Verfassungsgericht

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Gesichtsmasken zur Coronakrise - selbstgemacht im April 2020

Gesichtsmasken zur Coronakrise – selbstgemacht im April 2020

 

AFAEV-Demo am Bundesverfassungsgericht am 11.3.2022
Anwälte für Aufklärung fordern Rücktritt von BVerfG-Chef Harbarth

https://youtu.be/fHAlDQPmcbI (3:30:10)
https://twitter.com/i/status/1502304630931435526
Am Freitag, dem 11. März 2022, findet ab 15 Uhr eine Demonstration vor dem Bundesverfassungsgericht im baden-württembergischen Karlsruhe statt. Veranstalter sind die „Anwälte für Aufklärung e.V.“.

AFAev-Aufruf: Unser Rechtsstaat ist in Gefahr – Demo in KA 11.3.2022
Daher demonstrieren wir am Freitag, den 11.03.2022 um 15 Uhr vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, Schlossbezirk 3. Alle sind eingeladen, um wahrheitsgemäß und ohne Zensur zu berichten. Wir setzen uns für die Förderung und den Erhalt des demokratischen Staatswesens ein. Dazu gehört eine unabhängige Justiz. Eine Justiz, die das Grundgesetz achtet, Neutralität und Unabhängigkeit der Richter in den Entscheidungen garantiert und ohne ideologische Beeinflussungsfaktoren die Rechtsstaatlichkeit bewertet und sichert. Das ist in Gefahr. Aktuell wird im Zuge der Entscheidung zur allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes, wonach jeder das Recht auf körperliche Unversehrtheit hat und die Freiheit der Person unverletzlich ist, missachtet und gebrochen. Daher demonstrieren wir am Freitag, den 11.03.2022 um 15 Uhr vor dem Bundesverfassungsgericht.
Weitere Informationen
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Über Anwälte für Aufklärung
Die Anwälte für Aufklärung (AfA) sind ein Verein unabhängiger Anwälte mit dem Ziel, im Zusammenhang mit der „Corona-Krise“ ein demokratisches Staatswesen zu fördern
… Alles vom 8.3.2022 bitte lesen auf
https://afaev.de/wp-content/uploads/2022/03/Pressetext-MSM-7.3.22.pdf
https://www.anwaeltefueraufklaerung.org
https://afaev.de/

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KriStA: Die Hüter der Verfassung auf dem Rückzug
Stellungnahme derKRiStA zu den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 19.11.2021 (Bundesnotbremse I und Bundesnotbremse II)
Einleitung: Die beiden Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 19.11.2021 Bundesnotbremse I (Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen – BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 – 1 BvR 781/21 u.a. –) und Bundesnotbremse II (Schulschließungen – BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 – 1 BvR 971/21 u.a. –) sind eine schwere Enttäuschung für all jene, die gehofft hatten, das Bundesverfassungsgericht würde den massivsten Grundrechtseinschränkungen seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland nach 20 Monaten Pandemie nun endlich Grenzen ziehen. Selbst derjenige, der aufgrund der bisherigen Eilentscheidungen und der überlangen Dauer bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache skeptisch war und nur auf einzelne Korrekturen gehofft hatte, wurde in seinen Erwartungen enttäuscht.
Im Ergebnis hat das Bundesverfassungsgericht die Maßnahmen des Gesetzgebers so umstandslos gebilligt, dass die Frage, unter welchen Umständen überhaupt noch mit der Verwerfung von Maßnahmen der Pandemiebekämpfung als verfassungswidrig gerechnet werden kann, nicht mehr leicht zu beantworten ist.
Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte möchte mit dieser Stellungnahme auf einige besonders gewichtig erscheinende Problempunkte der Entscheidungen hinweisen.
… Komplette Stellungnahme vom 8.12.2021 bitte lesen auf
https://netzwerkkrista.de/2021/12/08/die-hueter-der-verfassung-auf-dem-rueckzug/
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KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte
Wir sind ein Netzwerk von Richtern und Staatsanwälten*, die das politische Handeln und das Handeln der Gesetzes- und Verordnungsgeber in der Corona-Krise aus rechtsstaatlicher Sicht mit großer Sorge beobachten. Wir setzen uns ein für das Grundgesetz und die freiheitliche demokratische Grundordnung. Dabei vertreten wir unsere private Meinung. Wir sind politisch neutral und grenzen uns ausdrücklich ab von jedweder extremen Strömung.
https://netzwerkkrista.de

