Chlorhuehner Hormonfleisch

Die Gentechnik hat ihre Berechtigung im Arzneimittelsektor bei der Herstellung pharmakologischer Wirkstoffe. Daraus leitet Prof Daschner ab, dass die Gentechnik auch auf dem Ernährungssektor (Stichworte Chlorhühner, Hormonfleisch, Genmais, genverseuchtes Saatgut) ihre Berechtigung habe. Diese Verknüpfung ist sehr mutig – sind denn gentechnisch veränderte Pflanzen verschreibungspflichtig bzw. überhaupt kontrollierbar? Nein. Bei TTIP erst recht nicht.

 

Freiburger Hygieneexperte: Esse lieber Chlorhünchen als deutsches Huhn
Sollen Chlorhühnchen aus den USA nach Deutschland importiert werden dürfen? Für viele ist das eine Schreckensvision. Der Freiburger Hygieneexperte Franz Daschner hält dagegen. ….
Alles vom 15.6.2014 bitte lesen auf
https://www.badische-zeitung.de/nachrichten/wirtschaft/freiburger-hygieneexperte-esse-lieber-chlorhuenchen-als-deutsches-huhn–86265509.html
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GVO-Umweltfolgen sind überhaupt nicht untersucht
Herr Professor Daschner „kann als Umweltmediziner und Hygieniker nur den Kopf schütteln“, dass man in Deutschland keine genveränderten Pflanzen auf den Feldern haben will. Er begründet sein Unverständnis damit, dass viele Arzneimittel gentechnisch hergestellt würden. Den von ihm beklagten Widerstand gegen gentechnisch veränderte Pflanzen gibt es nicht nur in Deutschland. Herr Daschner bedenkt offenbar nicht, dass Landwirte völlig von den Agrokonzernen abhängig werden, wenn sie deren Genpflanzen anbauen. Ich befürchte, es könnte uns mit dieser Technik ebenso gehen wie mit der Spaltung von Atomkernen, deren vor 50 Jahren hochgepriesene Segnungen sich inzwischen eher ins Gegenteil gekehrt haben. Da weder die sozialen noch die Umweltfolgen des Anbaus gentechnisch erzeugter Pflanzen genügend bekannt und untersucht sind, mag Herr Daschner bei meinen Bedenken verständnislos den Kopf schütteln. Ich möchte zuerst mehr wissen.
17.6.2014, Gerhard Völker
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Die Chlorhühner wurden in der Debatte zu einem Stellvertreterbegriff
Wir sollten chlorbehandeltes Fleisch oder genverändertes Saatgut keineswegs mit leichter Hand abtun. Welche körpereigenen Substanzen chloriert oder oxidiert werden, wissen wir nicht genau, und mögliche negative Effekte beim Verbraucher könnten nur durch vergleichende Studien mit vielen Probanden erkannt werden, zumal es sich um ein weites Spektrum möglicher Zielparameter handeln dürfte. Es könnten chronische Veränderungen sein, die erst nach langer Exposition auftreten und kausal schwer zu fassen sind. Die bisherigen Erkenntnisse reichen jedenfalls nicht aus zu sagen, ob die Chlorhühner je einen Beitrag zum Tode eines Amerikaners geleistet haben. Dazu kommt, dass die „Chlorhühner“ in der öffentlichen Diskussion nur der eingängige Stellvertreterbegriff für eine viel weitere Problematik ist. „Hormonfleisch“ wäre auch ein solcher Stellvertreter. Genmais hat eine ähnliche Funktion. Mir ist nicht bekannt, welche Markergene bei der Konstruktion dieser Pflanzen mit eingeführt worden sind – Antibiotika-bezogene Gene wie in der Frühzeit der Gentechnik werden es hoffentlich nicht mehr sein.Sollten wir aber eines Tages sehen, dass Probleme auftreten (zum Beispiel Sensibilisierungen), dann könnten wir die Pflanzensorte nur durch jahrelange Anbaukarenz (auch der nicht veränderten Sorten) wieder loswerden. Bei hier einheimischen Species wäre das noch schlimmer: Sollten sie keinen Selektionsnachteil haben, blieben sie für immer – anders als die Chlorhühnchen. Die Abhängigkeit der Landwirtschaft von bestimmten Lieferanten für Saatgut und Pflanzenschutzmittel kommt hinzu, ebenso zum Beispiel wie die Toleranzentwicklung der Schädlinge gegen die Produkte der eingebauten Schutzgene, wie etwa bei den Bacillus-thuringiensis-Genen bereits zu beobachten ist.
17.6.2014, Hans-Dietrich Heilemann, Freiburg
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Chlorhühnchen verdecken das Hauptproblem: TTIP-Investorschutz-Schiedsgerichte contra Demokratie
Die ‚Chlorhühnchen‘-Diskussion verstellt leider den Blick auf eine viel wichtigere Frage im Zusammenhang mit dem transatlantischen Freihandelsabkommen: Den Großkonzernen geht es ganz dringend um die Einrichtung von privaten Schiedskommissionen, die über die Rechtmäßigkeit von Gesetzen und Entscheidungen von Staaten im Zusammenhang mit dem Abkommen entscheiden sollen. Wenn also z.B. der Bundestag ein Anwendungs-Verbot eines gefährlichen Stoffes ausspricht, könnte das von einer Geheimtruppe aus Anwälten und Experten wieder aufgehoben werden. Wenn das so durchginge, bräuchten wir wirklich nicht mehr wählen zu gehen!
16.6.2014, Reinhard Zimmermann

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