kann sich keiner rausreden mit Sonderfällen. Im ganzen Bundesgebiet gibt es Gewaltberatungsstellen, Anti-Aggressionstrainings etc.
Wenn ein gesamtes Jugendamt (und nicht nur eine einzelne Sachbearbeiterin, vielleicht dazu ein Neuling) heutzutage nicht klar hat, dass bei einer solchen Gewalttat eine Gewalttherapie zwingend erforderlich ist, dann ist das Jugendamt nicht mit der ausreichenden Kompetenz ausgestattet, den Kinderschutz seiner Schützlinge sicherzustellen. Es wäre sehr interessant, inwiefern die vielzitierte Kooperation der Eltern auch dann noch bestanden hätte, wenn man ihnen gesagt hätte, was zu tun ist: räumliche Trennung, Gewalttherapie, bis dahin keine unbegleiteten Umgänge. Dass die Eltern Maßnahmen zustimmen, die sie ausschließlich unterstützen (Dorfhelferinnen nehmen einem tägliche Aufgaben ab wie Kochen, Putzen, Kinder hin und herfahren – die wären auch mir jederzeit sehr willkommen) und ihnen nichts abverlangen, ist doch selbstverständlich, erst recht angesichts der Fehler, die sie gemacht haben. Die hätten nämlich eine Inobhutnahme zwingend erforderlich gemacht, stattdessen hat man ihnen aber die Wohnung geputzt und sie bekocht, damit die Kinder gut versorgt sind und die Eltern entlastet. Wer würde da nicht kooperieren? 
Die BZ stellt ganz richtig fest: „Wir möchten den Familienrichter sehen, der angesichts dieser Misshandlungsvorwürfe noch auf dem Elternrecht beharrt.“ Die Familienrichter hier in NRW, mit denen ich regelmäßig zu tun habe, hätten allesamt im Sinne des Kindesschutzes entschieden und eine Inobhutnahme gerichtlich bestätigt. Darüber hinaus ist es auch nicht Aufgabe des Jugendamtes, richterliche Entscheidungen zu antizipieren, sondern zu versuchen, die Interessen des Kindes notfalls auch gegen die Eltern vor Gericht zu vertreten und das Gericht seine Entscheidungen selbst fällen zu lassen. Ein Mann, der sein Stiefkind mehrfach misshandelt hat und eine Mutter, die das deckt, haben ihre Elternrechte verwirkt, bzw. haben nachgewiesen, dass sie nicht dazu in der Lage sind, ihre Elternpflicht auszuüben. 
Angesichts meiner Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse kann und mag und werde ich nicht glauben, dass Frau Störr- Ritter und Frau Münzer nicht wissen, dass Fehler gemacht worden sind. Ich wäre sehr interessiert daran, wie meine hier geschriebene Darstellung beantwortet würde.
12.2.2015, Holger Reinisch

Selbst jetzt wird man dem Kind nicht gerecht
Wer war der kleine Alessio? Niemand weiß, wie er aussah, und wie er war. Zunächst durfte nicht einmal sein Name bekannt werden. Merkwürdig, dass sich die Presse in diesem Fall so diskret im Hintergrund hielt und dies, wie kürzlich in der BZ zu lesen war, aus Rücksicht auf die Betroffenen. Wer aber ist nun wirklich betroffen vom Tode dieses kleinen Jungen? Sind es etwa der brutal prügelnde Stiefvater oder seine Mutter, die ihr Kind, aus welchen Gründen auch immer, nicht schützen konnte? Sind es die Vertreter des Jugendamtes oder die Betreuer der Familie? Ist es die Staatsanwaltschaft, die ihre Ermittlungen einstellte. Oder sind es die Landrätin Störr-Ritter und der Kreistag, die überzeugt sind, dass keine Fehler gemacht wurden? Der kleine Alessio ist tot und nicht einmal jetzt wird man diesem gepeinigten Kind gerecht. Niemand erfährt etwas über ihn und sein kurzes Leben, das wohl so düster war, wie das Bauernhaus in dem er aufgewachsen ist. Möglichst schnell soll Gras über diese schreckliche Geschichte wachsen, bei der es so viele Verantwortliche gut meinten und nach bestem Wissen und Gewissen handelten.
18.2.2015, Anita Hohler, Littenweiler

Vertrauen schließt Kontrolle nicht aus
Ein totes Kind. Die Landrätin und die Sozialdezernentin verneinen offensichtliche Fehler ihrer Behörden öffentlich und vehement. Es gibt Widerspruch. Vor Akteneinsicht haben alle Fraktionen des Kreistages beiden das volle Vertrauen ausgesprochen. Erstaunlich. Jede Zusammenarbeit basiert auf Vertrauen, Kontrolle schließt dieses Vertrauen nicht aus! Wissen Sie, sehr geehrte Kreisrätinnen und Kreisräte über die Vorgeschichten Bescheid? Die gleichen Verfahrensfehler wie bei der aktuellen Familientragödie. Bitte schauen Sie aufmerksam hin, ehe Sie sich entscheiden, sonst werden auch Sie unglaubwürdig! Oder genießt das Vertrauen Ihrer Führungspersönlichkeiten Immunität? Unkontrolliertes Vertrauen hat den Jungen das Leben gekostet.
18.2.2015, Dr. med Christian Spitz, Bonndorf

Der Kreistag hat sein Gelöbnis gebrochen
Der Kreistag findet keine Fehler. Warum lebt dann der Junge nicht mehr? Der Kreistag weiß eine Antwort: „Tragischer Unglücksfall“! Kinderärzte, Mediziner der Freiburger Universitätsklinik, die, naturwissenschaftlich ausgebildet, gelernt haben, harte und objektive Fakten zu erheben, haben das Jugendamt mehrfach eindringlich gewarnt. Dem aber sind die Reue und die Tränen des Stiefvaters wichtiger, obwohl er beim Staatsanwalt weder Reue noch Tränen gezeigt hat. Trotzdem kein Grund, den Stiefvater, der auch als gewalttätig und cholerisch bekannt ist, genauer unter die Lupe zu nehmen. Das Ganze geht ja beamtenrechtlich in Ordnung und dem hehren Elternrecht ist genüge getan. Aber der Kreistag findet keine Fehler. Die Mitglieder des Kreistags haben gelobt, dem Wohle der Bürgerinnen und Bürger zu dienen. Gegenüber einem kleinen Jungen haben sie meiner Meinung nach ihr Gelöbnis gebrochen.
5, Dr. Thomas Mengel, Staufen

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