Lockdown PCR-Tests AUT und D

„Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test wird von der WHO abgelehnt. … Sollte die Corona-Kommission die Falldefinition des Gesundheitsministers zugrunde gelegt haben, und nicht jene der WHO, so ist jegliche Feststellung der Zahlen für ‚Kranke/lnfizierte‘ falsch.“ Mit diesen Worten urteilt das Verwaltungsgericht in Wien im Einklang mit der WHO und den ihr zuarbeitenden Wissenschaftlern wie Prof Ioannidis
http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at/Content.Node/rechtsprechung/103-048-3227-2021.pdf 
Somit dürfen Freiheitsrechte einschränkende Maßnahmen wie Lockdowns nicht durch vage Begrifflichkeiten um „Neuinfektionen“ (Corona-Positive, Infizierte, PCR+- Getestete, Erkrankte, Fälle, Testergebnisse, Anzahl an Infektionen) begründet werden, die mittels PCR-Tests festgestellt wurden.
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Mit diesem österreichischen Gerichtsurteil werden auch die in Deutschland vom RKI zur Begründung von Lockdowns genannte Zahlen als Datenbasis in Frage gestellt, da auch hierzulande die über die Medien veröffentlichten „Neuinfektionen“-Zahlen aus PCR-Tests stammen..
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PCR-Tests für sich alleine sagen weder etwas darüber aus, ob ein Mensch krank noch ob er infektiös ist, also andere mit Covid-19 anstecken kann. Sie stützen allein die Diagnostik bei bereits bestehender Erkrankung. Da ein positiver Test weder gleich Infektion noch gleich Erkrankung ist, müsste es in den Medien „Positiv PCR-Getestete“ heißen, nicht aber vage „Coronafälle“, „… an und mit Corona“ oder „Neuinfektionen“.
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„Ein Positiv-Test bedeutet nicht, dass der Getestete infiziert ist. Ein Positiv-Test bedeutet nicht, dass der Getestete infizieren kann. Ein Negativ-Test bedeutet nicht, dass der Getestete nicht infiziert ist. Ein Negativ-Test bedeutet nicht, dass der Getestete nicht infizieren kann. Sofern die Kontaktpersonen des positiv Getesteten tatsächlich ausgemacht und selbst getestet werden, wiederholt sich das Gesagte. Negativ Getestete, die in Wahrheit infiziert sind und/oder infizieren können, werden in falscher Sicherheit gewiegt.“ – so Fritz Goergen in „Test-Orgien …“hier.
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„Positiv PCR-Getestete“ bedürfen stets einer anschließenden Untersuchung durch einen Facharzt. Erst nach jeweiliger konkreter ärztlicher Diagnose dürfen sie in die Corona-Statistiken aufgenommen werden.
2.4.2021
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Wiener Urteil im Wortlaut: PCR-Test reicht als Nachweis für Infektion nicht
Das Verwaltungsgericht Wien hat die Untersagung einer Corona-Demonstration Ende Januar für rechtswidrig und darüber hinaus die ihr zugrunde liegende Datenbasis des Gesundheitsministers für unzureichend erklärt, da sie nicht den Empfehlungen der WHO genüge.