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Die Motivation hinter dem Putsch des Bundesverfassungsgerichts
Was waren jetzt die beiden letzten großen Skandalentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, bei denen man zu dem Schluss kommen musste, dass die ihre Kompetenzen weit überschreiten?
Erhöhung des Rundfunkbeitrags
Klimapolitik
– Man kann natürlich auch den Kleinkram wie das dritte Geschlecht im Pass so ein bisschen mit dazuzählen.
Das sind im wesentlichen Themen, in denen sich SPD, Grüne, CDU so halbwegs einig sind.
Mir ging da aber noch was durch den Kopf. Denn im aktuellen Beschluss über den Rundfunkbeitrag und dessen Erhöhung macht das Bundesverfassungsgericht noch etwas anderes, was es auch nicht darf: Es entscheidet etwas, was nicht Streitsache war. Es geht in seiner Entscheidung weit über den Streitfall hinaus. Es hat entschieden, dass der Gesetzgeber zwar den Auftrag des Rundfunks bestimmen kann, es aber nicht so tun darf, dass daraus der Finanzrahmen ableitbar wäre. Heißt: Der Gesetzgeber darf zwar was bestimmen, aber es darf keine Rolle spielen. Er darf nur die Sachen regeln, die sowieso keiner durchsetzen kann. Es geht eigentlich nur darum, dass die Kohle fließt und der Rundfunk dann macht, was er will.
Dann diese komische absurde Entscheidungsstelle, wonach ein einzelnes Bundesland sich nicht selbst entscheiden darf, sondern so entscheiden muss, wie die anderen entschieden haben. Das ist juristischer Blödsinn. Warum schreibt man so einen Schwachsinn in eine Gerichtsentscheidung?
Und dann noch dieser dämliche copy-and-paste-Käse, dass der Rundfunk zur Meinungsbildung gebraucht würde, gegen FakeNews und Filterblasen und zur Unterscheidung zwischen Meinung und Fakten und sowas. Dummes Politgeblubber, aber keine juristische Begründung, zumal der Rundfunk ja auch ziemlich weit davon entfernt ist, diese Aufgabe zu erfüllen.
Ging mir eben so im Kopf herum.
Warum machen die das?
… Alles vom 7.8.2021 bitte lesen auf
https://www.danisch.de/blog/2021/08/07/die-motivation-hinter-dem-putsch-des-bundesverfassungsgerichts/#more-44610

 

 

Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates
Verfassungsschutz erfindet neue Kategorie für Querdenker
Unlängst bewies die Bundestagsmehrheit ein problematisches Verhältnis zur Gewaltenteilung. Weil es schädlich für das Vertrauen der Bürger in die Corona-Maßnahmen sei, wenn diese von Verwaltungsgerichten „gekippt“ würden (so ein SPD-Abgeordneter), wurde die Möglichkeit, vor Verwaltungsgerichten zu klagen, durch das 4. Bevölkerungsschutzgesetz weitgehend ausgeschaltet. Ein problematisches Verhältnis zum Demokratieprinzip beweist nun einmal mehr der Verfassungsschutz.
Um auch die Querdenker-Bewegung ins Visier nehmen zu können, hat man kurzerhand die neue Kategorie „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ erfunden.

Seit wann ist es im freiheitlichen Verfassungsstaat die Aufgabe radikaler Oppositionsbewegungen, den Staat zu legitimieren? Innenminister Seehofer, ein berüchtigter „Erfahrungsjurist“, erklärte den Hintergrund: Es gehe nicht um die „Unterdrückung von Kritik“, jedoch müsse „null Toleranz“ immer dann gelten, wenn „Extremisten die Bühne betreten“.
Viel deutlicher kann man nicht zum Ausdruck bringen, daß die Regierung inzwischen glaubt, sich die Opposition selbst aussuchen zu dürfen und den Verfassungsschutz als Instrument der Ausübung dieses Wahlrechts begreift. Deswegen reden ja nicht nur Extremisten inzwischen vom „Regierungsschutz“.
… Alles vom 7.5.2021 von Ulrich Vosgerau bitte lesen in der JF 19/21, Seite 2
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Dr. Ulrich Vosgerau ist habilitierter Verfassungsrechtler.

