Quote contra Bürgergesellschaft

In Berlin wird ein Gesetzentwurf vorgelegt und wohl auch beschlossen, der vorschreibt, 35% Migranten oder Kinder von Nichtdeutsch-Geborenen in den öffentlichen Dienst einzustellen. Diese Quote orientiert sich am 35%-Anteil der Berliner mit mindestens einem Elternteil mit Migrationshintergrund. Ziel ist der Abbau von Diskriminierung. Bei Auswahl- und Einstellungsverfahren sollen in Berlin Migranten künftig bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden, solange sie in einer Verwaltung unterrepräsentiert sind. Die derzeitige Quote beträgt 12%. Bei der Polizei ist das 35%-Ziel mit derzeit 38% schon übererfüllt.
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Nur noch eine weitere Quote, warum die Aufregung? Nein, es ist mehr. Den bisherigen Quoten wie Frauenquote und Behinderungsquote liegen individuelle Merkmale zugrunde, die neue Quote hingegen zielt mit dem Migrationshintergrund auf ein überindividuelles Merkmal ab: die Herkunft bzw. Ethnie. Über die Chancen bei der Einstellung soll also entscheiden, woher die Eltern des Bewerbers stammen.
Aus freien und gleichen Bürgern werden damit Angehörige von Kollektiven (früher Stämme genannt), denen sie durch Geburt angehören.
Die Migrationsquote markiert somit den tiefgreifenden Unterschied zwischen der bisherigen Bürgergesellschaft und der identitätspolitisch geformter Gesellschaft:
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In der Bürgergesellschaft genügt als Identität der Name – wie der Bürger sich sonst zuordnet – politisch, religiös und anderweitig – ist seine Privatsache. Diese Bürgergesellschaft ist ein Erfolgsmodell, sie ist Basis der westlichen Industriestaaten.
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In der neuen Identitätswelt der Neotribalismus besteht die Gesellschaft aus Kollektiven als den modernen Stämmen, somit entscheidet die Herkunft über Zuordnung und Platz. Mit diesem Rückschritt verabschiedet man sich von der modernen Industriegesellschaft.
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Hier einige Kritikpunkte:
Der derzeitige Anteil der Verwaltungsmitarbeiter mit Migrationshintergrund wird auf 12% geschätzt – was gerade auf Ämtern in Berlin immer wieder zu skurrilen Szenen führt, wenn ältere deutsche Mitarbeiter, die kaum Englisch sprechen, mit ausländischen Bürger zu tun haben, die kaum Deutsch sprechen.
Eine solche Quote kann ohne Rechtsverletzung nicht überprüft werden, da eine verpflichtende Erfassung der Abstammung gesetzeswidrig ist.
Sind wir auf dem Weg in die Ständerepublik – wie früher mit Leibeigenen, Bauern, Adel, Händlern, Bürgern? Statt Qualifikation zählt dann die Zugehörigkeit zum Stand, zur Gruppe bzw. die Gnade der Geburt.
Zudem: Diese Identitätspolitik zieht noch mehr Migranten an: „Kommt schnell, damit ihr quotenmäßig dabei sein könnt“.
Eine Migrationsquote ist in zutiefst rassistisch und diskriminierend! Ist es schon wieder soweit?
In einer offenen Bürgergesellschaft spielen Qualifikation und Leistungsbereitschaft eines Menschen ein Rolle, nicht aber Herkunft oder Geschlecht! Von diesen Idealen der Bürgergesellschaft wollen linke Ideologen weg. Diese Identitätspolitk von Berlin’s RRG-Senat spaltet die Gesellschaft und ist Futter für die Rechtsextremen.
Wie verträgt sich die Quotierung mit den grundgesetzlich verankerten Begriffen der Leistung, Eignung und Befähigung? So wie „Deutschsein“ keine Leistung ist, kann auch keine Leistung sein, einen Migrationshintergrund zu haben.
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Die Taktik des Berliner RRG-Senats beim Gesetzemachen wiederholt sich, analog etwa zum Mietendeckel: Man beschließt etwas, das offensichtlich grundgesetzwidrig. Bis jemand dagegen klagt und das BVerfG das Ganze kippt (was viel Zeit in Anspruch nimmt), hat man vollendete Tatsachen geschaffen.
Migrationshintergrund ist ein Wischi-Waschi-Kriterium. Eine Bewerberin, deren Vater Österreicher und Mutter Deutsche ist, wird also in Zukunft bevorzugt eingestellt – oder gibt es nun gute und böse Länder für die Migrationsquote?
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Einerseits soll eine Quote Menschen mit Migrationshintergrund bei gleicher Qualifikation bevorzugen. Andererseits soll die Bezeichnung „Migrationshintergrund“ abgeschafft werde, um in Kriminal- wie Arbeitslosenstatistiken diese nicht mehr ausweisen zu können. Dieses Unterfangen ist rassistisch.