Damit hat nun ein Gericht bestätigt, was Kritiker der Corona-Maßnahmen schon seit Längerem behaupten: Der PCR-Test kann für sich alleine keine SARS-CoV-2-Infektionen nachweisen, womit sämtliche Zahlen zu „Neuinfektionen“ nicht belastbar wären. Konsequenzen hätte das auch für die Grundrechtseinschränkungen, die letztlich auf Grundlage dieser Daten verhängt werden.
… Alles vom 31.3.2021 bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/wiener_gericht_bestaetigt_dass_pcr_tests_keine_infektionen_nachweisen
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Unfassbar: Österreichisches Gericht entblößt Berlins Corona-Politik
Verdacht der Verstöße gegen die WHO-Vorgaben
Es ist unglaublich, und ich habe die Tragweite selbst nicht sofort erkannt: Das österreichische Gericht, das in einer Entscheidung den Umgang der österreichischen Bundesregierung mit dem PCR-Test zerlegte und damit die gesamte Corona-Politik in Frage stellte, hat damit auch – wohl ohne es zu ahnen, die Bundesregierung im fernen Berlin völlig entblößt.
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Das österreichische Gericht sieht das, ebenso wie ich, nicht so. Es greift nun haargenau jene Informationsnotiz der WHO
https://www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020-05
als Begründung für seine Entscheidung auf. Entscheidend ist diese Passage auf Seite 8 des Urteils aus Wien, (im Wortlaut können Sie das gesamte Urteil des Gerichts hier
http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at/Content.Node/rechtsprechung/103-048-3227-2021.pdf nachlesen):
„Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien verwendet darin die Wörter „Fallzahlen“, „Testergebnisse“, „Fallgeschehen“ sowie „Anzahl an Infektionen“. Dieses Durcheinanderwerfen der Begriffe wird einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht.
Für die WHO (WHO Information Notice for IVD Users 2020/05, Nucleic acid testing (NAT) technologies that use polymerase chain reaction (PCR) for detection of SARS-CoV-2, 20 January 2021) ausschlaggebend ist die Anzahl der Infektionen/Erkrankten und nicht der positiv Getesteten oder sonstiger „Fallzahlen“. Damit bleibt es schon damit offen, von welchen Zahlen die „Information“ ausgeht.
Die „Information“ nimmt Bezug auf die Empfehlung der Corona-Kommission vom 21.1.2021. Es ist mangels Angaben nicht nachvollziehbar, ob die dieser Empfehlung zugrundeliegenden Zahlen nur jene Personen enthalten, die nach den Richtlinien der WHO zur Interpretation von PCR-Tests vom 20.01.2021 untersucht wurden. Konkret ist nicht ausgewiesen, welchen CT-Wert ein Testergebnis hatte, ob ein Getesteter ohne Symptome erneut getestet und anschließend klinisch untersucht wurde. Damit folgt die WHO dem Erfinder der PCR-Tests, … (es wird ein nicht ganz ausgeschriebener Youtube-Link angeführt, Anm. BR). Mutatis mutandis sagt er damit, dass ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist und daher für sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen aussagt.“
Was das österreichische Gericht ausführt, gilt eins zu eins für Deutschland: Aufgrund des hartnäckigen Schweigens der Regierung liegt auch bei uns der Verdacht mehr als nahe, dass sich die Behörden nicht an die Vorgaben der WHO halten.
… Alles vom 31.3.2021 bitte lesen auf
https://reitschuster.de/post/unfassbar-oesterreichisches-gericht-entbloesst-berlins-corona-politik/
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Österreich: Verwaltungsgericht erklärt PCR-Test
als Grundlage für Demoverbot für unrechtmäßig

Die viel weiterreichende Bedeutung des Urteils zum Demonstrationsverbot könnte darin liegen, dass mit dieser Qualifikation des PCR-Tests der bisherigen Begründung von Lockdownmaßnahmen der Regierungen von Bund und Ländern eine zentrale Begründung fehlt.
… Alles vom 31.3.2021 bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/oesterreich-verwaltungsgericht-erklaert-pcr-test-als-grundlage-fuer-demoverbot-fuer-unrechtmaessig/

