Grundwasserverschmutzungen

Breisach: Wer zahlt die gesalzenen 3,5 Mio Euro? Die Verursacher oder die Gebühren- und Steuerzahler? Endlich bekommen die Menschen in Breisach besseres Wasser. Doch nur die Steuer- und Gebührenzahler sollen für die Sanierung der Wasserversorgung aufkommen, obwohl die Verursacher des Schadens, die „Mines de Potasse d’Alsace“ bekannt sind. In was für einem Rechtssystem leben wir, wenn es sich die öffentliche Hand finanziell nicht leisten kann, gegen einen finanzkräftigen und bekannten Grundwasserverschmutzer anzugehen? Teninger Altlast, Uranbergbau Menzenschwand, Asbest und Contergan… Immer wieder haben Firmen gut verdient und die Folgekosten ihres Handelns auf die Steuerzahler abgewälzt. Es geht um Umwelt, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit, wenn sich jetzt der BUND an den Landesrechnungshof Baden-Württemberg, an die Gemeindeprüfungsanstalt und an den Bund der Steuerzahler wendet, damit endlich einmal das Verursacherprinzip bei großen Umweltverschmutzern durchgesetzt wird.

Neue Wasserversorgung Breisach: Konsequente Nichtanwendung des Verursacherprinzips
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach vielen Jahren und viel zu spät bekommen die Menschen in Breisach endlich besseres Wasser. Lokale Medien und die Zeitschrift des regionalen Energieversorgers badenova berichten, dass die Pläne Breisach, Ihringen und Merdingen an einen salzfreien Brunnen anzuschließen endlich Realität werden.
Die jetzt schon entstanden massiven Schäden in Breisach zeigen die dringende Notwendigkeit auf diese Maßnahme endlich zu realisieren, ein Problem auf das unser Umweltverband seit 1988 aufmerksam macht.
Der Chloridgehalt im Grundwasser im Westen des Landkreises und des Breisacher Trinkwassers liegt erheblich über den Vergleichswerten in der Region und viel öfter als anderswo fließt aus den Wasserhähnen in Breisach rosthaltiges Wasser. Das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Breisacher Wasserleitungen und Heizungen vom Salz angegriffen werden. In Privathaushalten und im öffentlichen Netz sind Verschleiß und Reparaturkosten daher massiv höher als in anderen Gemeinden.
Wenn wir uns heute an Sie wenden, dann geht es uns nicht um eine Verzögerung des längst überfälligen Projekts, sondern um die Frage der Kosten und um die jahrzehntelange, konsequente Nichtanwendung des Verursacherprinzips.
„Von den Kosten in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro übernimmt die Badenova 30 Prozent, Das entspricht 1,05 Millionen Euro. Den Rest übernehmen anteilig die 3 Gemeinden nach einem ausgehandelten Schlüssel: Breisach 59 Prozent (1,45 Millionen Euro), Ihringen 28 Prozent (686 000 Euro) und Merdingen 13 Prozent (318 000 Euro). Bürgermeister Oliver Rein rechnet mit einem Landeszuschuss in Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten. Eine vierköpfige Familie wird in Breisach laut Rein für das bessere Wasser voraussichtlich um die 40 Euro im Jahr mehr bezahlen müssen.“, berichtet die örtliche Badische Zeitung.
Die Ursache und der Hauptverursacher der Breisacher Wasserprobleme sind bekannt. Auf der Fessenheimer Rheininsel sind in den Zwischenlagerbecken der „Mines de Potasse d’Alsace“ in den Jahren 1957 bis 1976 eine Million Tonnen Salz im Untergrund versickert und dort finden sich bis zu 50 Gramm (!) Salz in einem Liter Grundwasser.
Die verdünnte Spitze der Grundwasser-Versalzungs-Fahne ist längst in Breisach angekommen, doch nicht die Verursacher tragen die Kosten für die bereits entstandenen massiven Schäden und für die geplanten 3,5 Millionen Euro Anschlusskosten, sondern die Menschen in Breisach.
Über die Hintergründe, Ursachen und Folgen dieser Versalzung gibt es umfangreiche (leider steuer- und nicht verursacherfinanzierte) Interreg-Studien.
Wenn ein Autofahrer im Wald Öl ablässt und erwischt wird, wird er zu Recht bestraft. Er muss die Untersuchung des Bodens, die Bodensanierung, alle Folgekosten und eine Strafe zahlen. Doch dieses Prinzip wird allzu häufig nur bei kleinen Umweltsündern angewandt. Bei den Mines de Potasse d’Alsace das Geld zu holen, ist zweifellos schwieriger als bei kleinen Umweltsündern. Doch diese Ungleichbehandlung darf nicht akzeptiert werden. Im Grundgesetz steht in Artikel 3: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ und das muss auch für große, einflussreiche Umweltverschmutzer gelten. Eine solche Ungleichbehandlung widerspricht unseren Rechtsvorstellungen, sie ruft zu Recht Unverständnis und Verärgerung hervor. In was für einem Rechtssystem leben wir, wenn es sich eine Gemeinde finanziell nicht leisten kann, gegen einen finanzkräftigen und bekannten Grundwasserverschmutzer anzugehen?
Was uns besonders ärgert, ist die Argumentation der vergangenen Jahre. „Eine Klage bringt nichts und wäre auch nicht durchsetzbar“, wurde früher argumentiert. Heute heißt es: „Wir würden ja gerne klagen, aber jetzt ist es leider zu spät“. Nach Ansicht des BUND hat es bisher stets am politischen Willen gemangelt eine sicher nicht einfache Klage anzugehen. Vielleicht hätten auch qualifiziertere Rechtsanwaltsbüros Abhilfe schaffen können.
Eventuell sehen der Landesrechnungshof Baden-Württemberg, die Gemeindeprüfungsanstalt oder der Bund der Steuerzahler noch Möglichkeiten, einen Teil der 3,5 Millionen Euro nicht bei den Steuer- und Gebührenzahlerinnen zu holen, sondern bei den Verursachern des Problems und das Verursacherprinzip und rechtsstaatliche Grundsätze endlich durchzusetzen. Eine Übernahme der Kosten durch uns Steuer- und GebührenzahlerInnen ist nicht akzeptabel.
Mit freundlichen Grüßen
28.7.2014, Axel Mayer, Geschäftsführer, https://vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/salz-im-wasser.html

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