 

Wolfgang Herles: Verfassungsgericht verfassungsfeindlich?
Kann eigentlich eine Verfassung verfassungsfeindlich sein? Nein? Aber das Verfassungsgericht kann es. Den Beweis dafür hat es erst vorgestern geliefert, in dem es die Rettung des Weltklimas in dreißig Jahren zur obersten Maxime erklärte. Dieses Urteil ist in meinen Augen verfassungsfeindlich. Leider kann man dagegen nicht klagen. Im Grunde müssten Sie als Verfassungsschützer das Bundesverfassungsgericht beobachten. Das wäre natürlich absurd. Da ist es doch viel einfacher, meine Überzeugung für verfassungsfeindlich zu erklären. Die höchste Maxime in diesem Land lautet: Karriere macht nur, wer kontrollierbar ist. Das gilt für Verfassungsgerichtspräsidenten ebenso wie für Verfassungsschutzpräsidenten, aber natürlich auch für Professoren, Journalisten, Parteifunktionäre und Abgeordnete.
… Alles vom 1.5.2021 von Wolfgang Herles bitte elsen auf
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/herles-faellt-auf/an-den-praesidenten-des-bundesamts-fuer-verfassungsschutz-herrn-thomas-haldenwang/

 

Linke Verfassungsrichterin in MP: „Die Revolution von 1989 soll kleingehackt werden“
E: Herr Vaatz, vor einigen Tagen wurde die Linksparteipolitikerin Barbara Borchardt als Richterin auch mit Stimmen der CDU ins Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern gewählt – obwohl sie eine SED-Musterkarriere absolvierte und bekennendes Mitglied der „antikapitalistischen Linken“ ist, einer als linksradikal eingestuften Parteiplattform. Wundert Sie es, dass die CDU eine erklärte Verfassungsfeindin als Verfassungswächterin akzeptiert?
Arnold Vaatz: Nein, das wundert mich mittlerweile nicht mehr. Es gibt auch in meiner Partei offenbar das Ziel einer vollständigen Rehabilitation der DDR. Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg war der Sturz von Hubertus Knabe als Direktor der Gedenkstätte Hohenschönhausen durch die Kulturstaatsministerin Monika Grütters und den Berliner Kultursenator Klaus Lederer. Damit wurde diese Gedenkstätte an den DDR-Unrechtsstaat praktisch zerschlagen. Ein weiterer wichtiger Schritt bestand darin, dass Angela Merkel und Markus Söder alles dafür getan haben, einen Linkspartei-Mann auf den Posten des Ministerpräsidenten von Thüringen zu hieven, obwohl dessen rot-rot-grünes Bündnis keine Mehrheit hatte.

Welches Kalkül steckt Ihrer Meinung nach dahinter?
Zum einen das ganz einfache Machtkalkül, etwa, wenn den ostdeutschen CDU-Landesverbänden von westdeutschen Spitzenpolitikern wie dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther empfohlen wird, mit der umbenannten SED zu koalieren. Um auch diese Koalitionsoption möglich zu machen, muss ja die DDR rehabilitiert werden. Dazu ist es nötig, die Erinnerung an die Verbrechen in der DDR so weit wie möglich auszulöschen.

In Ihrer Partei gibt es erstaunlich wenige, die sich dagegen wehren.
Das ist für mich etwas Bedrückendes. Es gibt auch nur wenige in der CDU, die aus der Opposition der DDR stammen und den Charakter dieses Systems selbst erlebt haben.

Ist die Geschichtsvergessenheit in der CDU nur mit dem Kalkül zu erklären, demnächst mit der Linkspartei noch einen weiteren Koalitionspartner zu gewinnen?
Das geht viel tiefer. Die Geringschätzung und Ablehnung der Revolution von 1989 durch die meinungsprägende Elite des Westens ist nicht zu erklären ohne die aggressive Eitelkeit dieses Milieus, das von seiner Wichtigkeit zutiefst überzeugt ist. Die Ereignisse von 1989 und 1990 waren ein epochales Ereignis mit einer Auswirkung von Berlin bis Wladiwostok. Es ist sowohl ein gewaltloser Weg als auch in seiner unbestritten positiven Wirkung einmalig in der europäischen Geschichte. Aber es kam zustande ohne das geringste Zutun dieses Milieus, teilweise sogar unter der heftigen Missbilligung dieser Leute. Es passte nicht in ihr Weltbild, sie waren bis auf die Knochen blamiert. Für Leute, die sich für den Lauf der Geschichte als unentbehrlich betrachten, ist das eine tiefe narzisstische Kränkung, die nie nachlässt. Und deshalb muss das Ergebnis der Revolution von 1989 kleingehackt werden. Dazu haben sie die Macht, weil sie die Medien bis in die letzten Ritzen zu ihren Gunsten gesäubert haben – besonders in den gegen jede Konkurrenz geschützten öffentlich-rechtlichen. Meinungen, die den Grundüberzeugungen dieses westdeutschen Eliten-Milieus widersprechen, werden dort nur dann ausgestrahlt, wenn gewährleistet ist, dass die redaktionelle Gegenmeinung das letzte Wort hat. Meine Partei hat dies jahrelang widerspruchlos hingenommen.

Werden Sie trotzdem in der CDU bleiben?
Das werde ich. Denn ich habe mehr für den Aufbau der CDU im Osten getan als mancher andere. Niemand hat das Recht und niemand die Kraft, mich von da zu vertreiben. Und es kommen auch wieder andere Tage.

Arnold Vaatz, geboren 1955 in Weida, ist studierter Mathematiker. 1982 wurde er von der DDR-Justiz zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten verurteilt, weil er den Reservedienst in der NVA verweigerte. Während dieser Zeit musste er Zwangsarbeit leisten.
1989 gehörte er zu den führenden Köpfen der friedlichen Revolution in Dresden. Er leitete 1990 den Koordinierungsausschuss für die Wiedergründung des Landes Sachsen. Kurt Biedenkopf berief ihn 1990 als ersten Chef der Sächsischen Staatskanzlei.
Seit 2002 ist Vaatz stellvertretender Vorsitzender der Unions-Bundestagsfraktion.
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… Alles vom 19.5.2020 bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/die-revolution-von-1989-soll-kleingehackt-werden/

Vertragsverletzungsverfahren der EU (vdL) gegen D (Bundesverfassungsgericht)?
Die unheimlich souveräne Frau von der Leyen
Die Präsidentin der EU-Kommission prüft gerade die Einleitung eines „Vertragsverletzungsverfahrens“ gegen Deutschland, um die Bundesregierung zu zwingen, dem Verfassungsgericht Weisungen zu erteilen. Auch gegen Polen läuft ein „Vertragsverletzungsverfahrens“ – weil die polnische Regierung die Unabhängigkeit der Justiz begrenzen will. – Was gilt denn nun im Vereinten Europa?

Auf Ursula von der Leyen ist Verlass. Unvergesslich, wie sie, noch in der Rolle der Ministerin für Verteidigung und Wartung von Segelschiffen, mit ihrer legendären Schminkspiegel-Offensive für die kosmetische Nachrüstung der Bundeswehr sorgte. Damals waren es die alten Hausdegen des Heeres, denen es die Sprache verschlug. Heute sind es die Juristen, die nicht fassen können, was die Frau drauf hat.
Hochgehievt auf den Posten der EU-Kommissionspräsidentin, prüft sie gerade die Einleitung eines „Vertragsverletzungsverfahrens“ gegen Deutschland. Den Grund dafür hat das Bundesverfassungsgericht geliefert. Weil es die milliardenschweren Ankäufe von Staatsanleihen durch die EZB, die Europäische Zentralbank, verurteilte und zugleich ihre Absegnung durch den EuGH, den Europäischen Gerichtshof, „objektiv willkürlich“ und „methodisch nicht mehr vertretbar“ nannte, soll nun Klage gegen die Bundesrepublik erhoben werden. Dies sei umso dringlicher, als das Karlsruher Urteil die „europäische Souveränität“ betreffe, insofern „das letzte Wort zum EU-Recht immer der Europäische Gerichtshof in Luxemburg“ habe.
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Ganz abgesehen davon, dass es diese „Souveränität“ nicht gibt, da die EU kein Staat ist, der die Mitgliedsländer einheitlich vertreten könnte, würde mit der Klage die politische Unabhängigkeit der Justiz ad absurdum geführt. Die Demokratie wäre in ihren Grundfesten erschüttert, wenn der Staat für die Entscheidung seines obersten Gerichts geradestehen müsste.
Die Justiz würde zum Erfüllungsgehilfen der Politik herabgestuft. Zeichnet sich die beschworene „Werte- und Rechtsgemeinschaft“ der EU doch gerade dadurch aus, dass die Richter frei entscheiden, unabhängig von dieser oder jener politischen Zielsetzung.
… Alles vom 12.5.2020 bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/die_unheimlich_souveraene_frau_von_der_leyen

