Wittenberg-Totschlag-Syrer29-9-2017

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Ein schwarzer Storch beim Abflug im Rieselfeld bei Freiburg im August 2021

 

  • Gewaltverbrechen durch Migranten: Wie gerecht sind die Gerichte? (15.9.2021)
  • Offener Brief der Vaters Karsten Hempel zum „falschen Urteil“ (9.9.2021)
  • Nur Bewährungsstrafe für „Totprügler“ von Wittenberg (27.3.2021)
  • Syrischer Totprügler von Marcus Hempel erhält nur zwei Jahre auf Bewährung (27.3.2020)
  • Bewährungsstrafe für Wittenberg-Totprügler (26.3.2020)
  • taz zu Wittenberg: Zweifel an der Darstellung der Staatsanwaltschaft (29.9.2018)

„Vor dem Gesetz sind alle gleich“ oder Kuscheljustiz?
Am 29.9.2017 schlug der Syrer Sabri H. (angeblich 17) den Wittenberger Marcus Hempel (30) mit der Faust tot: „Ich war wütend, deshalb ich zugeschlagen.“ Am 27.3.2020 befand die Jugendstrafkammer des Landgerichts Wittenberg, dass 2 Jahre auf Bewährung gerecht seien. Sabri H. verließ lächelnd das Gericht als freier Mann. Die Staatsanwaltschaft entschied, daß der unbegleitete minderjährige Flüchtling (UMF) in Notwehr gehandelt habe – im Widerspruch zu den Videos:.
https://www.youtube.com/watch?v=q3iUCoXXXNc
https://www.youtube.com/watch?v=LINKrwk2QNI
Auch Karsten Hempel, der Vater des Getöteten zweifelt die Richtigkeit dieses Urteils an und fordert eine erneute Untersuchung.
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Gewaltverbrechen durch Migranten: Wie gerecht sind die Gerichte?
In Wittenberg wurde ein 30-Jähriger von einem Asylbewerber getötet. Schauen wir uns diesen und ähnliche Fälle an – und wie die Justiz damit umging.

Am 29. September 2017 wurde Marcus Hempel 22 Tage nach seinem 30. Geburtstag von dem Asylbewerber Sabri H. vor dem Arsenal-Einkaufszentrum in Wittenberg erschlagen. So weit, so alltäglich.
In einem fünftägigen Prozess wurde – trotz der kompletten Aufzeichnung des Verbrechens einer am Tatort befindlichen Videokamera und der Zeugenaussage der Freundin des Ermordeten – der Täter nicht etwa wegen Mordes, sondern wegen „Notwehrexzess“ verurteilt. Zu zwei Jahren auf Bewährung und 120 Arbeitsstunden. Für das Leben eines Menschen. Mit „aller Härte des Rechtsstaats“.
Laut Schilderung des Vaters des Opfers, Karsten Hempel, in der „Jüdischen Rundschau“
https://juedischerundschau.de/article.2021-09.der-staat-gegen-seine-buerger-der-unglaubliche-fall-des-durch-einen-2015-zugewanderten-syrer-getoeteten-marcus-hempel-in-wittenberg.html
kam es im Verlauf des Prozesses und seiner Beweisführung seitens der Staatsanwaltschaft zu – freundlich gesagt – einigen Ungereimtheiten, die den Verdacht erwecken, im vorliegenden Fall solle unter allen Umständen der Täter geschützt und geschont werden, um… Ja, warum eigentlich? Im Gegenzug wurde der Vater des Opfers aufgrund einer anonymen Anzeige mit einer „Gefährderansprache“ belästigt, weil er angeblich dazu aufgerufen haben sollte, den Täter Sabri H. gesundheitlich zu schädigen beziehungsweise dazu anstiften.
Einige AfD-Abgeordnete haben den Fall und seine seltsamen Wendungen und Widersprüche, auch und gerade in der Wahrheits- und Urteilsfindung, am 23.4.2021 aufgegriffen und im Landtag zur Sprache gebracht. Sie wurden mit lauen und halbgaren Antworten abgespeist, falls ihre Fragen überhaupt beantwortet wurden.
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Laut der Schilderung des Vaters und der Freundin des Ermordeten, Agapi R.,
https://www.bild.de/regional/leipzig/wittenberg/wichtigste-zeugin-spricht-ueber-toedlichen-streit-in-wittenberg-53463760.bild.html
liegt hier, wenn deren Aussagen stimmen, ein Justizskandal allerersten Ranges vor, in dem sich ein deutsches Gericht mit Lügen, Täuschungen, und Verdrehungen – ja, sogar Drohungen – um eine objektive Wahrheitsfindung gedrückt und damit ein härteres Urteil regelrecht verhindert hat.
Wenn deren Aussagen stimmen, dann geht in Deutschland wenigstens in diesem Fall Täterschutz vor Opferschutz, dann ist das Leben eines Menschen 120 Arbeitsstunden und einen zweijährigen erhobenen Zeigefinger wert, sofern der Täter „Neu Hinzugekommener“ und das Opfer „Schon-länger-hier-Lebender“ ist. System? Zufall? Einzelfall? Bedauernswerter Mangel an Beweisen? Aber was an Beweisen bräuchte es neben einer (widerwillig) zur Kenntnis gebrachten Videoaufzeichnung, einer Zeugenaussage und dem Geständnis des Täters, dass eben KEINE Notwehr vorlag, denn noch?
Sehen wir hier den (auch mit den unlauteren Mitteln der Öffentlichkeitssuche geführten) Kampf eines verzweifelten Vaters um Gerechtigkeit? Sehen wir hier einen Einzelfall? Oder sehen wir hier ein Beispiel für die systematische Verschleierung und Verharmlosung vieler ähnlich gelagerter Fälle? Sicher ist jeder Fall anders zu beurteilen und es gilt immer noch „im Zweifel für den Angeklagten“, aber der oben geschilderte Fall scheint doch sehr im wahrsten Wortsinn merk-würdig.
Schauen wir uns ein paar andere Fälle an: …
… Alles vom 15.9.2021 von Thilo Schneider bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/gewaltverbrechen_wie_gerecht_sind_die_gerichte
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Einige Kommentare:
Milderungsgründe
“aufgrund seines kulturellen Hintergrunds“ ein milderes Urteil bekommt, muß doch nach gleicher Logik bei fremdenfeindlicher Gewalt, z.B. in Sachsen, der Täter ‘aufgrund seines rassistischen Hintergrunds“ ebenso einen Strafnachlaß bekommen. Oder? Habe ich was übersehen? Ja: doppelte Maßstäbe.
15.9.2021, M.B.

Zerstörung des Vertrauens in den Rechtsstaat?
Nachdem ich den oben verlinkten Fall/Tathergang, beschrieben in der Jüdischen Rundschau gelesen habe, muss ich zugeben, in diesem Fall geht es für die Gesellschaft nicht mehr primär um Mord, sondern um die Zerstörung des Vertrauens in den Rechtsstaat, also um den Tathergang der klaren, bewussten, wiederholten Lügen/Falschaussagen von Ober-, Generalstaatsanwalt, Justizminister zum Schutz eines Mörders vor seiner Verurteilung/Bestrafung. Ob die beteiligten, höchsten Amtspersonen gelogen haben, weil sie Geld erhielten, bedroht wurden oder aufgrund irgendwelcher perverser Neigungen, spielt gar keine Rolle. Wichtig ist, sie haben es getan, mehrfach und bewusst. Wo bleibt der Milliardär, der mit seinem Einfluss/Geld/Medien usw. diese Leute zur Strecke bringt? Und damit meine ich nicht nur Entlassung, sondern auch Verurteilung und Gefängnis! Dieser Fall tönt so absurd, man kann es kaum glauben, dass er wahr ist, aber er passt in die Geschehnisse der vergangenen Jahre.
15.9.2021, M..J.

Kettenbewährung, also Bewährung, die auf Bewährung folgt
für vorwiegend ausländische Straftäter, ist Rechtsbeugung und hat mit Gerechtigkeit schon gar nichts zu tun. Mir kommt es so vor, als ob Richter über Straftäter urteilen wie ein Blinder der über Farbe doziert. Gerichte sollen Recht sprechen.
15.9.2021, G.SCH

… führt zwangsläufig wieder zu Selbstjustiz.?
Wenn jemand ein Familienmitglied von mir abschlachtet und dann 2 Jahre auf Bewährung erhält, also nichts, wäre mein Interesse am oder meine Zuwendung zum Richter-Darsteller schlagartig grösser, als am/zum Täter. Wenn Gerichte so “arbeiten”, kann man verstehen, wenn es in einigen Ländern ein System wie die Blutrache gibt:
Dann wird entweder der Mörder zur Bestrafung an die Opferfamilie ausgeliefert oder man einigt sich auf eine angemessene Entschädigung oder die Opferfamilie nimmt die Bestrafung selbst in die Hand. Ein System, dass wie der oben beschriebene Fall “funktioniert”, führt zwangsläufig wieder zu Selbstjustiz.
15.9.2021, M..J.

