Keine Fluechtlings-Schulpflicht

In einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Merkel und den Ministerpräsident Ramelow (Linke) fordert Thüringens SPD-Chef die Aussetzung der Schulpflicht für Kinder von Asylbewerbern, konsequente Abschiebung abgelehnter Asylbewerber, verkürzte Verfahren – identisch mit den Forderungen der AfD zur Flüchtlingspolitik, die damals als ausländerfeindlich und rechtsextrem abgetan wurden. Times are chaning – Bob Dylan hatte recht.

„Aussetzen der Schulpflicht bis zur Feststellung des Aufenthaltsstatus der Kinder/Familien und keine Schulpflicht bei laufenden Verfahren, jedenfalls für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern. Nach aktuell geltendem Recht werden alle schulpflichtigen Kinder zwischen 6 und 16 Jahren nach dreimonatigem Aufenthalt in Deutschland eingeschult. In den speziell geschaffenen Sprachklassen herrscht ein ständiger Wechsel, wenn Kinder ausreisen. Die Zahl der schulpflichtigen Kinder ohne Aufenthaltsstatus ist sehr hoch. Die Kapazitäten der Schulen sind ausgereizt.“ Dies fordert Thüringens SPD-Chef in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Merkel und den Ministerpräsident Ramelow (Linke). Hintergrund ist, dass ein geordneter Unterricht nicht nur an Grundschulen aufgrund des ständigen Kommens und Gehens von Flüchtlingskindern nicht mehr möglich ist. Weiter heißt es in dem offenen Brief nach Berlin und Erfurt::
„Überarbeitung der Liste sicherer Herkunftsländer und keine Verteilung auf die Kommunen. Die bestehende Liste der sog. sicheren Herkunftsländer muss dringend überarbeitet und den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Asylsuchende, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit als ausreisepflichtig festgestellt werden, sollten bestenfalls in einem beschleunigten Verfahren das Land verlassen müssen und nicht erst auf die kommunalen Aufnahmestellen verteilt werden.Zügige Ausreise unmittelbar ausreisepflichtiger und abgelehnter Asylbewerber. Die Ausreise von Asylbewerbern, die nicht als Flüchtlinge anerkannt werden, deren Asylgesuch abgelehnt wird und die keinen Anspruch auf Duldung haben, sollte konsequent erfolgen und wenn nötig mittels Abschiebung umgesetzt werden. Die vorhandenen Unterkünfte sind vielerorts überfüllt, neue werden eröffnet. Zu den aktuell 19 Gemeinschaftsunterkünften (GU) der Landeshauptstadt Erfurt kommen bis Ende dieses Jahres weitere sechs GUs mit einer Gesamtkapazität von knapp 1000 Plätzen hinzu. Wir wissen bereits heute, dass diese perspektivisch nicht ausreichen werden. Eine konsequente Rückführung der unmittelbar ausreisepflichtigen Bewohner würde hier für etwas Entspannung sorgen – sowohl innerhalb der Einrichtungen als auch in Bezug auf die damit verbundenen Kosten.“
Mehr vom 25.8.2015 auch auf
https://erfurt.thueringer-allgemeine.de/web/erfurt/startseite/detail/-/specific/Offener-Brief-von-Erfurts-Oberbuergermeister-zur-Fluechtlingspolitik-1072755033 

 

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