 

 

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EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Winds of Change?
Seit der verschärften Eurorettung ab Herbst 2012 hat die EZB etwa ein Drittel der Staatsanleihen im Euroraum gekauft, das sind Anleihen im Wert von mehr als 2.600 Milliarden. Die Kaufprogramme laufen auch jetzt weiter, im März kaufte die EZB Euro-Staatsanleihen für 40 Milliarden.
Damit betreibt die EZB eindeutig monetäre Staatsfinanzierung, was die EU-Verträge verbieten. Dadurch haben wir in der Eurozone de facto eine Vergemeinschaftung der Staatsschulden (indirekte Euro-Bonds), denn für diese Schulden haften die Euroländern proportional zu ihrem Anteil an der EZB. Auf diese Weise haften Länder mit vergleichsweise geringer Verschuldung, aber hohem Anteil an der EZB (wie Deutschland) für Länder mit geringerem Anteil und einem verschleppten Staatsbankrott (wie Italien oder Griechenland).

Zusätzlich zu den Anleihenkaufprogrammen kommen noch EFSF, ESM und TARGET-Salden als Instrumente der Schuldenvergemeinschaftung hinzu, die Forderungen der Bundesbank im TARGET-System beliefen sich im April auf mehr als 950 Milliarden Euro. Insgesamt haftet Deutschland für mindestens 1.500 bis 2.000 Milliarden Euro der Schulden anderer EU-Staaten, und dabei ist die Haftung durch die Bankenunion nicht eingerechnet.

Diese Situation wird von den Staatschefs der meisten Euroländer getragen, da diese sich für eine Überwindung des Nationalstaats einsetzen und den Euro dazu als Vehikel nutzen wollen. Die EU-Institutionen haben diese Politik betrieben (EZB, Kommission, Rat) und getragen (EuGH). Doch die Mehrheit der Bevölkerungen der Mitgliedsländer sind gegen die Vergemeinschaftung der Schulden. In den Südländern, weil sie befürchten, durch Verschuldungsverhältnisse herbe Einschränkungen ihrer Souveränität hinnehmen zu müssen wie Griechenland. In den Nordländern, weil ihnen klar ist, dass das Geld niemals zurückgezahlt werden wird: Volkswirtschaftlich wäre das nur möglich, wenn die Schuldnerländer Exportüberschüsse erzielen würden, was auszuschließen ist.
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Wer ist der Souverän?
Doch bisher hat es trotz politischen Widerstands durch Opposition und Verfassungsklagen keine Veränderung des Schuldenvergemeinschaftungsprogramme der EZB gegeben – die Verfassungsrichter hatten diese beim Urteil zur Bankenunion im Sommer 2019 sogar gestärkt. Doch nun deutet sich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dieser Woche erstmals eine Änderung an. Zwar haben die Richter noch nicht die unbestreitbare ökonomische Wahrheit festgestellt, dass die Käufe der monetären Staatsfinanzierung dienen, doch haben sie ein Zeichen gegen die Schuldenvergemeinschaftung gesetzt. Sie haben nämlich geurteilt, dass die EZB mit den Anleihenkäufen ihr Mandat verletzt hat. Und sie haben der Bundesbank untersagt, solche Anleihenkäufe im Auftrag der EZB in Zukunft vorzunehmen, wenn diese die Käufe nicht als verhältnismäßig darstellen kann. Sofort betonte unser Finanzminister, der Postnationalist Olaf Scholz, dass damit die Grundlage gegeben sei, die Schuldenvergemeinschaftung weiterzuführen, da die EZB die Verhältnismäßigkeit jederzeit begründen könne. Das stimmt sicherlich, und die illegalen Käufe werden daher noch weitergehen. Was ist dann aber die Bedeutung des Urteils?
Mit seinem Urteil hat das BVerfG erstmals einem Urteil des EuGH widersprochen, es de facto aufgehoben. Dieser hatte die Anleihenkäufe 2018 als angemessen angesehen. Aus Sicht des EuGH ist es nicht möglich, dass das Verfassungsgericht eines Nationalstaats ihm im Bereich des EU-Rechts widerspricht, es hat aus seiner Sicht immer das letzte juristische Wort. Dem hat das BVerfG zwar mehrmals theoretisch widersprochen, beispielsweise im Maastricht-Urteil von 1993 und im Lissabon-Urteil von 2009 (Ewigkeitsklausel Art. 79 III GG) – doch niemals in der Praxis ein Urteil des EuGH aufgehoben. Dies ist nun zum ersten Mal geschehen.

Wie konnte es dazu kommen? Verfassungsrichter sind politische Amtsträger, die versuchen müssen, das herrschende politische Ethos und die kollektive Willensbildung in ihren Urteilen abzubilden. Es gibt kein absolutes Recht, sondern das Recht muss immer neu anhand des herrschenden Ethos interpretiert werden: Recht ist geronnener politischer Wille, und Verfassungsrecht verkörpert die herrschende Auffassung von Staatlichkeit. In den letzten Jahrzehnten wurde unsere Verfassung mehrfach geändert, um den Willen zu bekunden, Souveränität vom Nationalstaat zur EU zu verlagern, beispielsweise 1992 mit Art. 23 zur Art der Mitgliedschaft in der EU. Entsprechend urteilte das BVerfG 2009 im Lissabon-Urteil, dass die deutsche Verfassung auf die europäische Integration ausgerichtet sei.

Dass das BVerfG nun der nationalen fiskalischen Souveränität den Vorrang vor der Integration gegeben hat, ist sehr bemerkenswert. Denn damit hat es zum Ausdruck gebracht, dass es Grenzen der Aufhebung nationaler Souveränität mit Hilfe zwischenstaatlicher Verträge gibt – denn nichts anderes sind die EU und ihre Institutionen: Eine Ansammlung internationaler Vertragskonstrukte, die anders als Nationalstaatsverfassungen jederzeit aufgekündigt werden können – was die Briten gerade erst bewiesen haben. Da es keine Europäische Verfassung gibt, kann EU-Recht auch nicht wirklich über nationalem Recht stehen, denn es gibt nur einen nationalen, keinen europäischen Souverän. Das haben die Richter erstmals praktisch anerkannt.
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Sinn für politische Strömungen
Warum? Erfolgreiche politische Amtsträger – und das sind Menschen, die zum Verfassungsrichter gemacht werden, zweifelsohne – haben einen sehr guten Sinn für politische Strömungen, für das, was gerade politisch möglich und gewollt ist. Dieses Urteil bedeutet, dass die Richter eine Veränderung der politischen Stimmung wahrnehmen, und zwar jenseits der Parteigrenzen. In Gesprächen, die nicht an die Öffentlichkeit dringen, bekommen sie mit, dass nicht nur Außenseiter wie Gauweiler, Lucke und Gauland sich gegen die Schuldenvergemeinschaftung wenden, sondern dass sich dagegen eine allgemeine Stimmung aufbaut. Dies geschieht, bevor so etwas in der Zeitung steht oder sich Mehrheiten bei den Wahlen ändern.
Es ist einfach ein Wandel des politischen Klimas. Beispielsweise änderte sich in den ersten beiden Legislaturperioden Helmut Kohls das politische Klima in Umweltfragen stark, auch wenn die Grünen im Bund noch lange nicht an die Macht kamen; und so änderten sich Gerichtsurteile und Gesetzgebung ganz ohne Machtwechsel – Umweltpolitik war einfach “in” und wurde langsam eingeführt.
Wir müssen damit rechnen, dass nun Schritt für Schritt die bisherige postnationale Politik, die längst zu einem rechtswidrigen Zustand der “taxation without representation” geführt hat, überdacht und neu bewertet wird. Allerdings gibt es einen sehr gewichtigen Unterschied zur langsamen Einführung von Umweltpolitik in den 1980er Jahren: Die Schuldenvergemeinschaftung könnte kurzfristig zu einem großen Problem werden, wenn nämlich die beginnende schwere Wirtschaftskrise das Währungssystem erschüttert. Dann könnte uns eine Rechnung in Form von massiven Ausfällen der Staatskredite, die unsere Regierung über die Bundesbank und die EZB seit 2009 in Billionenhöhe den anderen Euroländern gegeben haben, blühen.