… rassistisch motiviert anti-deutsch?
Ich bin sicher: Sie hätten die obige Liste noch illustrieren können mit Urteilen gegen Deutsche, die sich an einem Migranten vergreifen. Da ist dann nämlich nichts mehr mit Bewährung und Schuldunfähigkeit. Meine Einschätzung zu den Strafurteilen: Das ist anti-deutsch, wahrscheinlich sogar rassistisch motiviert anti-deutsch.
Hier mal aus dem Gedächtnis zwei Urteile gegen Deutsche: Ein deutscher Polizist hat (in seiner Freizeit) mit einem afrikanischen Migranten Streit und knallt dem seinen frisch gekauften Hamburger an die Backe: 12 Monate Haft wegen Körperverletzung; ein Deutscher zieht bei einem Streit mit einem Migraten seine aufgebohrte Schreckschusspistole und drückt ab (das “Opfer” bleibt unverletzt): 15 Jahre Haft wegen Mordversuch.
Zum Abschluss der hier: Ein Migrant entwendet bei einem Polizeieinsatz in einem Migranten-Heim einem Polizisten die Pistole, zielt auf ihn und versucht mehrmals abzudrücken (was misslingt, da er den Entsicherungshebel nicht findet): Nichts! I
ch habe die Nachrichten verfolgt und durchsucht anschließend; noch nicht mal eine Anklageerhebung habe ich gefunden. An dieser Wahrheit kommt man nicht mehr herum: Wir leben als Deutsche, wenn wir mit einem Migranten aneinandergeraten, als gefährdete Bürger zweiter Klasse im eigenen Land. Dieses Land Deutschland widert mich nur noch an. Schon seit längerem bereite ich peu à peu meinen Weggang vor – nächste Woche wird’s konkreter .
15,9,2021, R.B.

Buch “Das Ende der Gerechtigkeit” von Jens Gnisa
“Es scheint, allen Unkenrufen zum Trotz, doch zu funktionieren, unser Rechtssystem” – Leute, die es wissen müssen, sehen das mittlerweile anders. 2017 erschien das Buch “Das Ende der Gerechtigkeit” von Jens Gnisa, damals immerhin der Vorsitzende des Dt. Richterbundes. Gnisa sieht “eine schleichende Erosion des Justizsystems”. Dieses Jahr legte Oberstaatsanwalt Ralph Knispel nach. Seine ernüchternde Erkenntnis: “Rechtsstaat am Ende”. Text auf der Buchrückseite: “Unser marodes Justizsystem: ein alarmierender Insiderbericht. Die Zustände sind besorgniserregend. Haftbefehle können nicht vollstreckt werden, Tatverdächtige werden vorzeitig aus der Untersuchungshaft entlassen, es kommt gar nicht erst zu Prozessen. Immer weniger Straftaten werden aufgeklärt.” Davon, wie die Themen illegale (!!) Einwanderung und Asylmissbrauch hierzulande gehandhabt werden, fange ich gar nicht erst an. Da herrschen vogelwilde Zustände.
15.9.2021, G.W.

Der Knackpunkt ist wohl die nicht zu leistende Opferentschädigung
und deren Folgen. Eine rechtmäßige Verurteilung in all den Fällen würde ja die Entscheidung unserer Politiker, die Grenzen 2015 zu öffnen und eine Willkommenskultur auszurufen, in Misskredit bringen. Unsere Richter, denke ich, sind nicht erst seit dem GEZ- Urteil von Politik und Staat beeinflussbar.
15.9.2021, Th.S.

Es gibt beim Menschen so etwas wie ein inneres Gerechtigkeitsgefühl,
das selbst bereits bei Kindern existiert. Und es gibt die Rechtsprechung., die auf den codierte Gesetzen fußt. Beides sollte in einem Gemeinwesen nicht allzu weit auseinander klaffen, um das Vertrauen der Bürger in ihren Staat zu erhalten. Politik und Justiz haben in Deutschland in den letzten Jahren dafür gesorgt, dass mein Gerechtigkeitskompass nicht mehr zu funktionieren scheint.
15.9.021, M.M.

… aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig
Lieber Autor Ihre Aussage Zitat : “Zu einer Anklage kommt es nicht, der Täter gilt aufgrund einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig und wird „auf unbestimmte Zeit“ in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.” Das genau ist das Problem , die Täter werden nicht bestraft weil “schuldunfähig” in den Einrichtungen die eher einem Kursanatorium gleichen als einem Knast haben Sie jeden Tag Bespaßung , werden mit Medikamenten Ruhig gestellt und nach 3 bis 4 Jahren kommt dann ein Gutachter zu dem Entschluss der Täter kann als geheilt entlassen werden. Dann werden die Pillen die einem mitgegeben wurden nicht mehr eingeworfen und der Spaß beginnt von neuen . Die Bombe tickt , wann geht sie hoch ….. demnächst !
15.9.2021, H.J.

Das Buch „Alles Einzelfälle?“ des mittlerweile verstorbenen Udo Ulfkotte
kann ich sehr empfehlen. Es werden auch die kulturellen „Eigenheiten“ beleuchtet; vieles war dabei, was ich nicht wusste. // Und auf persönlicher Ebene kann ich sagen: Ich bin abgestumpft, leider, was ich inzwischen erschreckend finde. Es sind aber in den letzten Jahre zu viele Gewaltverbrechen passiert, die in ihrer Grausamkeit einfach „neu“ waren. Von Messereinsatz und Gruppenvergewaltigung habe zumindest ich bis vor wenigen Jahren selten gehört, und wenn, dann war es meist weit weg, wie 2012 in Indien!
15.9.2021, A.B.

EuGH hat die politische Abhängigkeit der deutschen Justiz bereits kritisiert
und es gibt zahlreiche Fälle politischer Rechtssprechung, wie der anfangs geschilderte. Bei dem Bedeutendsten in letzter Zeit werden die Akten auch gleich mal für 120 Jahre im Giftschrank weggeschlossen. Aber Rettung naht, dank der Altparteien. In wenigen Dekaden wird eine Bevölkerungsmehrheit den Koran anstelle des Grundgesetzes einführen. Und der Koran ist eindeutig, der lässt sich nicht um interpretieren oder außer Kraft setzen – auch nicht teilweise. Die Rechtssprechung übernehmen dann parteiunabhängige Friedensrichter nach den Regeln der Scharia. Rechtssicherheit kann so einfach sein.
15.9.2021, St.H.

Richter sind auch nur Menschen
Keiner (abgesehen von ein paar politisch motivierten) fällt solche Urteile aus Gefälligkeit. Der Großteil beugt sich dem Druck aus Politik (wer hat schon Lust per Ordre de Mufti im Archiv zu landen und lebenslang Akten zu sortieren) oder hat Interesse daran, auf offener Straße Kontakt zu “informellen Meinungsbildnern” (aka IM) zu bekommen. Da hilft dann auch keine private Krankenversicherung mehr. Wahlweise finden sich die Fotos der eigenen Kinder auf dem Weg zu Schule auf Indymedia-Linksunten (so mit den Hinweis … da könnte/müsste doch mal was passieren).
Wer Verstand hat wird Richter im Bereich Patentverfahren, Medienrecht oder ähnlichem. Die Chancen bei “gelungenen” Urteilen anschließend einen Vorstandsposten zu ergattern sind gut und man hat weder die Antifa vor dem Haus noch Hundertschaften von Merkels Goldstücken im Gerichtssaal.
15.9.2021, A.M.

