Alessio – RP contra Jugendamt

Das Regierungspräsidium Freiburg geht in seinem Prüfbericht auf Distanz zum Jugendamt des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald, da dieses gegen das Mehraugenprinzip verstoßen hat. Denn einzig der Sachbearbeiter des „Falles“ hatte Kontakt mit Alessios Familie – alle Urteile über Mutter, Stiefvater und Oma sowie schließlich die tödlich endende Rückführung von Alessio zu seinem Stiefvater beruhten auf seiner Sicht. Dieser Sachbearbeiter war also so etwas wie das Auge eines Teams, dessen andere drei Mitglieder zudem wechselten. Keine anderer Fachkraft des Jugendamts sah sich genötigt, mal selbst von Freiburg hoch nach Lenzkirch-Kappel auf den Zipfelhof zu fahren und persönlich Kontakt mit der Familie von Alessio aufzunehmen. Sie saßen im Landratsamt bzw. recherchierten vom PC aus im Internet: Sesselfurzer nennt man so etwas auf Badisch.
7.3.2015

Zwei Augen des Sachbearbeiters statt Mehraugenprinzip
Eine fragwürdige Variante des Mehraugenprinzips – findet Ludwig Salgo, Seniorprofessor für Familien- und Jugendrecht an der Uni Frankfurt: „Das vorgeschriebene Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte bedeutet meines Erachtens in einer solchen Konstellation, dass sich zumindest zwei Fachkräfte einen unmittelbaren persönlichen Eindruck von der Lage und den beteiligten Personen, vor allem von ihrer Interaktion verschafft haben. Das gegenseitige Korrektiv würde entfallen, wenn nur eine Fachkraft sich unmittelbare Eindrücke verschaffen würde. Zudem widerspricht ein ständiger Wechsel im Fachteam der vom Gesetz beabsichtigten kontinuitätssichernden Hilfeplanung.“ ….
Alles vom 7..2015 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/fall-alessio-jugendamt-hat-fehler-gemacht

Wie bei den Verdingkindern früher
Mich erinnert die Arbeit von Frau Münzer und der Frau Störr-Ritter an die Verwahrung von den früheren Verdingkinder. Alle wissen über das schreiende Unrecht in den Familien was den Kindern dort angetan wird. Man tut fast nichts. Wenn dann doch wieder mal was passiert ist, ein Kind spurlos verschwand oder Tod aufgefunden wurde, dann hat man vertuscht, gelogen, nur die Spitzen der Fälle überhaupt bearbeitet, um hinterher wieder zum Alltag zurückzukehren. Frau Münzer ist ja auch bekannt dafür, dass sie dann, wenn wieder Ruhe eingekehrt ist, aus dem Schoß der Verwaltung juristische Spitzfindigkeiten und beleidigende Feststellungen gegen Kritiker ihrer Arbeit sie gerne platziert.
7.3.2015, Klaus Springer

Familienrechtsprofessor Salgo: Jugendamt „selbstherrlich“
„Das Elternrecht wird in Deutschland aus historischen und ideologischen Gründen maßlos überhöht“, kritisierte der emeritierte Frankfurter Familienrechtsprofessor Ludwig Salgo. „Natürlich gelingt der Kinderschutz am besten mit den Eltern, aber der Staat muss auch mal gegen die Eltern intervenieren.“ …. Beim Fall Alessio wurde Salgo aber doch deutlich. Hier seien die Gefährdungshinweise vom Jugendamt „selbstherrlich“ übergangen worden. …
Alles vom 7.3.2015 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/kinderschutz-ist-eine-arbeit-im-hochrisikobereich–101469566.html

 

