MTB-Parcours am Hexenwaeldle

Landratsamt duldet Mountainbike-Parcours im Hexenwäldle zwischen Kirchzartenn und Weilersbach. Hoffnung auf baldigst verbesserte Trainingsbedingungen in der SVK-Bike-SchuleSchon vor Monaten hatte die Gemeinde Kirchzarten beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald wegen einer vorzeitigen Nutzung für Teile einer Mountainbikestrecke im Bereich des Hexenwäldle angefragt. Kirchzartens Bürgermeister Andreas Hall legte dazu persönlich eine ausführliche Maßnahmenbeschreibung vor. Dabei ging es um die schnellstmögliche Duldung zweier geplanter Downhilltrails mit einer Gesamtlänge von 400 Metern und jeweils acht Kurven sowie einem Technikfeld mit mobilen Hindernissen auf einer Grundfläche von 800 Quadratmetern. Das Vorhaben liegt im künftigen Geltungsbereich des aktuell sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Mountainbike“ der Gemeinde Kirchzarten und bedarf grundsätzlich einer Baugenehmigung. Das Verfahren befindet sich derzeit in einem sehr frühen Stadium. Eine Planreife des Bebauungsplanes nach Paragraph 33 des Baugesetzbuches zur Erteilung einer vorzeitigen Baugenehmigung ist daher noch nicht gegeben. Deshalb können wir das von der Gemeinde zur baldigen Umsetzung beantragte Vorhaben bauplanungsrechtlich nicht genehmigen, sondern nur vorläufig dulden“, so Johannes Grunau, Leiter des Fachbereichs Baurecht und Denkmalschutz im Landratsamt. In die Prüfung des Duldungsantrags einbezogen wurde auch der Fachbereich Naturschutz, der seitens der Gemeinde einen speziellen Fachbeitrag „Arten und Naturschutz“ anforderte. Nach intensiver Prüfung konnte auch der Naturschutz der beantragten Duldung unter Auflagen zustimmen. So muss das Vorhaben innerhalb einer Frist von drei Monaten zurückgebaut werden, sollte das Bebauungsplanverfahren oder ein Genehmigungsverfahren insgesamt scheitern oder nicht bis spätestens zum 31. Dezember 2015 zum Abschluss gebracht werden. Zudem wäre dann die in Anspruch genommene Fläche gemäß den Vorgaben einer ökologischen Baubegleitung zu rekultivieren.
Die Gemeinde Kirchzarten freut sich über die ausgesprochene Duldung. Bürgermeister Andreas Hall: „Jetzt können wir zusammen mit dem SV Kirchzarten unserer Bikeschule mit ihren über 200 Kindern und Jugendlichen dringend erforderliche Trainingsmöglichkeiten schaffen. Die bisherigen Trainingsanlagen am Giersberg wurden ja bereits im letzten Jahr rückgebaut. Mein Dank gilt dem Landratsamt für die Duldung. Ich bleibe zuversichtlich, dass wir gemeinsam den Bebauungsplan für das gesamte Trainingsgelände sorgfältig und zeitnah hinbekommen.“ Heute Nachmittag ist der erste Spatenstich geplant!
26.7.2014, www.dreisamtaeler.de , Gerhard Lück

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Experten mit Vertretern der Gemeinde und des Sports vor Ort im Hexenwäldle: Franz Kromer, Hardy Bölts, Matthias Dahmen, Oliver Trenkle, Bürgermeister Andreas Hall, Uli Schwär, Christian Kaindl und Matthias Wolf. Bild: Gerhard Lück

https://www.freiburg-schwarzwald.de/blog/kirchzarten-gegen-mtb-jugend/ (7.8.2014)

IG Giersberg zur Duldung im Hexenwäldle                 
Die Duldung der Gemeinde Kirchzarten und des Landratsamts im Vorgriff auf den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Mountainbike“  im Hexenwäldle den Bau zweier Abfahrtsstrecken und einem Technikfeld widerspricht dem Ergebnis des Bürgerentscheids vom März 2013, da das Hexenwäldle leider auch in diesem Bereich liegt. Leider kann die IG Giersberg mit dem vorgezogenen Bau nicht einverstanden sein – das ist schade für die Bike-Schule – , da wir der Gemeinde im Juli 2013 einen Kompromiss angeboten haben, der auch eine Trainingsstätte im Hexenwäldle ermöglicht, allerdings zur Bedingung eines Bebauungsplans über das gesamte Gelände, der nach der geplanten Erholungswaldsatzung den Spaziergängern vorbehalten sein soll. BM Hall hat mehrfach behauptet, unsere Forderung nach einem Bebauungsplan für das gesamte Gelände sei „Käse“. Wir haben ihn schriftlich aufgefordert, seine Rechtsauffassung zu belegen. Dies ist ihm nicht gelungen.  Das Baugesetzbuch sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, in einem Bebauungsplan Flächen festzulegen, die von der Bebauung freizuhalten sind. Das Landratsamt hat uns schriftlich bestätigt, dass die Aufstellung eines Bebauungsplans im Ermessen der Gemeinde liegt. Ein Bebauungsplan bietet weitaus bessere Rechtssicherheit, insbesondere für den Fall einer Änderung, weiteres Gelände für Trainingsstrecken in Anspruch zu nehmen, denn notwendige Erweiterung der Flächen für die Mountainbikenutzung erfordert wieder ein umfangreiches Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der zuständigen Behörden. Die Erholungswaldsatzung enthält keine Kataloge von Bedingungen, nach denen diese Genehmigungen für eine andere Nutzung als für Spaziergänger und Wanderer zu erteilen sind. Die alleinige Befugnis zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen liegt allein beim Bürgermeister. Herr Hall zwingt uns, gegen die Gemeinde gerichtlich vorzugehen, denn durch die jetzt ausgesprochene Duldung wird das Ergebnis der vorliegenden Entwürfe zum Bebauungsplan und zur Erholungswaldsatzung vorweggenommen, sodass wir nur noch gerichtliche Mittel haben. Wir haben Herrn Hall und dem Gemeinderat dies für den Fall der Duldung schriftlich angekündigt, den Sportverein haben wir ebenfalls vorher unterrichtet. Eine gerichtliche Auseinandersetzung hat ausschließlich Herr Hall zu verantworten. Die IG Giersberg muss aus Verantwortung des Bürgerbegehrens/Bürgerentscheids gegenüber der Bevölkerung die Reißleine ziehen. Da ein gemeinnütziger Verein wie die IG Giersberg als solche nicht antrags- und klagebefugt ist, habe ich persönlich als Stimmbürgerin Kirchzartens und Vertrauensperson des Bürgerbegehrens den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wegen Beachtung des Bürgerentscheids gegen die Gemeinde Kirchzarten beim Verwaltungsgericht Freiburg gestellt. Die Gemeinde Kirchzarten hat den Antrag vom Verwaltungsgericht Freiburg am 30. Juli 2014 erhalten.
6.8.2014, Eva-Maria Wunderle, ig.giersberg@t-online.de

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