Das Versagen des deutschen Obrigkeitsstaates, nicht der Globalisten
“Die Globalisten unter der Stabführung von Schwab, Gates et al wollen doch diese kunterbunte, total bildungsbefreite Einwanderung, um ihre neue Weltordnung zügig in die Tat umsetzen zu können. … ” Billige Ablenkung vom Versagen des unfähigen, fetten, schmarotzenden EU/deutschen Obrigkeitsstaates, typisches Framing der parasitären deutschen Staatssender.
(1) Die aufgeführten Rechtsbeugungen sind ausschließlich ein Produkt der deutschen Beamten-Justiz. Genauso wie die zahlreichen Rechtsbrüche eines BVerfG. Hat Schwab et al die deutschen Grenzen geöffnet – oder waren es deutsche Beamte? Sitzen Schwab et al in der EU/deutschen Regierung, oder im Beamten- und Staatsapparat bzw. auf den Richterposten?
(2) Niemand zahlt an Schwab et al auch nur einen Cent Steuern; niemand muss bei einem privaten Unternehmen irgendetwas kaufen. Hingegen werden die weltweit höchsten Steuer/Abgaben vom Schmarotzerstaat per Zwang abgepresst. Als Gegenleistung totales Staatsversagen.
(3) Der “Great Reset” ist das Ziel schmarotzender, aufgeblähter Staatsapparate, und zwar zur Festigung ihrer leistungslosen Existenz. Paradebeispiel hierfür ist Dummland selbst und die EU-Bürokratie. Die meisten Länder werden Dummland eben NICHT folgen, z.B. Japan, Südkorea, China, Russland, Indien, Brasilien, Niederlande, GB, Dänemark, Baltikum, Visegrad-Staaten, … . Auch die USA werden sich wieder umorientieren.
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ALSO: Erklären die den kausalen Zusammenhang zwischen Schwab et al und dem SPEZIFISCHEN Versagen des deutschen Obrigkeitsstaates (u.a. auch Energiewende inclusive Atomausstieg, Euro-Desaster, Migrations-Desaster, Bürokratie, … ). Und erklären Sie auch, was Schwab et al mit dem deutschen Wahlverhalten zu tun hat – darauf bin ich besonders gespannt. Das sichtbare Versagen hat übrigens schon vor 25 Jahren eingesetzt – das unsichtbare schon viel früher.
15.9.2021, Th.B.

Parallele zum Fall Buback?
Der Fall macht fassungslos, aber ausdrücklich möchte ich dem Vater des Ermordeten meinen Respekt aussprechen ! Sein Kampf um ein gerechtes Urteil für den Mörder erinnert mich ein bißchen an Michael Buback, der ebenfalls über viele Jahre einen Kampf gegen “richterliche Windmühlen” geführt hat, um den Mord an seinem Vater, Siegfried Buback zu sühnen.
15.9.2021

Besetzungspolitik der Richter
So ist es, wobei man zu selten den personellen Umbau bei den Richtern heranzieht. Unsere Justiz, und nicht nur die, soll weiblicher werden. Die Feminisierung auch und gerade der Strafjustiz spielt den Transformatoren in die Karten. Und die Richterin spricht ziemlich exakt genau das aus, worum es den Damen geht. Eine angehende Strafrichterin erklärte zu ihrem Motiv, sie moechte den Taetern helfen. Mehr muss man nicht wissen um zu begreifen, was hier ueber die letzten Jahre, ich betone mithilfe der Besetzungspolitik, tatsaechlich stattgefunden hat und auch in den Erwägungen von Linksgruen zu den Tatbestände von Mord (hier geht es konkret um die “niederen Beweggründe”) und Totschlag und zu “lebenslänglich” den deutlichen Ausdruck findet.
Der linksgruene Umbau der vormaligen Strafjustiz mit präventiven und gsellschaftsschuetzenden Intentionen zur ” Helferoganisation” fuer vermeintlich Gehandicapte ist weitgehend vollzogen.
15.9.2021, R.N.

Halten wir fest
Taten unserer neuen Mitbürger sind stets Einzelfälle und dürfen keinesfalls politisch instrumentalisiert werden. “Rechte” Taten indigener Bürger sind Ausdruck einer verabscheuungswürdigen Gesinnung (als “geistiger Brandstifter” ist meist die AfD zur Hand …) und müssen immer und mit allem Nachdruck angeprangert werden. – Auch beim Antisemitismus muss man fein gewichten: derjenige aus der “rechten Ecke” ist immer schlimmer zu beurteilen als derjenige aus der “muslimischen Ecke”. Bei letzterem muss man bitteschön “kultursensibel” sein und daher sollte man da etwas Milde gelten lassen …
15.9.2021, S.W.

“Es scheint, Unkenrufen zum Trotz, zu funktionieren, unser Rechtssystem.” Aber hallo! Wie kommen sie denn zu so einer Schlussfolgerung? Die tausendfache rechtswidrige Einwanderung und der rechtswidrige Aufenthalt dieser Migranten seit 2015 – ganz abgesehen vom Verlust der Übersicht zu deren “Verbleib” in Deutschland – macht ihre Aussage doch zur “Lach- Nummer”. Die “geduldete” Clan- Kriminalität in vielen Großstädten und die damit in Verbindung stehende Existenz von “Parallelgesellschaften” lassen für mich eher das Gegenteil ihrer Vermutung erkennen!
15,9.2021, F.B.

Herr Schneider, Sie ziehen aber nur die Fälle heran,
die von den Medien nicht verheimlicht werden konnten. Ich weiß selbst von vielen Fällen, die abseits des Medieninteresses (falls man es überhaupt noch so nennen darf) fast ausschließlich mit Milde oder gar nicht bestraft wurden. Wir haben in unseren kleinen Stadt vielleicht zwei Duzend “Asylbewerber”, die aber im Supermarkt trotz Hausverbot klauen wie die Raben. Die Polizei ruft schon keiner mehr, Anzeigen sind allesamt ins Leere gelaufen. Mach das mal als mittelalter weißer Mann. Bei den sexuellen Belästigungen sieht es in unserer Stadt nicht anders aus. Bisher wurde trotz zahlreicher Anzeigen niemand eingebuchtet, wenn auch nur für kurze Zeit. Mach das mal als mittelalter weißer Mann. Nein, der politisch gewollte Migrantenbonus ist durchaus vorhanden.
15.9.2021, T.K.

Täter
Geehrter Herr Schneider, Sie schreiben: “Ich gebe zu, ich war neugierig… …um zu sehen, wie dort die Urteilsfindung war.” Da kann ich Ihnen mit dem kleinen Einblick in die Psyche einer deutschen Juristin im Jahre 2018 dienen. “Der Tod eines Menschen sei endgültig, und kein Urteil eines Gerichts könne das ändern.”, all so sprach die Frau Richterin Ulrike Grave-Herkenrath und entließ Ahmed R. mit “zwei Jahren Haft auf Bewährung für eine Körperverletzung mit Todesfolge”. „Vielleicht gibt es die Erwartung, dass der Täter leiden soll, wie Sie leiden, das steht aber nicht im Fokus des Strafverfahrens“, erläuterte die Frau Richterin Ulrike Grave-Herkenrath der hinterbliebenen Ehefrau des Erschlagenen und seinen zwei Kindern weiter, jedoch: “In diesem Fall gehe es nämlich um die Einwirkung auf den Täter. Der Erziehungsgedanke sei höher zu gewichten als die Sühne.” Der Kölner Express beschrieb den Fall damals so: „Er (Ahmed R.) und seine Kumpels hatten sich mit dem späteren Opfer, den sie für einen Obdachlosen hielten, und dessen Begleitern angelegt. Um sich Respekt vor seinen Freunden zu verschaffen, habe er Thomas K. attackiert, hatte der Angeklagte gesagt. K. krachte nach einem gezielten Schlag auf den Boden, brach sich den Schädel. Er verstarb einen Tag nach dem Angriff in der Klinik in Köln-Merheim. Die Freunde hatten den Schläger nach der Tat noch gefeiert.“ Wenigstens in diesem Fall spielte eine psychische Erkrankung des Täters keine Rolle…
15.9.2021, U.SCH.

Und das alles “Im Namen des Volkes.”
Hier muss die Frage erlaubt sein, im Namen welchen Volkes? Da die weißen indigenen Deutschen ja alle strukturelle Rassisten sind, wird man in Zukunft noch einige Überraschungen im Bereich der Rechtsprechung erleben. Die Political Correctness macht vor keinem staatlichen Bereich halt.
15.9.2021, H.M.