Oma mit Sorgerecht ist Großmutter des gewalttätigen Stiefvaters, nicht von Alessio
Wie ich erst sehr spät realisiert habe, handelte es sich bei der Großmutter nicht um die Großmutter von Alessio (3 J.), sondern um die Großmutter des Stiefvaters (32 J.). Die muss ja dann mindestens 70 Jahre alt gewesen sein, vermutlich noch älter… Und der Stiefvater durfte da offiziell hin? So sieht also ein Schutzkonzept bei einem massiv gewalttätigen Mann aus? Hat das Jugendamt etwa gedacht, die Oma des Stiefvaters kann Alessio ggf. auch körperlich vor dem Stiefvater schützen, falls diesem mal wieder die Sicherungen durchbrennen? Und da fragt sich das Jugendamt allen Ernstes, inwiefern die Oma loyal gegenüber dem Enkel sein könnte? Hat sich mal jemand gefragt, ob der nicht vielleicht seine ganze Familie tyrannisiert und kontrolliert hat? Der ist als massiv gewalttätig bekannt, und keiner stellt sich die Frage, ob nicht auch Andere vor ihm Angst haben könnten. Ja, ne is klar. Ist ja sonst so ein liiiieber Papa gewesen, gell? Da konnte man niemals auf solche Gedanken kommen. Aber man konnte immerhin denken: die Oma ist vielleicht loyal. Den Gedanken zu Ende denken, da war man aber schon überfordert mit. Und wo ich grade beim Denken bin: was sollte die zeitlich befristete, räumliche Trennung eigentlich gegen die Gewalttätigkeit des Stiefvaters bewirken? Das ist ja ein ganz neues Konzept! Sollten wir jetzt öfters bei häuslicher Gewalt machen! Also liebe Frauen in Deutschland: wenn Ihr Partner Sie schlägt, ziehen Sie vier Wochen zu Ihrer Freundin. Danach können Sie sicher wieder zurückkehren. Zu Risiken und Nebenwirkungen gehen Sie bitte 14-tägig zum Arzt oder fragen Sie Frau Münzer.
Vielleicht waren da alle Frauen eingeschüchtert? Die Frau und Mutter von Alessio. Die Oma. Die Dorfhelferin-Cousine etc. Aber das ist wohl zu einfach gedacht, nicht wahr Frau Münzer? Wir dürfen ja nicht vom Ende her denken, haben Sie gesagt. Am besten wir denken gar nicht mehr, wie wäre das?
7.3.2015, Holger Reinisch

Skandalös
Völlig unverständlich ist auch die Aussage der Staatsanwaltschaft, bei ihren Ermittlungen gegen das Bedienstete des Landratsamts nur zu prüfen, ob Standards und Richtlinien eingehalten wurden. Mögliche Fehleinschätzungen (und der hierdurch resultierende Tod des Buben) würden nicht geprüft. Da fehlen einem einfach die Worte.
In der chronologischen Betrachtung des Geschehens war dem Landratsamt doch bekannt,
dass bei Alessio bereits 2013 durch Kinderärzte und Gerichtsmediziner wiederholte Verletzungen durch Schläge festgestellt worden waren und der sog. Stiefvater (rechtlich ist er das nicht) bagatellisierend eingeräumt hatte, ihn zu „ohrfeigen“,
dass im Sommer 2014 in der Kinderklinik schwerste aktuelle sowie zurückliegende Verletzungen diagnostiziert wurden, die wiederum keinen Zweifel auf permanente Misshandlungen, Schläge und Tritte des armen Kindes zuließen,
dass Haus- und Kinderarzt immer wieder Verletzungen des Kindes behandeln mussten,
dass die Staatsanwaltschaft nach Einstellung des Verfahrens wegen mangelnder Nachweismöglichkeit der Tätereigenschaft dringend auf Schutzmaßnahmen hingewiesen hat,
um nur die härtesten Fakten zu nennen.
Bei solch einer Fakten- und Gefahrenlage drängt sich doch der Schutz des Kindes durch eine Wegnahme vom Schläger schreiend auf!! Dies nicht zu tun, liegt außerhalb jedes menschlichen Verständnisses und ist derart grob fahrlässig oder bedingt vorsätzlich, so dass dies selbstverständlich in strafrechtliche Ermittlungen mit einbezogen werden muss. Ein „die haben sich halt leider verschätzt, kann ja mal vorkommen, war eine Ermessenssache“ ist bei der Offensichtlichkeit der Gefahr absolut unzulässig.
Und selbst wenn hundert Vorschriften und Richtlinien – was man kaum glauben kann – gegen eine Inobhutnahme oder Anrufung des Gerichts gesprochen hätten, kann man doch nicht sehenden Auges weitere Verletzungen oder den Tod des Jungen achselzuckend in Kauf nehmen, mit einem „es läuft doch alles rechtens“. Die jeweilige Sachbearbeiter- oder Sachleitungsebene hätte nach oben demonstrieren müssen, was mit Sicherheit die sofortige Einschaltung des Familiengerichts zu Folge gehabt hätte.
Die Behandlung des Falles ist nach wie vor skandalös, und der hierdurch resultierende Vertrauensverlust in Behörden, Aufsichtsbehörden wie auch Ermittlungsorgane oder generell in den Rechtsstaat ist immens.
8.3.2015, Herbert Pfefferle

