Sau-Auslaender Drecks-Asylant

Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne hat am 20.2.2014 letztinstanzlich geurteilt, dass die Ausdrücke „Sau-Ausländer“ und „Drecks-Asylant“ nicht rassistisch bzw. diskriminierend seien, sondern nur eine Beschimpfung darstellten. Begriffe wie „Sau“ oder „Dreck“ würden im deutschen Sprachraum seit jeher häufig verwendet, um jemanden zu beleidigen. Sie würden daher als bloße Beschimpfung, nicht aber als Angriff auf die Menschenwürde empfunden. Die „Neue Zürcher Zeitung“ schlussfolgert: „Wer einen dunkelhäutigen Mann als ’schwarze Sau‘ tituliert, begeht demnach einen rassistischen Angriff, wer denselben Mann als ‚Drecksnigerianer‘ bezeichnet, nicht.“

Der zugrundeliegende Fall: Ein Mann wurde 2007 auf der Uhren- und Schmuckmesse in Basel wegen des Verdachts auf Taschendiebstahl festgenommen, er war zu diesem Zeitpunkt Asylbewerber aus Algerien. Der Polizist bezeichnete den Verdächtigen beim Anlegen der Handschellen vor zahlreichen Schaulustigen als „Sau-Ausländer“ und „Drecks-Asylant“. Deswegen wurde der Polizist von der Basler Justiz wegen Rassendiskriminierung schuldig gesprochen und erhielt eine Geldstrafe. Er wehrte sich gegen diesen Schuldspruch, legte Berufung ein und erhielt nun einen Freispruch.
21.2.2014

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„Drecksnigerianer“ ist erlaubt, „schwarze Sau“ nicht
Der Tatbestand der Rassendiskriminierung, um den es hier gehe, setze voraus, dass der Täter eine Person oder eine Gruppe „wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion“ öffentlich herabsetze oder diskriminiere. Bei Äußerungen wie „schwarze Sau“ oder „Saujude“ sei der Bezug zu Rasse, Ethnie oder Religion ohne Weiteres gegeben. Bei „Sauausländer“ oder „Drecksasylant“ hingegen fehle er. …..
Alles vom 21.2.2014 bitte lesen auf
https://www.spiegel.de/politik/ausland/schweizer-gericht-polizist-darf-auslaender-drecksasylant-nennen-a-954910.html

 

 

Der Beamte gehört aus dem Polizeidienst entfernt
Die Beschimpfungen sind absolut daneben und der Beamte gehört aus dem Polizeidienst entfernt. Das Urteil des Gerichts kann ich jedoch so nachvollziehen. Fremdenfeindlich? Ja. Beleidigend? Absolut! Tolerierbar? Nein! Aber eben auch nicht Rassendiskriminierung.
21.2.2014, G.Spring

Beleidigung ist nicht automatisch Rassismus
Den Tatbestand der „Rassendiskriminierung“ kann auch nur der begehen, der sich über eine Rasse äußert. Da jedoch „Asylant“ keine Rasse ist, sondern ein veränderbarer Zustand, ist das in diesem Sinne auch nicht rassistisch. Das mag vielen Multikultis nicht passen, ist aber so. „Drecksbulle“ ist ja auch nicht ein rassistischer Ausdruck. Was bleibt ist jedoch der Tatbestand der Beleidigung – und da sollte sich ein Polizist, bei aller Frustration über manchen Menschen, im Griff haben. Übrigens wäre dieses Urteil auch in Deutschland möglich, also kein Schweizer Phänomen. Ob ich es immer schaffe, die rechtlich einwandfreien Schimpfworte zu finden, muss bei mittlerer Intelligenz offen bleiben. Verzichten wir doch einfach ganz darauf.
21.2.2015, Ron

Nur entsetzt
Da kann ja man wohl nur entsetzt sein, wenn ein oberstes Gericht eine solche Wortwahl erlaubt. Diese Richter öffnen damit alle Schleusen für jede Art von Beschimpfung und Verunglimpfung. So etwas, wie die Grundrechte des Menschen zu denen Recht auf körperliche und seelische Unverletzlichkeit gehört, werden damit in der Schweiz nun wohl abgeschafft. Auch die Anfeindungen des Herr Blocher und seiner SVP gegen Ausländer können dadurch ungehindert ihren freien Lauf nehmen!
21.2.2014, Troubadour

Beleidigungen
Ich gehe davon aus, daß ein Polizist wie jeder andere Mensch auch für Beleidigungen strafrechtlich und zivilrechtlich haftbar ist. Hier ging es aber darum, ob die genannten Kraftausdrücke rassistisch diskriminierend sind und das sah das Bundesgericht anscheinend nicht so. Daraus abzuleiten, daß Polizisten in der Schweiz einen Freibrief für Beleidigungen haben, halte ich für eine gewagte Schlußfolgerung.
21.2.2014, A.Baumann

Man denke an „Sau-Schwob“ und „Drecks-Bayer“.

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