Justiz bildet zwei Hauptprobleme der gesellschaftlichen Entwicklung ab
Wie bei der Justiz steigen auch die Krankheitszahlen wegen psychischer Probleme deutlich an. Da die Psyche und deren Erkenntnis eher subjektiv, und deswegen, wie alle Sozialwissenschaften, nicht streng wissenschaftlich ist, kommt es bei den Gutachten oft zu gegensätzlichen Ergebnissen. Diese Chance läßt sich ein versierter Anwalt, der meistens von der Staatskasse bezahlt wird, nicht nehmen, um Zweifel am der Schuldfähigkeit aufkommen zu lassen. Wenn gewaltaffine Kulturen auf im Alltag eher pazifistische Kulturen treffen, ist die Schizophrenie programmiert, und führt den Kriminellen in die Psychiatrie. So wie ganz am Anfang der europäischen Kolonisierung, neben der tatsächlichen Ausnutzung, auch das Bild vom Guten Wilden aufkam, so wird die Masseneinwanderung der Analphabeten aus gewaltaffinen Kulturen von den herrschenden gesellschaftlichen Kreisen als Bereicherung oder genetische Auffrischung des Mitteleuropäischen Siedlungsgebietes begrüßt. Da paßt der Kriminelle nicht in die Erzählung; der einzelne Irre schon. Die unterschiedliche Gewichtung des Lebens und der Achtung von “Hier schon länger Lebenden” und von “Neu Willkommenden” spiegelt das wieder. Erschlägt der Länger den Neu, dann ist das eine verdammenswerte rechtsradikale Mordgeschichte; erschlägt der Neu den Länger ist das nicht so schlimm, weil es mehr Länger als Neu gibt.
15.9.2021, G.P.

… in der heimischen Bevölkerung große Vorurteile über die Psychiatrie
Erinnert sei daran, dass in der heimischen Bevölkerung große Vorurteile über die Psychiatrie, also die ärztliche Nervenheilkunde bestehen. Niemand möchte freiwillig mit ihr zu tun haben. Zu beklagen ist ein hohes Maß an Unwissen (Stichwort “Kuckucksnest”) über diese medizinische Disziplin, die immer wieder mit der Psychologie verwechselt wird. Das kann tragische Folgen haben, wenn beispielsweise an Depression Erkrankte deswegen den Kontakt mit dem Psychiater vermeiden und seine Hilfen – das diagnostisch-therapeutische Gespräch, Psychotherapie und Psychopharmaka – nicht annehmen. Es gibt Entwicklungen im deutschen Gesundheitswesen, die diese antipsychiatrischen Haltung der Gesellschaft fördern.
1. Krankenhäuser können heute jede ambulante Versorgung als Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) anbieten. Das führt zur Verdrängung freier psychiatrischer Niederlassungen. Das Krankenhaus kann über sein MVZ die (Voll-)Belegung seiner Betten besser organisieren, während der in freier Niederlassung tätige Psychiater die Einweisung ins Krankenhaus nach strenger medizinischer Indikation vorimmt.
2. Niedergelassene psychologische Psychotherapeuten sind keine Ärzte! Mit ihrem Therapieangebot repräsentieren sie gern die “gehobene Klasse” der psychiatrischen Versorgung, und verzögern u.U. die fachgerechte psychiatrische Behandlung durch pauschales (antipsychiatrisches) Argumenieren gegen Psychopharmaka.
3. Die Grenze zwischen Psychiatrie und Maßregelvollzug bei gefährlichen Straftätern wird medial immer mehr verwischt.
4. Die moderne Psychiatrie ist aufgrund struktureller und kapazitiver Mängel immer weniger in der Lage, den Anforderungen der Gegenwart gerecht zu werden. Überfremdung, Präkarisierung, Sucht, Demenz, Psychotrauma (Resilienzschwäche), Kinder/Jugend und gesellschaftlicher Wandel erfordern dringendes Nachjustieren, damit psychiatrische Behandlung nicht (wieder) zu einem Stigma wird.
Der “Staat als Sozialarbeiter” ist die völlig falsche Antwort auf diese Krise!
15.9.2021, A.R.

Die Psychiatrien sind überlastet, ebenso die sozialpsychiatrischen Notdienste
Das Problem sind zum einen die geringen Kapazitäten, zum anderen die gestiegene Anzahl von psychisch kranken Menschen und schließlich die Rechtslage, die es nicht vorsieht, dass psychisch Kranke gegen ihren Willen in psychiatrische Behandlulng/in eine Einrichtung kommen. Da muss schon eine nachgewiesene Gefahrenlage vorhanden sein, die erst mit einer Tat nachgewiesen werden kann. Außerdem ist ein weiteres Problem, dass psychische Erkrankungen nicht von der Ursache behandelt werden, sondern nur die Symptome mit Medikamenten bekämpft werden, die schwere Nebenwirkungen erzeugen können. Man hat festgestellt, dass psychische Krankheiten sich eher nicht über die DNA vererben, sondern über epigenetische verkehrtgestellte Marker an den Histonen, die durch Umweltbedingungen entstehen, sich dann aber auch auf folgende Generationen vererben können. Ob die Forschung zu diesem Thema extra nicht besonders intensiv vorangebracht wird? Wenn der psychisch Kranke nur ein paar Mal zu einer Histon-Therapie geht und dann geheilt ist, verliert die Pharmaindustrie einen lebenslangen Kunden, ebenso wie der Psychiater einen lebenslangen Patienten verliert. Wenn die Menschen endlich entsprechend behandelt würden, hätten wir auch diese Problemlage in der Justiz nicht mehr.
15.9.2021, P.L.

Verwahrlosung der Justiz
Der Befund ist natuerlich voellig zutreffend und fuer einen Juristen schlicht skandalös. Man kann zu den genannten Faellen uebrigens noch einige andere “spektakuläre” hinzunehmen, in denen nicht selten “Gruppen” ( nicht nur in Augsburg) Menschen, in der Regel Biodeutsche, um rauchten und wenn ueberhaupt lächerlich “bestraft” würden. In diesen Faellen wurde sehr gerne auf die vorherige angebliche “Provokation” oder genauer das sich provoziert Fuehlen allein durch “Anwesenheit” oder “Nicht aus dem Wege gehen” verwiesen.
Im Grunde hat die deutsche Justiz mit den sattsam bekannten Erwägungen lediglich die Opfer zu Taetern “gemacht” und die Taeter zu hilflosen Opfern ihrer Stimmungen, der Umstaende, der Gesellschaft, die sie willenlos agieren lassen. Pech gehabt wuerde Frau Merkel sagen. Nicht zu vergessen die strafrechtliche “Entlastung” durch Vorerkrankungen des Opfers.
Aber zur voelligen Verwahrlosung der Justiz passt auch die “Beweislastumkehr ” nur zu Lasten des biodeutschen Mannes, um ein passendes Ergebnis zu erzielen. Offenbar haben die Erben der 68 iger, die” jurist. Ausbildung”, der Zeitgeist, die Feminisierung, die Fernstenliebe und der Selbsthass und die Abkehr vom Straf – zum verstaendnisvollen “Hilfselement” sowie die Angst vor der tribalistischen Rache ganze Arbeit geleistet. Am 26.9. besteht, vermutlich zum letzten Mal, die Option zur politischen Korrektur. Ansonsten ist der weitere Weg klar und der wird ganz uebel.
15.9.2021, R.N.

… die Bevölkerung wäre wohl mehr als beunruhigt, wenn sie wüsste
Bei Tichys Einblick gibt es zum Thema psychisch kranker Gewalttäter mehrere interessante Artikel von Pauline Schwarz (die meisten allerdings schon älter). Sie arbeitet(e?) als (angehende) Psychologin selbst lange bei deren Betreuung mit.
Ihr Fazit: die Bevölkerung wäre wohl mehr als beunruhigt, wenn sie wüsste, wer so alles frei auf deutschen Straßen herumläuft. Sie sollten jedenfalls nicht davon ausgehen, dass (nicht nur) die oben genannten “psychisch kranken” Mörder, Vergewaltiger, Kinderschänder mit und ohne Migrationshintergrund tatsächlich so lange in Gewahrsam bleiben, wie sie eine Gefahr für uns darstellen. Schon aus Mangel an Betreuungsplätzen.
15.9.2021, C.H.