 

Sozialdezernentin Eva-Maria Münzer – Auch im Jahr 2000 ein kritischer Fall
Ich würde sogar sagen: Frau Münzer hat gelogen. Als sie sagte, dem Amt seien nur Ohrfeigen bekannt gewesen. Als sie sagte, es habe sich um kooperative Eltern gehandelt.
Frau Münzer hat aber auch schon in früheren Fällen bagatellisiert und die Unwissende gespielt (Zitat aus Spiegel Online): „Für uns war diese dramatische Situation nicht erkennbar“, sagte die Sozialdezernentin beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Eva-Maria Münzer. Die Jugendbehörde habe erst im Sommer 2000 durch die Polizei von den Vorgängen erfahren. „Wir hatten davor keine Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten“, sagte Münzer.
Nachzulesen bei: https://www.spiegel.de/panorama/anklage-gab-eine-pflegemutter-ihren-kindern-tierfutter-a-188034.html
Auch in jenem Fall hätte sich die Sozialdezernentin, die den Fachgruppen Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) und Pflege-und Adoptivkinderdienst (PAKD) vorsteht, fragen lassen müssen, wieso da „ihre“ Behörde keine Ahnung hatte.
12.3.2015, Holger Reinisch

 

Jugendamt-Sozialdezernentin Münzer früher und heute
2000: Die Behörde selbst bestritt jede Schuld. Sie könne keine Versäumnisse ihrer Behörde erkennen, versicherte Jugenddezernentin Eva-Maria Münzer. Ihr Haus habe sofort und richtig gehandelt, als die ersten Hinweise auf Misshandlungen eingetroffen seien. Davon geht mittlerweile auch die Staatsanwaltschaft Freiburg aus.
https://jugendamtwatch.blogspot.de/2012/05/unfassbare-verbrechen-in-pflegefamilien.html

2015: „Eva-Maria Münzer, Sozialdezernentin im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald und damit auch für das Jugendamt verantwortlich, spricht auf einer Pressekonferenz mit Bedacht, vorsichtig, leise.
„Wir hatten noch nie einen solchen Fall. Noch nie.“
https://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/getoetetes-kind-landratsamt-unter-rechtfertigungsdruck–99314668.html
12.3.2015, Karl Alfred Wolpert

 