Die Migrantenquote ähnelt der in den USA erfolgreichen „Affirmative Action (AA)“: Ein Mensch ist einfach gut, da er ein Schwarzer ist. Es wäre diskriminierend, wenn man an ihn die gleichen Anforderungen stellen würde wie an einen Weißen. Diese AA hat zu den kuriosesten Situationen geführt, z.B. Studienplätze an der Hochschule blockiert, da mit funktionalen Analphabeten besetzt.
Gedankenexperiment: Man ersetze Schwarz durch Migrant und Weiß durch Deutsch, auch dann erkennt man den Rassismus in der AA.
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Fazit: Die Migrantenquote ist nicht geeignet, der Diskriminierung von Migranten zu entgegen zu wirken. Im Gegenteil: Sie zerstört das Erfolgsmodell des Industriestaates, die Bürgergesellschaft (in der Name und Leistung freier, gleicher Bürger zählen), und leitet den Übergang zu einer durch Tribalismus geprägten Gesellschaft, in der Geburt und Stamm bzw. Kollektiv zählen, d.h. Parallelgesellschaften entstehen.
Weitere Infos zu Quoten finden Sie hier.
26.1.2021
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Eberhard Diepgen (ehem. Bürgermeister von Berlin): Keine Migrantenquote
Diepgen: „Entscheidend in unserem Staat ist das gleiche Wahlrecht für die Bürger des Landes und (eingeschränkt auf die Kommunen) der EU. Auf der Grundlage des Verhältniswahlrechtes können auch Gruppen von Minderheiten entscheidenden Einfluß gewinnen. …
Aber ich will auf eine Gruppe von Berlinern hinweisen, die Opfer dieser unausgegorenen Quoteneuphorie werden. Es sind die jungen Berliner ohne Migrationshintergrund. Für viele Jahre, bis die Quote erreicht ist, sollen sie zurückstehen. Bei allen neuen Einstellungen und danach auch bei Versetzungen und Beförderungen.“
… Alles vom 23.1.2021 von Eberhard Diepgen bitte lesen auf
https://www.bz-berlin.de/berlin/braucht-die-berliner-verwaltung-eine-quote-fuer-migranten

 

Ein Kommentare:
Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass dauerhaft hier lebende Menschen nichtdeutscher Herkunft in dieser Gesellschaft Aufstiegschancen und Teilhaberechte haben. Eine Quotenregelung und der Verzicht auf den Begriff “ Integration“ sind allerdings der falsche Weg. Dadurch werden Abwehrreflexe, Missgunst und Benachteiligungsängste geschürt – die Spaltung der Gesellschaft wird vertieft.
Wie man das ehrenhafte Ziel (Partizipation und Gleichberechtigung) auch ohne Quote erreichen kann, weiß Ich nicht genau. Vielleicht gibt es Beispiele aus anderen Staaten, an denen man sich orientieren könnte. Ich kenne etliche Jugendliche mit Migrationshintergrund, die wenigstens genauso leistungsfähig und sympathisch wie ihre biodeutschen Altersgenossen sind. Ihnen wünsche ich, dass man ihnen auf Ihrem Weg ins Berufsleben vorurteilsfrei und ohne Ressentiments begegnet. Dann gelänge es auch ohne Quote, dass sie in der Verwaltung , in der freien Wirtschaft oder sonstwo eine faire Chance haben.
24.1.2021, K.B.

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