Versammlung – nur 2 Personen

„§ 2 NVersG: Eine Versammlung ist im Sine dieses Gesetzes ist eine ortsfeste oder sich fortbewegende Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung – @Polizei_H“

Gemäß dieser offiziellen Verlautbarung der Polizei Hannover darf man sich zu zweit nicht mehr über irgendwelche politische bzw. gesellschaftliche Probleme unterhalten, wenn man sich im öffentlichen Raum bewegt, da diese Zweisamkeit bereits als Versammlung definiert ist – eine Mini-Demonstration sozusagen. Demonstrationsrecht und -freiheit ade.
Dabei müssen sich die zwei Personen der Versammlung nicht einmal kennen, sondern nur zufällig im öffentlichen Raum nebeneinander stehen. Der u.a. wiedergegebene Augenzeugenbericht von Prof. Homburg gibt ein erschreckendes Beispiel.
4.1.2022
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Einkesselung, Verfahren und Platzverweis wegen eines Spaziergangs
Zwei Bürger treffen sich in der Innenstadt und werden sofort von der Polizei zu einer Versammlung erklärt und eingekesselt. Ein friedlicher Spaziergang endet mit einer Abführung und Ankündigung eines Verfahrens mit Platzverweis. Ein unfassbarer Erfahrungsbericht von Stefan Homburg.
….
Nach möglichen Spaziergängern Ausschau haltend, stoppe ich kurz, und eine neben mir stehende Dame sagt unvermittelt, sie sei wegen Lockdown und Masken schon ewig nicht mehr in der Innenstadt gewesen. Da es mir ähnlich geht, bewundern wir eine halbe Minute lang gemeinsam die Weihnachtsdeko. Als ich weitergehen will, stehen plötzlich fünf Polizisten vor uns und, als ich mich umdrehe, etwa zehn bis fünfzehn hinter uns, die einen Ring um die Dame, mich und vielleicht acht weitere, meist ältere Personen bilden. Gefragt, was das bedeuten soll, antwortet mir eine blonde Polizistin, sie würde uns hiermit zur Versammlung erklären. Ich setze sofort meine FFP2-Maske auf, bin ehrlich schockiert und entgegne, das sei wohl ein Schildbürgerstreich.
Auf dem Platz stehen jetzt infolge der Polizeipräsenz und des gebildeten Kessels viele Zuschauer, und man könnte im Grunde jede beliebige Personengruppe von hinten umzingeln und zur „Versammlung“ erklären.
Eine Bekannte, die zufällig vorbeikommt, will sich zu mir gesellen, darf aber nicht in den Kessel, und ich darf nicht hinaus. Immer weitere Polizisten kommen hinzu, auch Zuschauer, und die ganze Szene wird vielfach gefilmt. Außerdem erhalte ich Zurufe von Menschen, die mich erkennen und ihr Befremden über diese seltsame Maßnahme ausdrücken. Oft fällt der Ausdruck „Faschismus“, und die Polizisten werden verbal hart von den Umstehenden angegangen.
Nach etwa einer Viertelstunde wird es ernst: Ich werde von drei Mann abgeführt, und nach dem Tatvorwurf fragend erhalte ich die Antwort: Verstoß gegen die Maskenpflicht. Ich entgegne, dass ich doch eine trage, sogar FFP2, und dies seit Bildung des Kessels. Das nutzt aber nichts: Ich hätte die Maske bereits vor Bildung des Kessels tragen müssen, und man habe Beweisfotos, dass dies nicht der Fall war.
Da ich nun von den anderen entfernt bin, bekomme ich nur aus den Augenwinkeln mit, dass es anderen, die keine Maske tragen, viel schlimmer ergeht. Vielleicht, weil sie nur durch die Stadt gehen wollten und aus diesem Grund keine dabei hatten. Jedenfalls höre ich Aufruhr und Schreie, kann dem als isoliert Abgesonderter aber nicht nachgehen. Nach Feststellung meiner Personalien erhalte ich die Ankündigung eines Verfahrens gegen mich sowie einen Platzverweis für die gesamte Innenstadt, deren Grenzen der leitende Polizist aber nicht zu definieren vermag. Stattdessen droht er mir Gefängnis für den Fall eines Verstoßes an.

Zwei Schlussfolgerungen
Erstens kann die Polizei durch hinterhältiges Kesseln jedem, der sich außerhalb seiner Wohnung aufhält, ein Verfahren anhängen, und das ist wohl auch der Sinn der Aktion. Zweitens: Wenn man das nicht Faschismus nennen darf, wo beginnt der eigentlich – oder anders ausgedrückt, was wollen wir uns eigentlich noch alles bieten lassen?
… Alles vom 4.1.2022 von Stefan Homburg bitte lesen auf
https://reitschuster.de/post/einkesselung-verfahren-und-platzverweis-wegen-eines-spaziergangs/

Dr. Stefan Homburg ist Universitätsprofessor für Öffentliche Finanzen der Leibniz Universität Hannover i. R., hat zahlreiche Regierungen, Politiker und Parlamente beraten und informiert auf https://twitter.com/SHomburg über die Coronakrise.

Kommentare:
Bravo, Herr Homburg.
Seit April 2020 von mir als hoch qualifizierter Statistik-Experte wahrgenommen – unvergessen seine Kurve, die er bei Lanz demonstrierte, die bewies, dass die Zahlen bereits vor dem Lockdown am Sinken waren. Unvergessen seine deutlichen Worte am 09. Mai in Stuttgart auf der ersten Groß-Demo. Und unvergessen seine Bemühungen im Corona-Quartett bei Servus TV, die Diskussionen in einen kritischen Diskurs zu führen. Was leider irgendwann auch boykottiert wurde – so hatte es den Anschein. Ich folge ihm auf Twitter und teile seine teils brillanten knackigen Analysen. Wenn jemand von einer gewissen Blase so angefeindet wird, wie er, dann weiß man, dass er meist richtig liegt. Das musste mal gesagt werden! Wir sehen uns auf der Straße!
4.1.2022, H.M.

Das ist immer so im Faschismus
Immer wie es angeordnet ist. Sagt der Bürgermeister Deeskalation, halten sich die Schergen zurück. Sagt er Attacke, werden die 80-jährigen Omis und die Schwangeren krankenhausreif geprügelt und anschließend noch angeklagt und bestraft.
Das ist immer so im Faschismus. Wenn wir uns aber nicht wehren, wird es noch viel, viel schlimmer werden. Gerade wir Deutschen sollten doch gewarnt sein. Eigentlich hatte man uns das doch sogar in der Schule im Geschichtsunterricht beigebracht.
4.1.2022, K.W.
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