Kreistagssitzung am 11.3.2015 – 100.000 Euro für unkontrolliertes Gutachten
Wer in der Kreistagssitzung als Zuhörer saß, der hatte – bei Kenntnis der Fakten – die vortreffliche Gelegenheit, bekannte „demokratische“ Abläufe zu beobachten. Um mich kurz zu fassen:
Frau Landrätin und Frau Münzer stehen in heftiger öffentlicher Kritik. Der Frau Landrätin droht evtl. sogar ein Strafverfahren. Frau Landrätin will dieses Jahr aber noch einmal zu einer weiteren Amtsperiode gewählt werden und sieht dieses Ziel nun in Gefahr. Was tun?
Frau Landrätin beauftragt für über 100.000,-€ einen Gut- oder Schlechtachter, der am Ende seiner unkontrollierten Solo-Arbeit den gewünschten Persilschein ausstellen wird. Die vermutete dumme Öffentlichkeit ist eingelullt oder beruhigt.
Durch dieses Ebnen des Weges fällt es der Staatsanwaltschaft natürlich wesentlich leichter, Ermittlungsverfahren einzustellen. Und dann ist die Wäsche so weiß gewaschen, wie es weißer nicht geht, und man muss dann der Landrätin wirklich dankbar sein, dass sie den Wahlvorschlag des Kreistages für eine weitere Kandidatur annimmt. Mit 90 % der Stimmen wird dann die alte Landrätin zur neuen Landrätin gewählt (SchweißvonderStirnwisch!). Alles noch mal gut gegangen!
Die Expertengruppe darf nur allgemein die Abläufe des LRA unter die Lupe nehmen und freundlich hier und da ein paar Anregungen für Optimierungen geben. Mit dem Fall Alessio darf sie sich aber nicht befassen.
Der favorisierte Gutachter durfte sich gut eine Stunde lang vorstellen und per PP-Präsentation langatmig und blumig wohlformulierte, aber wenig aussagende Sätze von sich geben und das Auditorium beeindrucken. Das einzige, was er zu fürchten schien, war eine begleitende Kontrolle seiner künftigen Arbeit. Nur Solo-Arbeit akzeptiert er.
Vom zweiten in Betracht kommenden Gutachter sah oder las man nichts; er hatte sich ordentlich schriftlich beworben, scheint aber – so war mein Eindruck – keine Chance gegen den PP-Präsentierenden, der in der Vergangenheit schon durch amtsfreundliche Gutachten aufgefallen ist, zu haben.
Die Zuschauer im Saal hatten fast alle den Eindruck, dass die Benennung des PP-Präsentators nur noch eine Formsache sein werde. Die SPD-Fraktion versuchte verzweifelt, dieses unwürdige Spektakel mit eigenen Anträgen zu drehen, fand sich aber allein. Das hektische Verlassen des Saales für ein paar Minuten durch einige Fraktionsführer (ohne SPD) zur Krisenbesprechung außerhalb der Mikrofone sprach Bände. Ja, so geht Politik, auch wenn in den Berichterstattungen der Presse leider vieles geglättet dargeboten wurde. ….
Symptomatisch für solche Tendenzen war in der Kreistagssitzung auch die mehrfache Schelte der Badischen Zeitung, die es sich erdreistet hatte, die Wahrheit scheibchenweise zu ermitteln und somit das LRA teilweise der Lüge überführt hat („so was geht doch gar nicht!“).
12.3.2015, Herbert Pfefferle

Damen in öffentlichen Ämtern müssen sich der Öffentlichkeit stellen
Ich wüsste ja gerne mal, warum eigentlich keine der Damen es für nötig erachtet, auf die BZ-Artikel zu reagieren. Ein lapidares Dimenti der Frau Landrätin, alles sei im Team (bzw. nachträglich im Team) besprochen worden … und das war es? Da hat ein Sachbearbeiter ein Protokoll angefertigt, welches eindeutig auf das Gegenteil hinweist, nämlich auf eine Einzelentscheidung auf Druck des Stiefvaters und seiner Anwältin. Wie kam das denn zustande, wenn doch angeblich vorher alles besprochen war? Und wie kam es, dass von Frau Münzer und Frau Störr-Ritter ständig die Dinge anders dargestellt wurden, als sie dann nach BZ-Recherchen tatsächlich gewesen sind? Wieso darf man die Öffentlichkeit anlügen? In diesem Zusammenhang: wo ist eigentlich Frau Münzer? Ich würde gerne nochmal von ihr hören, dass die Eltern kooperativ waren. Und dass dem Jugendamt nur Ohrfeigen bekannt waren. 
Für die Beantwortung dieser Fragen braucht es doch keinen 100.000 € – Experten ! Und schon gar keinen, der das Jugendamt bereits in Bezug auf Alessio in Sachen Krisenmanagement beraten hat! Der kann doch gar nicht mehr unabhängig sein ! Der hat denen zuvor geraten, nur dies und das zu sagen und mitzuteilen, war also daran interessiert, die Konsequenzen für das Jugendamt und Landratsamt so gering wie möglich zu halten. Und genau DER soll jetzt die Sache aufklären? 
Es braucht primär eine Pressekonferenz ! Die Damen sind in öffentlichen Ämtern, werden aus öffentlicher Hand bezahlt, dann sollen Sie sich auch der Öffentlichkeit stellen, und nicht den selbst ausgesuchten Expertenkommissionen und Einzelexperten. Da fühlt man sich doch wie im Kabarett bei C. Sieber, der da sinngemäß sagte „Liebe Bevölkerung, auf Wiedersehen, wir brauchen Sie nicht mehr“ und „es wird die Demokratie mit den Mitteln der Diktatur verteidigt“.