What? Funktionierender Rechtsstaat?
Lieber Autor, ob ein Staat ein Rechtsstaat ist, ist nicht allein daran zu bemessen, wie er mit Mördern umgeht. Im Übrigen stinken die Einstufungen zur Schuldunfähigkeit nach politisch-korrekter Justiz. Und zwar bis zum Himmel. Wie Solschenizyn feststellte “Ein kommunistisches System erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert.”
15.9.2021, P.H.
Ende Kommentare

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Offener Brief der Vaters Karsten Hempel zum „falschen Urteil“

Der Staat gegen seine Bürger: Der unglaubliche Fall des durch einen 2015 zugewanderten Syrer getöteten Marcus Hempel in Wittenberg
Es hat bereits System: Angeblich sucht nahezu kein Opfer-Angehöriger in Deutschland die Öffentlichkeit. Opfer sollen anonym bleiben, um eine Solidarisierung zu vermeiden und Emotionen gegen die zumeist islamischen Täter zu verhindern. Ein Vater, dessen Sohn 2017 in Wittenberg durch einen Syrer zu Tode kam, durchbrach diese Schweigespirale – sein Leidensweg mit dem gegen ihn und für den Täter arbeitenden Staat sind erschreckend. Obwohl der bereits in zahlreiche Gewaltdelikte verwickelte Täter erst kurz vor der Tat bereits in einem anderen Fall wegen vermeintlicher „Notwehr“ freigesprochen worden ist, stand für die Staatsanwaltschaft auch in diesem Fall bald fest: „Notwehr mit tragischer Todesfolge“. Der Vater des Opfers wehrt sich gegen dieses falsche Urteil, das in völligem Widerspruch zu den Videoaufnahmen von der Tat steht – und wird wohl auch deshalb noch vom Staatsschutz als angeblicher „Gefährder“ bedrängt (JR).
https://www.youtube.com/watch?v=LINKrwk2QNI
Auf dem Video von der Tat ist klar erkennbar, von wem der Streit ausging und wer den ersten Schlag tat.
Von Karsten Hempel

Täglich gibt es im „sichersten Deutschland aller Zeiten“ Opfer von Gewalt jeglicher Art zu beklagen. Eines dieser Opfer ist mein Sohn Marcus. Er war mein einziges Kind. 22 Tage nach seinem 30. Geburtstag, am 29. September 2017 wurde Marcus vor dem Arsenal-Einkaufszentrum in Wittenberg von dem 2015 nach Deutschland gekommenen syrischen Asylbewerber Sabri H. mit mehreren Schlägen totgeschlagen. Das absolut Perverse an diesem Fall ist, dass es ein Video von der Tat gibt, was jedoch von der Justiz in Sachsen-Anhalt nahezu völlig – jedoch mutmaßlich mit Absicht – vernachlässigt wurde. Ich möchte Ihnen erzählen, was ich seit diesem Tag mit der Justiz und den Behörden in Sachsen-Anhalt erleben musste und auch jetzt, fast vier Jahre nach der Tat, noch weiter erleben muss.
Die ganze Tat wurde vom Anfang bis zum Ende von einer Überwachungskamera – ohne Ton – aufgenommen. Man sollte meinen, für eine rechtsstaatlich und unabhängig handelnde Staatsanwaltschaft und Justiz seien dies sehr gute Voraussetzungen, um den Täter schnell nach geltendem Gesetz zu bestrafen. Nicht so in Deutschland und nicht so bei diesem Fall.

Die erste Falschbehauptung
Schon drei Tage nach der Tat veröffentlichte die Staatsanwaltschaft Dessau unter der Leitung des damaligen Oberstaatsanwaltes Bittmann eine Pressemitteilung zum Tathergang, die mit jedem Märchen der Gebrüder Grimm mithalten kann. Diese sogenannten Fachleute waren der Meinung, dass der Asylbewerber in Notwehr gehandelt habe. Das war die erste Falschbehauptung in diesem Fall, denn es gab bereits am 1. Oktober 2017 eine Pressemitteilung der Polizei dazu. In dieser Pressemitteilung wird der Tatablauf so geschildert, wie er auf dem Video zu sehen ist. Diese Pressemitteilung stimmt mit den auf dem Video zu sehenden Handlungen überein, ist aber damit völlig gegensätzlich zur Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dessau. Bemerkenswert ist an diesem Punkt, dass die Polizei keine gemeinsame Pressemitteilung mit der Staatsanwaltschaft Dessau veröffentlicht hat, was sonst in solchen Fällen üblich ist.

Genau durch diese erste Falschbehauptung des Oberstaatsanwaltes Folker Bittmann, wurde aus diesem Fall erst ein Politikum – und das ist dieser Fall bis heute geblieben. Besonders beschämend, feige und heuchlerisch ist hierbei, dass die von Herrn Bittmann veröffentlichte falsche Darstellung des Tatablaufes, sogar noch vom Generalstaatsanwalt des Bundeslandes Sachsen-Anhalt, Jürgen Konrad, und der sachsen-anhaltinischen Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) gedeckt wurden, indem beide sich schützend vor Herrn Bittmann stellten und seine Einschätzung teilten. Sowohl der Generalstaatsanwalt als auch die Justizministerin nahmen damit auch ganz bewusst in Kauf, dass Sie als Vertreter des Justizministeriums Sachsen-Anhalt am 10. November 2017, als dieser Fall im Rechtsausschuss des Magdeburger Landtages besprochen wurde, die anwesenden Abgeordneten mit Falschaussagen und Lügen zu diesem Fall „informierten“.

Die Justizministerin berichtete den Abgeordneten unter anderem folgendes:
– Der Deutsche habe nach einer verbalen Auseinandersetzung den Syrer zweimal gezielt mit der Faust geschlagen (gelogen)
– Daraufhin habe der Syrer einmal zurückgeschlagen und der Deutsche sei gestrauchelt und zu Boden gefallen (gelogen)
– Der Generalstaatsanwalt berichtet dann: das deutsche Paar wäre vor dem Kaufhaus auf die Gruppe Syrer getroffen und hätte diese zu diesem Zeitpunkt beleidigt. (gelogen)
– Der Generalstaatsanwalt berichtet auf explizite Nachfrage eines Abgeordneten – das spätere Opfer habe eindeutig zuerst zwei gezielte Faustschläge ausgeführt – auch das ist gelogen,

denn das Video zeigt etwas anderes, es zeigt die Wahrheit und die stimmt mit dem, was man den Abgeordneten erzählt, in keiner Weise überein. Man hat also die Abgeordneten im Rechtsausschuss bewusst und vorsätzlich angelogen. Allein das ist schon ein Skandal und hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun.

An dieser Stellt stellte sich für mich als Opferangehöriger dann die Frage, wofür wir Generalstaatsanwälte und Justizminister brauchen, wenn diese als leitende Behörden – und Vorbilder
1. ihren Aufsichtspflichten über Staatsanwälte nicht nachkommen,
2. Falschaussagen stützen und sogar weiterverbreiten,
3. den auf dem Video zu sehenden Tathergang bewusst falsch darstellen, und damit vorsätzlich lügen.
So frage ich mich, wem soll ich als Opfer einer Straftat oder als Opferangehöriger einer Straftat, hier in diesem Land noch glauben und vertrauen?

Ich sage Ihnen aus meinen gemachten Erlebnissen, dass in Deutschland nicht die Gesetze das Problem im Justizbereich sind, sondern die Leute, die diese Gesetze anwenden und auch umsetzen sollen. Wie ist es möglich, dass in einem Rechtsstaat solche wichtigen Positionen mit solchen verantwortungslosen Personen besetzt sind? Das sind genau die Personen, die mit ihrem verlogenen Handeln Mitschuld an den vielen Opfern in Deutschland haben. In meinen Augen ist das ein gewaltiger Justizskandal!

Zweimal Notwehr hintereinander?
Selbst im Dezember 2017 hielten die sogenannten Experten der Staatsanwaltschaft Dessau noch an ihrer Notwehrthese fest – es schien ja bisher mit der These Notwehr immer gut zu funktionieren, denn erst acht Tage vor der Tat gegen meinen Sohn wurde eine Strafanzeige gegen den Täter von der Staatsanwaltschaft Dessau aufgehoben. Begründung: der spätere Täter habe auch in diesem Fall in Notwehr gehandelt! Ich bin mir sehr sicher, dass der Fall im März/April 2018 als Notwehrhandlung ohne eine Verhandlung zu den Akten gelegt worden wäre, wenn es nicht diesen Menschen gegeben hätte, der mich im Februar 2018 anrief und ganz vorsichtig fragte: „Herr Hempel, können wir Ihnen helfen?“ Dieser Mensch war Thomas Höse von der Landtagsfraktion der AfD Sachsen-Anhalt und ich bin ihm sehr, sehr dankbar, dass er den Mut dazu hatte. Daraufhin gab es ein Treffen mit drei weiteren Landtagsabgeordneten der AfD. Als diese Abgeordneten sich dann das Video anschauten, merkten sie erst einmal, was sie für Lügen im Rechtsausschuss vom Generalstaatsanwalt und der Justizministerin aufgetischt bekommen hatten. Ich hatte zum ersten Mal überhaupt das Gefühl, dass sich jemand für diesen Fall und meine damit verbundenen Sorgen und Nöte interessiert. Von anderen Parteien hat mein Fall bis heute niemanden interessiert, man kann fast sagen, dass für diese mein Fall überhaupt nicht existiert. Nur durch die Hilfe der AfD Sachsen-Anhalt wurde dieser Vorgang nicht als Notwehrhandlung zu den Akten gelegt.

