Mobiler Hühnerstall – Neubau

Amtsblockade gelöst: Ministerium erleichtert Genehmigung für mobile Hühnerställe. Wer in Deutschland bauen will, braucht eine Baugenehmigung. Dies gilt selbst dann, wenn es um einen mobilen Hühnerstall geht. Laut dem Emmendinger Landtagsabgeordneten Alexander Schoch (Grüne) soll es nun deutlich einfacher werden, mobile Hühnerställe aufzustellen.
Ein Hühnermobil ist ein autarker Stall auf Rädern, ausgestattet mit Futter, Wasser und Solarstrom, in dem 225 Hühner auf der Stange sitzen, futtern und ihre Eier ablegen können. Auslauf haben sie auf der Fläche rund um den Hühnerstall, alle 14 Tage wandert der Mobilstall ein Stückchen weiter. Demeter-Landwirt Joel Siegel aus Schallstadt-Mengen hat am eigenen Leib erfahren müssen, welchen großen zeitlichen und finanziellen Aufwand es bedeutet und vor allen Dingen, wie viele Nerven es kostet, bis die entsprechende Genehmigung erteilt wird.
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Nachdem ein erster mobiler Hühnerstall nach einem Dreivierteljahr Bearbeitungszeit im Juni 2017 genehmigt war, ging im November 2017 das Prozedere für den baugleichen zweiten Stall los (Der Sonntag berichtete). Nach einer Mitteilung von Alexander Schoch, Landtagsabgeordneter der Grünen, soll es nun deutlich einfacher werden, mobile Hühnerställe aufzustellen. Das Wirtschaftsministerium habe in einer Dienstbesprechung mit den Baurechtsreferentinnen und -referenten sowie den höheren Raumordnungsbehörden der Regierungspräsidien die rechtliche Behandlung von mobilen Hühnerställen geregelt, seit kurzem liegt diese nun auch den Landtagsabgeordneten vor. Darin ist vermerkt, dass mobile Hühnerställe grundsätzlich einer Baugenehmigung bedürfen, allerdings im vereinfachten Verfahren. Begründet wird die Notwendigkeit der behördlichen Prüfung mit den Lärmemissionen, dem Nährstoffeintrag durch Hühnerkot sowie der Gefahr einer Zerstörung der Vegetation durch die Hühnerhaltung.
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Um zu vermeiden, dass ein Landwirt bei jedem Umsetzen seines Mobils ein neues Baugenehmigungsverfahren durchlaufen muss, kann eine Gesamtbaugenehmigung für die Nutzung auf beliebig vielen, auch fremden Grundstücken erteilt werden. Für Landwirt Siegel brachten jedoch nicht die neuen Vorgaben des Ministeriums die erhoffte Lösung, sondern ein neuer Sachbearbeiter beim Landratsamt, der die Sache nun deutlich entgegenkommender und praxisnaher angeht. „Wir haben zwar immer noch keine Genehmigung für unseren baugleichen zweiten Mobilstall, aber das Verfahren wird nun deutlich pragmatischer gehandhabt“, sagt er. Mit dem jetzt zuständigen Mitarbeiter des Landratsamtes habe man sich auf ein praktikables Verfahren verständigt.
Als nun hoffentlich letzte Unterlage habe er eine Kalkulation der Wirtschaftlichkeit der Anlage liefern müssen. Jedes der 225 Hühner, die den zweiten Stall schon seit dem Sommer bevölkern, legt täglich ein Ei – sehr zur Freude von Joel Siegels Kunden.
16.12.2018, Gabriele Hennicke, Alles lesen auf https://www.der-sonntag.de

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Auch ein mobiler Stall: Truthähne am Baldenwegerhof 2014

Mehr zu Hühnern:
https://www.freiburg-schwarzwald.de/gefluegel.htm

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