Ich bin kein Rechtsexperte, sondern Psychologe und Gutachter an Familiengerichten. Mir geht es auch nicht um die juristische Aufarbeitung der Vorgänge, die da den Tod von Alessio nicht verhindert haben. Mir geht es darum, dass eine Aufklärung erfolgt, so dass solche Vorgänge künftig vermieden werden und ein Kind den Schutz bekommt und eine Familie die Hilfe erfährt, die benötigt wird. Alles andere als eine vollständige Aufklärung der Öffentlichkeit über die Arbeitsweise des Jugendamtes (wie seinerzeit in Bremen) ist nicht akzeptabel. 
Davon abgesehen hat niemand Frau Münzer oder Frau Störr-Ritter gezwungen, sich inhaltlich zu äußern. Sie haben es aber getan und Frau Münzer hat dabei nachweislich gelogen. Diesbezüglich gibt es aber kein Verfahren oder staatsanwaltliche Überprüfungen, also auch keinen Grund / kein Recht, sich in Schweigen zu hüllen. Frau Münzer kann sich doch bitte dahingehend erklären, wieso sie in der Öffentlichkeit erzählte, es seien nur Ohrfeigen bekannt gewesen und die Eltern seien kooperativ gewesen. Und dann kann sie ihre Äußerungen doch bitte mal korrigieren und sagen, dass das nicht stimmte, von mir aus, weil sie nichts hinreichend informiert war. Das wäre mal ein Anfang ! Und dann soll Frau Störr-Ritter doch bitte gleich nachlegen und sich dazu äußern, weswegen sie keinerlei Zweifel daran hat, dass im Amt richtig gehandelt worden ist. Warum dann aber jetzt eine Expertenkomission und ein Gutachten und und und? Entweder sie ist sich sicher, dass Alles richtig gemacht wurde, dann braucht es keine Komissionen und Gutachten, oder sie hat Zweifel und dann soll sie das auch sagen. Sie mögen sich bitte einfach dazu äußern, nicht zum Thema Alessio, sondern zu ihrer Art der Kommunikation und Aufarbeitung unmittelbar nach dem Tod von Alessio. 

Ich finde es nach wie vor unerträglich, dass Frau Münzer bei der PK erzählte, es seien dem Jugendamt nur Ohrfeigen bekannt gewesen und man könne ja Jugendhilfe nicht so handhaben, dass man dann die Kinder sofort aus der Familie nehme. Ich finde, diese Äußerungen sind ein unerhörter Schlag in das Gesicht von Alessio und in das Gesicht jeden Kindes, dass misshandelt, missbraucht oder auch „nur“ geohrfeigt wird. Auch ein geohrfeigtes Kind ist in seinen Grundrechten und seiner Würde massiv verletzt und bedarf des Schutzes eines Jugendamtes, ja es hat eine RECHT darauf ! Es kann ja sonst niemand die Kinder schützen, es ist ja niemand dazu befugt – außer dem Jugendamt! Aber im Breisgau-Hochschwarzwald muss man, wenn die Sozialdezernentin solche Aussagen tätigt, davon ausgehen, dass das Jugendamt das duldet und sich auch nicht im Zweifelsfall an das Familiengericht wendet. Ein fatales Signal an alle gewalttätigen Eltern, aber auch an ihre Nachbarn, an Lehrer, Ärzte, Kindergärtner, an die Kinder selbst … an Alle, die sich da nicht mehr ans Jugendamt wenden werden, um Hilfe für ein geschlagenes Kind zu suchen. Das ist (das nächste) Amtsversagen. Und dazu eine rieisige Lüge, wie man mittlerweile weiß ! Diese Frau MUSS meines Erachtens dringend von ihren Aufgaben entbunden werden.
16.3.2015, Holger Reinisch

Dieser Beitrag wurde unter Hochschwarzwald, Jugend, Kinder abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar