Rechtsbeugung im Rechtsstaat

Jeden Monat kommen um die 60 unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) nach Freiburg (1.1.-31.10.2016 genau 577) – über unsere offenen Grenzen z.B. zur Schweiz hin. Die Zahlen werden weiter steigen (Youth Bulges). Die Stadt soll die mit den UMA verbundene aufwändige Inobhutnahme ohne Ende verkraften. Es ist unbestritten, dass diese Einreisen illegal sind, denn sie widersprechen dem Asylgesetz und es liegt keine Rechtsverordnung vor. .
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Die Bundesregierung weigert sich seit Budapest 9/2015, diese Rechtsbeugung zu beenden – ein ungeheuerlicher Vorgang, den keine demokratische Gesellschaft verkraften kann. Prof Hans-Werner Sinn macht dies verständlich:
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„Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist“, heißt es völlig unmißverständlich in §18, Absatz 2 des Asylgesetzes in einer Vorschrift für das Verhalten des deutschen Grenzschutzes. Und wenn sich ein Ausländer an den Grenzschützern vorbeimogelt und erst hinter der Grenze aufgegriffen wird, ist er ebenfalls sofort zurückzuschieben, heißt es in einem anderen Absatz desselben Paragraphen. … Es gibt im Asylgesetz mit $18, Absatz 4 allerdings eine Ausnahmeregelung, die dem Bundesinnenministerium das Recht einräumt, einem Migranten, der aus einem sicheren Drittstaat kommt, aus „humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der BRD Deutschland“ die Einreise zu erlauben. Darauf beruft sich die Bundesregierung. Nach übereinstimmender Interpretation der ehemaligen Verfassungsrichter Udo Di Fabio und Hans-Jürgen Papier kann eines solche Ausnahmeregelung jedoch die Grenzöffnung der Bundesrepublik für die Flüchtlinge nicht rechtfertigen. Die Ausnahmeregelung gilt nur für einzelne Fälle und nicht für Hunderttausende von Flüchtlingen, und sie kann auch nur für eine sehr begrenzte Zeitspanne von wenigen Tagen, nicht aber für Monate in Anspruch genommen werden. Im übrigen würde sie eine Rechtsverordnung der Bundesregierung zur Anweisung der Behörden verlangen, die aber gar nicht zu existieren scheint.
Beide Richter kritisieren die Bundesregierung deshalb scharf und fordern sie ausdrücklich auf, zum deutschen Recht zurückzukehren. Das ist eine plausible Position, denn es paßt nicht zum üblichen Verständnis eines demokratischen Staatswesens, dass die Regierung das Recht haben sollte, die Bevölkerungsstruktur eines Landes zu ändern, ohne zunächst das Volk oder wenigstens das Parlament zu befragen.
Obwohl die Rechtswidrigkeit des Verhaltens der Bundesregierung kaum bestreitbar ist, hat der einzelne Bürger nicht die Möglichkeit, die Bundesregierung vor dem Verfassungsgericht zu verklagen. Eine solche Klage kann nur von bestimmten öffentlichen Körperschaften wie einer im Bundestag vertretenen Partei oder einem Bundesland erhoben werden. Genau das ist wohl der Grund dafür, dass die Bundesregierung mit ihrer Rechtsbeugung bislang durchkam.“
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Deutschland ist derzeit kein Rechtsstaat mehr, denn er duldet mehrfache Rechtsbeugungen durch die Kanzlerin Angela Merkel. Gemäß Grundgesetz hat der gemeine Bürger kein Recht, um beim Verfassungsgericht gegen einen Rechtsbruch der GroKo-Merkelregierung zu klagen und so effizienten Widerstand zu leisten, sondern nur 1) öffentliche Körperschaften wie z.B.  eine Bundestagspartei oder 2) ein Bundesland. Aber die tun es nicht:
Kein Bundesland hat bislang den Mumm, Klage zu erheben, auch nicht der Freistaat Bayern. Keine der im Bundestag vertretenen Parteien CDU, SPD, Grüne und Linke hat den Mut, vor dem Bundesverfassungsgericht Klage zu erheben. Einzig die AfD hat signalisiert, nach dem Einzug ins Parlament nach der Bundestagswahl 2017 Klage einzureichen – und hiervor ist es den sogenannte „Demokraten“ so bange. Armseliger Rechtsstaat, der sogenannte „Populisten“ braucht, um des Rechtes willen.
10.12.2016

Quelle obiges Zitat:
Hans-Werner Sinn: Der schwarze Juni
Brexit, Flüchtlingswelle, Euro-Desaster – Wie die Neugründung Europas gelingt
Herder Verlag Freiburg, Nobember 2016, Seite 93-94

Ein informatives Buch des ehem. Chefs des Ifo-Instituts in München.

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