Dabei sprechen wir von einem Vielfachen des Bundeshaushalts. Die deutsche Gesamtstaatsverschuldung könnte auf einen Schlag um 50 bis 100 Prozent steigen. Wir Bürger müssten dann plötzlich ohne jegliche Schuld haften und bei einem scheiternden Euro den größten Politikfehler seit dem zweiten Weltkrieg ausbaden. Ob das die EU übersteht und wie die Massen politisch reagieren, wenn der Wohlstand und Renten einfach verschwinden, obwohl die große Mehrheit der Deutschen stets hart gearbeitet hat und sparsam war, ist nicht abzusehen. Bernd Lucke hat einst die AfD als Anti-Euro-Partei gegründet, damit es nicht zu so einem Kollaps kommt, wenn der Euro chaotisch zerbricht. Denn er fürchtete die politischen Konsequenzen. Hoffentlich bekommt er nicht recht.
… Alles vom 7.5.2020 von Johannes Eisleben bitte lesen auf
https://www.achgut.com/artikel/ezb_urteil_des_verfassungsgerichtes_winds_of_change
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Einige Kommentare:
BVerfG-Präsident Vosskulhles letzter Akt
Mir ist unklar, wo die Seligkeit herkommt zu diesem ach so unabhängigen bahnbrechenden, jedenfalls “tollen” Urteil. Vosskuhles letzter Akt – wortwörtlich, denn seine Amtszeit ging am 6.5.20 zu Ende.
Mutmasslich am Freitag wird bereits neu gewählt – und wie die Schlangengrube der “Wähler” … sic -… aussieht, darf man sich auf einen sehr grünen Nachwuchs einrichten – die Grünen stehen ja schon mit Schnappatmung adabei, bloss diesmal auch was mitzureden zu haben.
.. Bis 2030 wird das Resultat dann viel Freude machen. Sei es drum. Die Frage zu dem tollen Urteil: ändert es etwas an – sagen wir Target2? Man kommt sich förmlich veralbert vor, besonders angesichts des Schluss-Satzes oben “Lucke irrt hoffentlich” – dass er leider nicht irrt/e ist seit 10 Jahren klar. Was Deutschland allein mit Target2 ins Haus steht, geht über jede Vorstellung hinaus. Schade. Schlimm. Da kann man gut über Corona jammern, da hat man wenigstens irgendwas in der Hand – das obige Thema ist an Grauen nicht zu überbieten und wird, wie schön, von nahezu kaum einem normalen Menschen verstanden – da regierts sich doch gleich viel entspannter. Deshalb grinst u.a. H Olaf Scholz so lieb.
7.5.2020, Sasa S., AO
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“Ob das die EU übersteht und wie die Massen politisch reagieren,
wenn der Wohlstand und Renten einfach verschwinden, obwohl die große Mehrheit der Deutschen stets hart gearbeitet hat und sparsam war, ist nicht abzusehen.” –
Der ulitmative Horror. Das wäre Versailles hoch 10 ohne Krieg. Wenn es passieren sollte, dann über Nacht. Vielleicht war ‘Corona’ der Testlauf. In Gefahr und größter Not bringt die EZB am Ende den Tod.
7.2.2020, M.H.
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Eingeständnis des Scheiterns und Renationalisisierung?
Abwarten. Ohne politische Umsetzung durch Merkel und Co bringt auch diese, durchaus ueberraschende, Entscheidung nichts. Und dass sich Merkel neuerdings an Recht und Gesetz hält und ihr transnational/sozialistisches Ziel einer Demokratur aufgibt, gehört in das Reich der Fabel.
Die einzige! Partei, die zu diesem Urteil politisch passt, ist bekannt. Alle anderen werden zusammen nun nach einem Weg suchen, an Recht, Gesetz und Urteil – wie gehabt-vorbei und unter einem passenden Märchen fuer die deutschen Untertanen ihre Politik fortzusetzen, oder glaubt hier wirklich jemand ernsthaft an eine Umkehr? Die waere nicht nur mit einem Eingeständnis des Scheiterns und einer Renationalisisierung verbunden, sondern mit einem sofortigen Exportproblem.
Bekanntlich ist Deutschland nicht nur von den (Target) – Importeuren des Olivenguertels extrem abhängig, sondern auch vom “Exporteur” der Viren. Da faellt es schwer, erpressbar wie man sich selbst gemacht hat, zur ueberfaelligen, primär nationalen, Politik der Vernunft im Interesse der Demokratie und der BürgerInnen dieses Landes zurückzukehren. Merkel wird es nicht sein.
7.2.2020, R.N.