In diesem Fall ging es der Justiz nicht um Wahrheitsfindung, sondern um den Schutz des Täters. Es wurde gelogen und blockiert, wo immer es geht. Allein 12 Monate musste ich kämpfen, bis es überhaupt zu einer Anklage kam, und das in einem Land wo ständig von „Rechtsstaatlichkeit“ gesprochen wird!

Drei weitere Falschbehauptungen brechen in sich zusammen
Der mit der Anklage beantragte Haftbefehl wurde mit folgenden Begründungen abgelehnt:
– Täter wohnt noch bei den Eltern.
– Täter geht zweimal in der Woche zum Fußballtraining und spielt am Wochenende für seinen Verein.
– Täter hat eine Lehre angefangen.

Man stellte den Täter als gut „integrierten“ und reumütigen Menschen dar, der sogar noch nach der Tat an einem Förderprojekt des Landes Sachsen-Anhalt teilnahm. Tatsächlich dienten diese Begründungen nur zur Ablehnung des beantragten Haftbefehles. Im Prozess stellte sich dann ganz schnell heraus, dass er die Lehre geschmissen hat, für den Fußballverein nicht mehr aktiv ist und mittlerweile auch nicht mehr im Elternhaus lebt.

Fünf von meinem Anwalt beantragte Altersfeststellungen wurden abgelehnt, mit der Begründung – vom Täter würden alle Dokumente vorliegen. Selbst auf mehrere Anfragen der AfD wurde von Seiten des Justizministeriums bestätigt, das vom Täter originale Dokumente vorliegen. Der Prozess wurde in dieser Zeit bereits zweimal verschoben. Dann, unmittelbar vor dem ersten Prozesstermin beschloss das Gericht den Prozess erneut zu verschieben, um doch noch eine Altersfeststellung durchzuführen. Begründung: Vom Täter liegen keine originalen Dokumente vor!

Diese durchgeführte Altersfeststellung ergab dann, dass der Täter ein Alter von mindestens 13 Jahren, jedoch höchstens 27,2 Jahren hat. Damit konnte man – und das wollte man ja auch nicht wirklich – ihm seine Altersangabe (17 Jahre zum Tatzeitpunkt) nicht widerlegen. Eine von meinem Anwalt geforderte, neuere und genauere Methode zur Altersfeststellung wurde vom Gericht abgelehnt. Somit begann dann der Prozess 29 Monate (!) nach der Tat im Jugendstrafrecht und damit unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Der Prozess selbst – es waren neun Prozesstage angesetzt – war nichts weiter als ein Scheinprozess, in erster Linie, um die Öffentlichkeit und die Medien zu beruhigen. Im Verlauf des Prozesses merkte man sehr schnell, dass es hier nicht um Wahrheitsfindung geht, sondern darum pro forma ein paar Prozesstage zu absolvieren. Das Auftreten der Richterin Seydel ließ das sehr schnell erkennen, denn das Tat-Video als wichtigstes Beweismittel fand nahezu keine Beachtung und wurde nie richtig ausgewertet. Es war nicht einmal angemessene Abspieltechnik für das Video im Gericht vorhanden, so dass ich am zweiten Verhandlungstag meinen eigenen Laptop mitbringen musste, um das Beweisvideo abspielen zu können. Ein Antrag, zeitgemäße Abspieltechnik zu besorgen, wurde vom Gericht mit der Begründung abgelehnt, das dafür im Land keine finanziellen Mittel vorhanden seien.

Lachen, Gleichgültigkeit und ungehörte Zeugen
Von Seiten des Verteidigers wurde reichlich gelacht, insbesondere beim Abspielen der Szene mit den tödlichen Schlägen. Der Staatsanwalt Uwe Hornburg war da, weil er da sein musste – ein Passant von der Straße wäre wahrscheinlich engagierter gewesen. Die bis dahin ermittelnde Oberstaatsanwältin wurde kurzfristig vor Prozessbeginn ausgetauscht. Die einzige nennenswerte Aktion des Staatsanwaltes war es, den Strafverteidiger bereits am vierten von den neun angesetzten Prozesstagen, regelrecht um eine Verständigung, man kann fast sagen, anzubetteln. Dieses Angebot zur Verständigung wurde zu diesem Zeitpunkt vom Verteidiger komplett abgelehnt.

Alle Prozessteilnehmer wussten, dass dann der fünfte Prozesstag bereits der letzte sein würde – nur die Nebenklage wusste das nicht. Meinem Anwalt wurde auf Anweisung der Vorsitzenden Richterin Seydel bereits früh der Zutritt zum Gericht verwehrt, mit der Begründung er sei ein belgischer Anwalt. Erst nach heftigem Protest wurde ihm der Zugang zum Gerichtsgebäude und damit zur weiteren Teilnahme am Prozess gestattet. Gleich nach Eröffnung der Verhandlung verkündete der Verteidiger des Täters voller Stolz, dass man sich mit dem Staatsanwalt bereits am Vortag (!) bezüglich des Urteils verständigt hat. Ich sage auch deshalb Scheinprozess, weil bereits die Vorsitzende Richterin davon wusste – denn auf die Nachfrage, was denn mit den geladenen Zeugen sei, teilte sie mit, dass sie alle weiteren Zeugen bereits abgeladen hatte. Die Krönung ist, dass selbst die ermittelnde Kriminalbeamtin abgeladen wurde und somit nichts zur Tat und ihren Ermittlungen aussagen konnte!

Der Täter gab zu, dass es keine Notwehr war
Das Urteil war dann schnell gesprochen – 2 Jahre Bewährung und 120 Arbeitsstunden für die Tötung eines Menschen, und dass obwohl der Täter in seinem Geständnis zugab, nicht aus Notwehr, sondern aus Wut zugeschlagen zu haben! Dieses Urteil für einen Täter, der es immerhin schaffte vor der Tat gegen meinen Sohn in nur eindreiviertel Jahren in Wittenberg an acht (!) Körperverletzungsdelikten zumindest beteiligt zu sein, ist dieses Urteil wie ein Freispruch zu werten.

Natürlich bin ich mit meinem Anwalt in Revision gegangen und wir haben alle Unterlagen fristgerecht bis Mitte September 2020 beim Bundesgerichtshof eingereicht. Bereits mit Beschluss vom 3. November 2020 aber wurde die Revision vom BGH als unbegründet verworfen.

Eine daraufhin beim BGH eingereichte Anhörungsrüge wurde ebenfalls sehr schnell abgelehnt. Momentan ist der Stand so, dass wir Anfang 2021 beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt haben und auf eine Entscheidung warten.

Und gerade, wenn Sie denken, Sie haben bereits alles an Demütigungen und Schikanen in diesem Land durchlaufen, dann kann ich Ihnen sagen: Es geht immer noch viel schlimmer, denn in diesem Land gibt es nach unten keine Grenzen und keine Hemmschwellen mehr.

Der Staatsschutz gegen das Opfer
Am 16. Dezember 2020 bekam ich auf meiner Arbeitsstelle Besuch – Besuch vom Staatsschutz! Man hielt mir eine Gefährderansprache und drohte mir mit mehrtägiger Ingewahrsamnahme, sollte ich die öffentliche Ordnung und Sicherheit stören. Begründet wurde die Gefährderansprache von den Herren, dass ein anonymer Hinweis vorliegen würde, dass ich den Totschläger Sabri H. gesundheitlich schädigen wolle bzw. Leute dazu anstiften wolle.

Gleich am 19. Dezember 2020 schickte mein Anwalt einen Verwaltungsrechtlichen Widerspruch an die Polizeiinspektion Dessau-Roßlau, weiterhin wurde Akteneinsicht durch meinen Anwalt beantragt. Nach Erhalt der Akteneinsicht stellte sich heraus, dass sich die Polizei bereits am 21. Dezember 2020 – fünf Tage nach der Gefährderansprache – intensiv mit dem Thema beschäftigt hat. Die Sachgebietsleiterin Recht/Personal schrieb am 21. Dezember 2020 an die Dezernentin Recht der Polizeiinspektion Magdeburg, dass man in diesem Fall ganz kleine Brötchen backen sollte und versuchen sollte, die Kuh vom Eis zu bekommen.

Das heißt, man wusste bereits zu diesem Zeitpunkt – fünf Tage nach erfolgter Ansprache, dass etwas aus dem Ruder gelaufen ist. Dennoch machte es den beteiligten Personen offenbar Vergnügen, mich weiter großem psychischem Druck auszusetzen, denn die Gefährderansprache wurde erst mit Schreiben vom 1. März 2021 zurückgenommen.

