Rauchwarnmelder-Pflicht

Rauchmelder müssen in Neubauten ab sofort  und in bestehenden Gebäuden ab Anfang 2015 installiert werden, und zwar in Schlafzimmern sowie in den Fluren, die von den Schlafzimmern zur Wohnungstür führen, angebracht werden. Nur geprüfte Rauch(warn)melder verwenden – zu erkennen an den Symbolen VdS oder KRIWAN. 

Rauchmelder-Tips
•immer an der Zimmerdecke befestigen
•in der Raummitte bzw. mindestens 50 cm von Wänden entfernt
•immer in waagerechter Position (auch bei Dachschrägen)
•nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht in starker Zugluft
•nicht in der Dachspitze (wenigstens 30 bis 50 cm darunter)
•nicht in Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht.
Batteriebetriebene Rauchmelder können nur ausreichend Schutz liefern, wenn sie mit funktionsfähigen Batterien bestückt sind. Geräte, die der Norm DIN 14604 entsprechen, geben über einen Signalton zu erkennen, wenn ein Batteriewechsel bevorsteht. Sie sollten jedoch regelmäßig (etwa einmal im Monat) mit dem Testknopf die Funktionsfähigkeit des Gerätes überprüfen.
Mehr auf https://www.rauchmelder-lebensretter.de
    
Die Funktionsweise dier Rauchmelder beruht auf dem Prinzip einer Lichtstrahlablenkung durch Rauchpartikel. Dringt solcher in die Rauchkammer ein, wird völlig zu Recht ein Alarm ausgelöst. Wird dieser Umstand dadurch verursacht, dass ein Rauchmelder unsinnigerweise in der Küche angebracht ist oder von Suchtkranken mit Zigarettenqualm zugenebelt wird, löst er natürlich auch Alarm aus. Kann er doch beim besten Willen nicht zwischen gefährlichen und ungefährlichen Ursachen unterscheiden.
Dipl.-Ing.(AD)Thomas Klein; Projekt-Initiator G-SRME
g-srme@gmx.de  Rauchmeldererfassung (ehrenamtlich)
https://www.rauchmeldererfassung.org
   
Rauchwarnmelder – lukratives Geschäft für die Wirtschaft
Unsere Entscheidungsfreiheit wird systematisch eingeschränkt durch immer mehr Verordnungen und Gesetze. Mit der Begründung von 600 Toten im Jahr wird uns ein Rauchwarnmelder aufgezwungen, ein lukratives Geschäft für die Wirtschaft. Zum Vergleich: Wie viele Tote gibt es im Jahr durch Autounfälle? Warum nicht die Geschwindigkeit auf Autobahnen begrenzen? Aber das erhöht ja nicht das BIP. Ähnlich war es mit den Sparlampen, die wir gar nicht wollten, mit der Autovignette (soll dem Autoneukauf dienen), etc. Wir sollen Energie sparen, den CO² Ausstoss verringern, die Umwelt schützen –  ja, aber nur, wenn die Wirtschaft davon profitiert. Geben wir den Bürgerinnen und Bürgern ihre Eigenverantwortung zurück, es fehlt ihnen nicht an Ideen, die Zukunft menschen- und umweltgerecht zu gestalten. 
2.10.2013, Dr. Theresia Sauter-Bailliet, St. Peter

 

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