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… der Versuch, die Nation aufzulösen?
Diese Frage habe ich immer wieder gestellt und keine Antwort erhalten. Was sind Verträge, mit denen man die eigene Rechtssouveränität aufgibt, anderes, als der Versuch, die Nation aufzulösen? Wie lächerlich ist es, politische Entscheidungen auf nationaler Ebene einstweilen NICHT zu treffen, ehe der EuGH entschieden hat? Das Urteil zu den Staatsanleihenkäufen der EZB ist in diesem Sinne ein “Zeichen”, und zwar dafür, dass es postnational-globalistischen Seilschaften bislang nicht in ausreichendem Maß gelungen ist, die Richterschaft des Bundesverfassungsgerichtes total zu unterlaufen. Die müssen nur “nachbessern”, solange Merkel im Kanzleramt sitzt. “Winds of change” in dieser Situation zu erkennen, scheint zu optimistisch.
7.5.2020, A.R.
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Die Anleihekäufe der EZB werden durch elektronisch “gedrucktes” Falschgeld bezahlt.
Die Geldmenge wird ohne entsprechende Erhöhung der Wirtschaftsleistung aufgebläht. Das hat zu einer Inflation bei Sachwerten (Aktien, Immobilien) geführt, und fließt bereits in die Realwirtschaft ein. Der langjährige Verlauf der Wechselkurse von Euro zu Dollar, Schweizer Franken, Yen spricht eine deutliche Sprache. Meiner Meinung nach ist das Urteil ein Versuch des Verfassungsgerichts von seiner Mitschuld am Euro-Desaster abzulenken. In der realen Machtausübung hat das Urteil Null Wirkung. Es wird etwas mehr geschwurbelt, etwas mehr gelogen, einige sinnlose Papiere mehr verfasst, und es wird weiter gemacht wie bisher. Erstens hängen massenhaft überprivilegierte staatliche Versorgungsposten an dem Euro-System. Sowohl in den einzelnen Staatsapparaten der Euro-Zone als auch in der EU-Bürokratie und den Euro-Institutionen (etwa EuGH, EZB, …). Zweitens haben die Nutznießer dieser Privilegien Angst davor zur Rechenschaft gezogen zu werden, falls es zu politischen Änderungen kommt. Folglich wird der Konkurs so lange wie möglich verschleppt. Solange der “Staat” noch irgend etwas abgreifen kann – das gilt besonders für Deutschland – solange geht es weiter. Es ist ein langsames und qualvolles Versinken in der staatlichen Unfähigkeit mit verheerenden Folgen für die Bürger.
7.5.2020, Th.B., AO
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Hallelujah! Oder Alahu Akbar!
Ja, alles richtig, Herr Eisleben, nur zu dem desaströsen Zustand in Ihrem letzten Gedanken wird es niemals kommen, darf es niemals kommen, denn es wird einfach so weiter gemerkelt. Und am Ende finden wir uns im europäischen Bundesstaat wieder, dann sind wir endlich, endlich keine Deutsche mehr, sondern Europäer. Und damit wird dann die ganze Erbschuld der Deutschen, die ganze elende Geschichte Deutschlands ausgehend von Karl dem Großen, das ganze Linke und Grüne Gedöns ausgelöscht und getilgt sein bis ans Ende aller Tage. Hallelujah! Oder Alahu Akbar!
7.5.2020, A.H.
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Wir haben aus dem nationalen Sozialismus gelernt:
Diesmal wollen wir einen supranationalen Sozialismus. Wir sind zuerst Hintertupfinger und dann gleich Europäer, aber, Gott bewahre, niemals Deutsche. – Gut, wir wollen das so; und solange dafür Geld ist, kommen wir schon nicht auf dumme Gedanken wie Breitbandausbau oder Brückensanierung. Diese Macke ist unsere ganz individuelle Gruppentherapie, und zwar umso entschiedener, je weniger Nazis es überhaupt gibt. Das haben wir von den Psychologinnen gelernt: Auch das kleinste Aua am Finger ist der Einstieg in eine lebenslange posttraumatische Therapie, Rebirthing und Urschrei eingeschlossen. – Doch diese typisch deutsche Selbstkasteiung wird keinen Spanier oder Polen daran hindern, mit aller Macht für das eigene Land zu stehen, keiner wird “orgoglio italiano” oder « achetez français » im Geringsten anstößig finden. Brüssel hat fertig.
7.5.2020, W.K.

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