Vater mit Sohn
Begründung: Eine ausreichend konkretisierte Gefahrenlage war vorliegend nicht nachweisbar gegeben! Die Voraussetzungen für den Erlass einer Verbotsverfügung lagen somit nicht vor. Die erlassene Verfügung vom 16. Dezember 2020 war mithin rechtswidrig und wird zurückgenommen.

In den erhaltenen Akten zur Gefährderansprache wurden die entscheidenden Seiten – Name vom Auftraggeber des LKA und der Name des Informanten – geschwärzt. Angeblicher Grund dafür war der Schutz des Informanten. Ich frage mich, geht es hier wirklich nur um den Schutz des Informanten, oder geht es in Wirklichkeit um den Schutz der Person vom LKA, die diese Gefährderansprache angewiesen hat, ohne jedoch die Beweislage zu prüfen und damit diese rechtswidrige Handlung zu vertreten hat?

Warum geschwärzte Seiten, wen will man wirklich schützen? Kommt der angebliche Informant vielleicht aus dem Umfeld des Täters, oder ist der Täter selbst der Informant, weil er vielleicht für diese Behörde als Informant tätig ist? Das würde auch erklären, warum die deutsche Justiz und Behörden so sehr ihre schützende Hand über den Täter halten.

Am 23. April 2021 hatte die AfD die Möglichkeit zur Befragung der Landesregierung von Sachsen-Anhalt (kann man sich im Internet anschauen). In dieser Landtagssitzung wurden Fragen zu dem Fall meines Sohnes an die Justizministerin und den Innenminister gestellt. Die AfD-Abgeordneten Thomas Höse, Oliver Kirchner, Hannes Loth und Daniel Roi waren die Fragesteller.

Keine der Fragen wurde in irgendeiner Form auch nur ansatzweise sachlich und vernünftig beantwortet. Es war von Seiten des Innenministers und der Justizministerin ein einziges erbärmliches Gestammele und ein Reden um den heißen Brei, und dabei hätte man diese Fragen mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten können.

Die Krönung war, dass bei der zweiten Frage von Daniel Roi – ob sich die Landesregierung denn zumindest für diese rechtswidrige Gefährderansprache bei mir entschuldigt habe – sich niemand aus dieser Landesregierung verantwortlich fühlte und somit auch niemand zum Rednerpult ging, um diese Frage zu beantworten. Die Verantwortlichen blieben einfach sitzen. Man verwies die AfD darauf, die Fragen als kleine Anfrage doch schriftlich zu stellen.

Das ist ein absolut feiges und beschämendes Verhalten, sowohl vom Innenminister, der Justizministerin aber auch von Ministerpräsident Haseloff, der als Chef dieser Landesregierung nicht den Mut hatte ans Mikrofon zu gehen und diese Frage zu beantworten.

Das ist ein absolut respektloses Verhalten gegenüber dem Getöteten und seinen Angehörigen, und es zeigt, wie wenig Interesse von Seiten der Landesregierung für diesen Fall vorhanden ist. Es zeigt aber auch, was die Wahlversprechen solcher Politiker und Parteien wert sind.

Wenn man sich die offizielle Kriminalstatistik 2020 vom BKA anschaut, so stellt man fest, dass trotz Corona das Morden, Totschlagen, Vergewaltigen, Rauben und die Fälle schwerer Körperverletzung auf Deutschlands Straßen weiterhin stattfindet – es wird nur nicht mehr viel davon in den Medien berichtet.

So lange Mörder sofort als psychisch krank oder Totschläger zu Bewährung und Arbeitsstunden verurteilt werden, wird sich in diesem Land nichts ändern und das Morden, Totschlagen und Vergewaltigen wird nicht nur weitergehen, sondern – wie die Statistik zeigt – sogar noch zunehmen. Es wird leider auch zukünftig weitere unschuldige Opfer geben.

Mir persönlich ist die Hautfarbe, Herkunft und Religion eines Täters egal. Ein Täter bleibt ein Täter, egal woher er kommt, welche Hautfarbe oder Religion er hat. So sollte es zu mindestens vom Gesetz her sein. Mutmaßlich ist das aber hier in Deutschland nicht mehr der Fall. Täter werden zu Opfern, und Opfer werden zu Tätern wie das in meinem Fall mit der Justiz in Sachsen-Anhalt geschehen ist. Das ist staatlich gefördertes und angewandtes Zweiklassenprinzip.

Mittlerweile gehören diese vorab genannten Verbrechen zum Alltag in Deutschland und viele Menschen nehmen diese Entwicklung einfach so hin, aus Angst oder in der Hoffnung, mich oder meine Familie wird es schon nicht treffen. Falsch! Es kann jeden zu jeder Zeit und an jedem Ort treffen.

Das jüngste Beispiel dafür ist die abscheuliche Tat von Würzburg mit drei toten unschuldigen Menschen. Wo sind hier unsere Regierungsvertreter, Promis oder „Die Mannschaft“ mit Kränzen und Kerzen wie in Halle oder Hanau? Waren das Menschen zweiter Klasse in Würzburg, oder war es nur der falsche Täter? Nichts, null Anteilnahme! Im Gegenteil man versucht auch hier alles, um diese Tat herunterzuspielen. Eine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz für die Angehörigen wird es möglicherweise auch in diesem Fall nicht geben.

Opferentschädigungsgesetz
Sie erinnern sich sicher alle an die Tat von Hanau am 19. Februar 2020: Schon zwei Tage später sagte Bundessozialminister Heil den Opfer-Angehörigen von Hanau umfassende Unterstützung zu. Im Juli 2020 zahlte die Bundesregierung rund 1 Millionen Euro Hilfe für die Hanauer Opferfamilien aus. Durch diese Tat in Hanau erfuhr ich überhaupt erst vom Opferentschädigungsgesetz und stellte im August 2020 einen Antrag. Dieser Antrag wurde mit Schreiben vom 11. Juni 2021 abgelehnt. Ablehnungsgrund ist die Gutachterliche Stellungnahme der Frau Dr. med. Sch.

In diesem Gutachten bezweifelt diese Ärztin, dass ich einen Schockschaden erlitten hätte und dass es sich bei mir „naturgemäß“ nur um eine Vorübergehende Gesundheitsstörung handele. Das Gutachten schließt mit dem Satz ab „Mit einer Verschlimmerung des Leidens ist nicht zu rechnen“.

Dieses Gutachten wurde erstellt, ohne dass diese Ärztin mich kennt bzw. je mit mir gesprochen hat!

Allein daran sieht man, in was für einer Zweiklassengesellschaft wir leben und wie offensichtlich hier in diesem Land Menschen diskriminiert werden. Allein schon diese Einschätzung, dass mein Leiden nicht schlimmer werde, ist eine absolute Frechheit und zeugt nicht gerade von ärztlicher Intelligenz. Frau Dr. Sch., mein Leid hat in den letzten vier Jahren täglich enorm zugenommen, allein schon deshalb, weil ich nahezu täglich Schreiben von Staatsanwälten, Richtern oder vom Justizministerium erhalte, mit genau solch blödsinnigen Schriftsätzen wie von Ihnen! Warum erlebt ein Angehöriger der Opfer von Hanau mehr Leid als ich? Bin ich ein schlechterer Angehöriger, oder ist der wahre Grund einfach nur der, dass ich mich seit fast vier Jahren gegen eine Justiz wehre, die mich fortlaufend belügt und betrügt?

Rechtsstaat, Rechtsstaatlichkeit sind gern verwendete Begriffe von Politikern, dabei muss ich bezweifeln, ob diese Politiker überhaupt wissen, was sich hinter dieser Wortwahl in Definition verbirgt, denn Rechtsstaatlichkeit habe ich im Fall meines Sohnes in Sachsen-Anhalt leider bisher nicht erlebt. Ich hoffe das die Verantwortlichen eines Tages dafür zur Verantwortung gezogen werden.