Einige Kommentare:
Das Gericht stimmt allen Ausführungen des Klägers zu.
Eine Ausführung lautet, dass eine Verordnung nicht in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit eingreifen könne. AM hat das für D geschickt auf dem schnellsten Weg beendet. So wird es auch in Österreich ablaufen. Die restliche Argumentation wird damit zunächst praktisch uninteressant. Positiv zu werten ist, dass das Gericht die im Artikel erwähnten Ausführungen macht. Nur wie und wie schnell kann der Bürger einklagen, dass ein Gesetz sich danach richtet? Bis dahin sind unsere Rechte den Bach hinunter gegangen. Oder gibt es für den Bürger eine Möglichkeit, die Verabschiedung eines Gesetzes zu unterbinden? Dann wird daran herumgedoktert und das Spiel um die Freiheit steht wieder auf Null. Bis endlich der gerichtsfeste Weg gefunden ist.
31.3.2021, Mau, TO
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Das Urteil zerpflückt die gesamte Testpraxis
Ich konnte auf die schnelle jetzt noch nicht feststellen welche Teile des Urteils auch für Deutschland relevant sind. Aber das Urteil zerpflückt in argumentierter Weise die gesamte Testpraxis, wie sie auch in Deutschland üblich ist, mit der Beweisführung, dass:
– PCR Test ungeeignet ist einen infektiösen Fall nachzuweisen und insofern die Zahlen des RKI wertloser Zahlensalat ist
– Antigen Tests (Schnelltests) auch in Deutschland irrelevant ausgeführt werden, also nichtssagend sind
– Falldefinitionen die nicht den WHO Kriterien entsprechen, wie z. Bsp im deutschen Infektionsschutzgesetz auch, werden vom Gericht als falsch bezeichnet
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Ein Gericht dass sich wirklich mal die Wissenschaft zum Maßstab gemacht hat. All die Kritiken die auch hier bei TE schon früher angesprochen wurden, inklusive der von mir hier bei TE erwähnten amerikanischen Studie. Sollte das Urteil in Deutschland nicht absichtlich von der Justiz missachtet werden, ist es ein Megahammer, dass die gesamte Corona Politik der Regierung Merkel zertrümmert, als Fake nachweist.
31.3.2021, PP.
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Wenn man einmal die Gebrauchsanleitung der RT-PCR-Tests lesen würde, könnte man direkt erkennen, dass diese für diagnostische Zwecke nicht geeignet sind:
Firma Roche (Hersteller des cobas SARS-CoV-2-PCR-Tests): „Positive Ergebnisse deuten das Vorhandensein von SARS-CoV-2 RNA hin, aber nicht unbedingt auf das Vorliegen eines übertragbaren Virus.“
Firma Creative Diagnostics (Hersteller des SARS-CoV-2e Coronavirus Multiplex RT-qPCR Kits): „Das Nachweisergebnis dieses Produkts dient nur zur klinischen Referenz, und es sollte nicht als einziger Nachweis für die klinische Diagnose und Behandlung verwendet werden.“
Institut für medizinische Mikrobiologie der Universität Mainz: „Ein positives PCR-Ergebnis ist nicht beweisend für das Vorliegen einer floriden Infektion bzw. einer andauernden Besiedlung, da die PCR-Untersuchung nicht zwischen vermehrungsfähigen und nicht mehr vermehrungsfähigen Organismen unterscheidet.“
Science Media Center: „Der PCR-Test detektiert das Erbgut des Virus in Proben; er reagiert damit nicht nur auf das vermehrungsfähige Virus, sondern auch auf verbleibende Reste.“
Ein Labor für klinische Diagnostik: „Mittels PCR werden für die jeweiligen Erreger charakteristische Genabschnitte vervielfältigt und nachgewiesen – ggf. auch von nicht mehr vermehrungsfähigen Keimen.“
Es ist also allgemein bekannt – entspricht aber nicht dem politischen Narrativ und erst recht nicht dem angesagtem Haltungsjournalismus.
31.3.2021, FZW
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Das Urteil greift in Deutschland nicht,
weil in Deutschland nicht nur der „infektiöse Infektionsfall“ ein „Fall“ ist, sondern gemäß Infektionsschutzgesetz reicht es schon aus, verdächtigt werden zu können, infektiös zu sein.
Wann dies erlaubt ist, verdächtigt zu werden, sagt das Gesetz nicht. Das sagt das RKI, nämlich dann wenn der PCR Test positiv ist. Man weiß also sehr wohl beim RKI, dass der PCR Test keinen infektiösen Virus nachweisen kann, aber man weiß auch, dass dies gemäß Infektionsschutzgesetz nicht notwendig ist.
Der PCR Test belegt lediglich, es könnte ein lebender Vius sein, oder blos tote Spuren. Diese Unklarheit des PCR Tests reicht dem RKI aus eine Verdächtigung auszusprechen und gemäß Infektionsschutzgesetz sind sie schon als Verdächtigter ein „Corona Fall“. Man macht sich also in Deutschland nicht die Mühe dies genauer zu differenzieren um dem Menschen Grundrechte zu entziehen. Das ist allerdings verfassunsgwidrig und gesetzwidrig, denn auch in deutschland haben sie einen verfasungsmäsigen Anspruch, dass dies abgeklärt wird, denn sonst würde man ihnen mit einer falschen Verdächtigung (StGB) Grundrechte entziehen.
In Österreich gilt: „Dieses „Durcheinanderwerfen der Begriffe“ werde einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht, so das Gericht. (eine schwergewichtige Festsellung, denn sie würde auch den Lockdown in Frage stellen)
In Deutschland gilt das nicht, denn genau das Infektionsschutzgesetz wirft diese Begriffe wissenschaftlich durcheinander
31.3.2021, P.P
Ende Kommentare
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PCR-Tests: Testen macht unfrei
Ergänzend zu den PCR-kritischen Anmerkungen der WHO wurde am 17. Februar 2021 im renommierten medizinischen Fachblatt The Lancet ein Fachkommentar publiziert, der die Eignung des PCR-Tests als „Goldstandard“ zur Beurteilung des Sars-CoV-2–Infektionsgeschehens komplett in Frage stellt, weil die meisten Infizierten nur 4 bis 8 Tage lang infektiös sind, der PCR-Test aber 22 bis 33 Tage, manchmal auch länger, positiv bleibt mit dem Effekt, daß während 50 bis 75 Prozent der „positiven Zeitspanne“ unter Quarantäne gar keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
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Deshalb führen Schnelltests, deren positive Ergebnisse mit PCR überprüft werden, unnötigerweise auch wieder in die „PCR-Falle“ mit unnötiger Quarantäne, Kontaktverfolgung etc. und erhöhter „Inzidenz“. Testen macht also nicht freier, sondern eher unfreier.
2.4.2021, Prof. Dr. Jürgen Althoff, St. Wendel, JF, Seite 23

 

 

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