IG zweifelt Sanierungsverfahren Stolberger Zink in Kappel an

Vor der Info-Veranstaltung morgen 21.6.2012 zur Altlastensanierung auf dem ehemaligen Stolberger-Zink-Areal stellen Anwohner das Vorhaben grundsätzlich in Frage. In Schreiben an die Gemeinderatsfraktionen weist die Interessengemeinschaft (IG) Altlasten Kappel-Neuhäuser auf juristische Fehler im Vorfeld der Realisierung hin. Sollte diese Rechtsauffassung zutreffen, wäre die angestrebte Sanierung des ehemaligen Bergwerksgeländes wieder einmal gescheitert. Für die IG steht außer Frage, dass ein bodenschutzrechtliches Verfahren, wie es die Stadtverwaltung beabsichtigt, um die schwermetallhaltigen Schlammablagerungen zu beseitigen, rechtswidrig ist. Grund: Durch die vorgesehene Umlagerung der Altlasten entstehe rein rechtlich eine Deponie oder gar Sondermülldeponie. Deshalb sei die Stadtverwaltung gezwungen, ein abfallrechtliches Planfeststellungsverfahren auf den Weg bringen. Diese Rechtsauffassung vertritt der Freiburger Umweltrechtler Reinhold Sparwasser, der eine Expertise im Auftrag der Bürgerinitiative erstellt hat.
Derzeit gehen die Planer von Sanierungskosten in Höhe von vier Millionen Euro aus. Sollten allerdings erheblich strengere Deponie-Rechtsvorschriften zur Anwendung kommen, wird es teurer. „Der Investor muss mit mindestens zusätzlichen zwei Millionen Euro und weiteren Folgekosten rechnen“, schätzt IG-Sprecher Jürgen Fiederlein. Die Stadtverwaltung hat eine andere rechtliche Einschätzung, die sowohl Regierungspräsidium als auch dem Umweltministerium und Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald teile, sagt Rathaussprecherin Martina Schickle. „Bei der Sanierung in Kappel handelt es sich um ein bodenschutzrechtliches Verfahren, das nicht nach den Vorschriften des Abfallrechts zu führen ist.“
Weil der Investor, die Projektgesellschaft Kappel als GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) gegründet wurde, befürchten die Anwohner, dass im Schadensfall sie niemand entschädige. „Sollte der Gemeinderat in Kenntnis unserer Rechtsauffassung einer Sanierung zustimmen, ohne dass ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird, sehen wir diesen im Fall eines Schadens, der nicht vom Verursacher gedeckt werden kann, mit in der Haftung“, heißt es im Schreiben der IG an die Stadträte.
Darüber hinaus kritisiert die IG, dass anstelle einer ursprünglich vorgesehenen aufgelockerten Bauweisen mit 80 Wohneinheiten mittlerweile 150 vorgesehen sind. „Wir fühlen uns regelrecht über den Tisch gezogen“, ärgert sich Fiederlein. Sauer sind die Mitglieder der IG auch, dass die Stadt Freiburg sich nicht an ihre ursprüngliche Zusage gehalten habe, die IG in die einzelnen Planungsschritte mit einzubeziehen und keine Entscheidungen hinter verschlossenen Türen zu treffen. In einer Stellungnahme an den Bau- und Umlegungsausschuss des Gemeinderates, der sich heute mit der Planung beschäftigt, kritisiert die IG die Nichtöffentlichkeit des Bebauungsplanverfahrens. Ein Dorn im Auge ist der IG auch der Wechsel von Bernd Rösch vom städtischen Baudezernat zur Treubau AG, die an der Projektgesellschaft Kappel GmbH beteiligt ist. Die IG geht davon aus, dass Rösch als rechte Hand des Baubürgermeisters Kenntnis von sämtlichen Planungen hat und dieses Wissen bei seinem künftigen Arbeitgeber nutzen werde.
Andreas Peikert, 20.6.2012

https://www.freiburg-schwarzwald.de/littenweiler/erzwaescherei.htm

Bürgerinformation zur Altlastensanierung in Kappel
am Donnerstag, 21. Juni, ab 19 Uhr in der Mehrzweckhalle der Schauinslandschule, Moosmattenstraße 18. Umweltbürgermeisterin Gerda Stuchlik, Vertreter der Fachämter, der Planungs- und Projektentwicklungsgesellschaft Eisele und des beauftragten Planungsbüros stellen die Sanierungsplanung und begleitende Maßnahmen zum Schutz von Natur- und Landschaft vor.
Weitere Infos unter https://www.Freiburg.de/stolberger-zink

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