Auch wenn ich viel Unrecht und Demütigungen in den letzten 3,5 Jahren durch Justiz und Behörden in Sachsen-Anhalt erleben musste, so kann ich Ihnen eines sagen: Ich werde mit allen rechtlichen Mitteln weiter um einen ehrlichen und fairen Prozess kämpfen, in dem dann der Täter eine angemessene Strafe für die Tötung eines Menschen erhält. Aufgeben werde ich nicht!
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien von ganzem Herzen, dass Sie von solchen Taten verschont bleiben, damit Sie nicht das durchleben müssen, was ich durchlebe.
… Alles vom 9.9.2021 bitte lesen auf
https://juedischerundschau.de/article.2021-09.der-staat-gegen-seine-buerger-der-unglaubliche-fall-des-durch-einen-2015-zugewanderten-syrer-getoeteten-marcus-hempel-in-wittenberg.html

 

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Nur Bewährungsstrafe für „Totprügler“ von Wittenberg
… Alles vom 27.3.2020 bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/nur-bewaehrungsstrafe-fuer-totpruegler-von-wittenberg/
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Syrischer Totprügler von Marcus Hempel erhält nur zwei Jahre auf Bewährung
Am 29.9.2017 schlug der Syrer Sabri H. (angeblich 17) den Wittenberger Marcus Hempel (30) tot: „Ich war wütend, deshalb ich zugeschlagen.“ Am 27.3.2020 befand die Jugendstrafkammer des Landgerichts Wittenberg, dass 2 Jahre auf Bewährung irgendetwas mit Gerechtigkeit zu tun hätten. Sabri H. verließ lächelnd das Gericht als freier Mann. Die Bilder eines Überwachungsvideos zeigen, wie der „Flüchtling“ mehrfach auf Hempel einprügelt.
https://youtu.be/-occW9M7ihs (gelöscht, warum?)
https://www.youtube.com/watch?v=q3iUCoXXXNc
https://www.youtube.com/watch?v=LINKrwk2QNI

Dennoch sprach die Dessauer Staatsanwaltschaft bereits wenige Stunden nach dieser Tat von „Notwehr“. Wenn man als Migrant jemanden eigenhändig tot schlägt, zur Tatzeit zurechnungsfähig ist und dies vor Gericht auch zugibt, erhält man in Deutschland keinen einzigen Tag an Freiheitsstrafe – ist dies Justiz, Paralleljustiz, Kuscheljustiz oder Rechtsstaat?
27.3.2020
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Bewährungsstrafe für Wittenberg-Totprügler
Am letzten Verhandlungstag kam das Geständnis. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit räumte der Totprügler vom Wittenberger Arsenal-Platz ein: „Ich war wütend, deshalb ich zugeschlagen.“ Dafür wurde Sabri H. am Donnerstag zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Zweieinhalb Jahre nach den tödlichen Faustschlägen vor dem Einkaufszentrum in der Lutherstadt Wittenberg fiel am Donnerstag vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Magdeburg endlich das Urteil gegen den jungen Syrer, dessen genaues Alter zur Tatzeit nicht festgestellt worden ist. Nach eigenen Angaben will der Angeklagte zur Tatzeit erst 17 Jahre alt gewesen sein. Deshalb fand das gesamte Strafverfahren hinter verschlossenen Gerichtstüren statt.
Lange Zeit sah es so aus, als würde der Tod von Markus Hempel (†30) für immer ungesühnt bleiben. Die Ermittlungen standen mehrfach vor der Einstellung, zogen sich dann immer wieder in die Länge. Die Bilder eines Überwachungsvideos zeigen, wie der Angeklagte mehrfach auf Hempel einprügelt. Der Wittenberger stürzte, erleidet dabei eine tödliche Kopfplatzwunde. Dennoch sprach die Dessauer Staatsanwaltschaft wenige Stunden nach dieser Tat von „Notwehr“.
Karsten Hempel (54), der Vater des Opfers, reichte Nebenklage ein. Schließlich erhob die Staatsanwaltschaft Magdeburg Anklage wegen „Körperverletzung mit Todesfolge“.
Dafür wurde der Sabri H. jetzt zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Nebenkläger ist enttäuscht: „Er hat meinen Sohn getötet, zugegeben, dass er aus Wut handelte, aber dafür hat er nicht einen einzigen Tag in Haft gesessen. Er hat im Gerichtssaal mehrfach gelacht. Er lebt sein Leben weiter, als wäre nichts geschehen.“
… Alles vom 26.3.2020 bitte lesen auf
https://www.bild.de/regional/sachsen-anhalt/sachsen-anhalt-news/wittenberg-bewaehrungsstrafe-fuer-totpruegler-69653246.bild.html

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taz zu Wittenberg: Zweifel an der Darstellung der Staatsanwaltschaft
Rechter Haken ohne Sturm
 Instrumentalisierung von Todesfällen
Vor einem Jahr starb in Wittenberg ein Deutscher bei einem Streit mit einem Syrer. Bundesweite Aufmerksamkeit fehlte – wieso?
….
Das Opfer ein Deutscher, und Sabri H., der zugeschlagen hat, ein Syrer, der 2015 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen war. Zudem war Sabri H. schon mal durch eine Schlägerei aufgefallen. Trotzdem berichten fast ausschließlich lokale Medien über den Fall.
Drei Tage nach der Tat, am Montag, den 2. Oktober, verschickt die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau eine Pressemitteilung. Es ist ein Brückentag, deswegen ist nur eine Staatsanwältin im Dienst. Die Pressemitteilung schließt mit einem nüchternen Satz: „Aufgrund der bisherigen Ermittlungen dürfte derzeit von einer Notwehrhandlung (mit tragischen Folgen) auszugehen sein.“
Die taz hat die Ermittlungsakte und das Überwachungsvideo einsehen können, das die Tat zeigt. Die Recherche weckt Zweifel an der Darstellung der Staatsanwaltschaft.

Der Zeitstempel des Videos zeigt 14.54 Uhr. Sabri H. steht mit drei Freunden vor dem Eingang des Einkaufszentrums und wartet. Marcus Hempel läuft mit einer Freundin ins Bild. Sabri H. geht an den beiden vorbei und zeigt ihnen den Mittelfinger. Das Video hat keinen Ton, aber zu diesem Zeitpunkt reagieren weder Hempel noch seine Freundin auf ihn. Sabri H. dreht wieder um und wartet in einigen Metern Entfernung.

Drei Schläge, dann hält er inne
Nachdem sie ihre Fahrräder angeschlossen haben, gehen Hempel und seine Freundin zum Eingang des Einkaufszentrums. Plötzlich drehen sie um und gehen zur Gruppe der Syrer. Sie streiten, Hempels Freundin steht zwischen den Männern und gestikuliert. Sabri H. schubst, Hempel schubst zurück. Wieder stellt sich Hempels Freundin dazwischen. Dann schlägt Hempel als Erster zu, über die Schulter seiner Begleiterin, und trifft Sabri H. im Gesicht. Es sieht nicht nach einem platzierten Schlag aus.
Sabri H. reagiert schnell. Er schlägt zurück, Hempel taumelt nach hinten. Sabri H. schlägt noch mal zu, Hempel wehrt sich nicht, er taumelt weiter, etwa drei Meter über den Vorplatz. Dann schlägt Sabri H. ein drittes Mal zu. Hempel schlägt mit dem Kopf auf und bleibt liegen. Sabri H. geht auf den am Boden Liegenden zu, setzt zu einem weiteren Schlag an, hält dann aber inne. Er lässt von ihm ab, hebt seine Kappe auf, die auf den Boden gefallen ist, und verlässt den Tatort.
In der Pressemitteilung schildert die Staatsanwältin den Vorgang anders. Demnach sei die Aggression von Marcus Hempel ausgegangen: „Im weiteren Verlauf versetzte der 30-Jährige dem Syrer erneut einen Faustschlag, woraufhin Letzterer unmittelbar reagierte und den 30-Jährigen seinerseits mit einem Faustschlag am Kopf traf.“
Laut Staatsanwaltschaft soll Hempel zweimal zugeschlagen haben, Sabri H. einmal. Im Video sieht man aber nur einen Schlag von Hempel und drei Schläge von Sabri H. Dass dieser als Erster schubst, erwähnt die Staatsanwaltschaft nicht, genauso wenig, dass Sabri H. Hempel vorher möglicherweise erkennt und den Mittelfinger zeigt.

Polizist schrieb richtigen Bericht
Schon am Samstag, einen Tag nach der Tat und zwei Tage vor der Pressemitteilung, wertet ein Polizist das Überwachungsvideo aus. Das geht aus der Ermittlungsakte hervor. Der Polizist schreibt einen Bericht, er zählt die Schläge richtig, er schreibt auch, dass zuerst Sabri H. schubste, dass Hempel nur einmal zuschlug und Sabri H. dreimal. Warum die Staatsanwältin die Tat nach dem Polizeibericht anders darstellt, ist unklar. In der Wittenberger Polizei wundert man sich über das Verhalten der Staatsanwaltschaft.
… Alles vom 29.9.2018 bitte lesen auf
https://taz.de/Instrumentalisierung-von-Todesfaellen/!5536462/