Burkini zum Baden zumutbar

Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 11.9.2013, dass muslimischen Mädchen die Teilnahme am Schwimmunterricht in einem Ganzkörperbadeanzung, Burkini genannt, zuzumuten sei und sie dem Schulunterricht nicht aus religiösen Gründen fernbleiben dürfen. Damit wurde die Klage einer 13 Jahre alten Gymnasiastin aus Frankfurt am Main abgewiesen.


Burkini Urteil – Pragmatisch gegen Konflikte
…Wenn ein Mädchen aus religiösen Gründen keine halbnackten Klassenkameraden sehen will, dann sollte das respektiert werden. Sie schadet damit niemandem. Hier muss der Staat nicht auftrumpfen. Man hätte ihr aufgeben können, binnen zwei Jahren nachzuweisen, dass sie schwimmen gelernt hat, wo auch immer. Ansonsten sollte man sich freuen, dass auch solche Mädchen auf staatliche Schulen gehen und nicht in religiösen Privatschulen verschwinden. Wer nicht pragmatisch ist, stärkt nur den Fundamentalismus.
Alles vom 12.9.2013 bitte lesen auf
fhttps://www.badische-zeitung.de/kommentare-1/tagesspiegel-pragmatisch-gegen-konflikte–75153385.html

Regeln müssen für alle gleich sein
Herr Rath beginnt seinen Kommentar mit dem Satz: „Unsere Gesellschaft wird vielfältiger, und dennoch wollen wir friedlich zusammenleben. Das erfordert Toleranz und pragmatische Lösungen.“ Bis auf das kleine Wörtchen „dennoch“ gehe ich damit konform, denn eine vielfältige Gesellschaft schließt ein friedliches Zusammenleben grundsätzlich nicht aus. Die im zweiten Satz erwähnte Toleranz ist dafür eine Voraussetzung. Was Herr Rath als „pragmatische Lösungen“ abtut, sind nichts anderes als für alle in diesem freien Land lebende Regeln, die, so will es unser Grundgesetz, für alle gleich gelten sollten. Wenn im Lehrplan Schwimmunterricht vorgesehen ist, dann gilt das eben für alle Kinder. Der von der Schule zu Verfügung gestellte Burkini ist mehr als ein Entgegenkommen. Schließlich bekommt meine Tochter ihren Badeanzug nicht von der Schule gestellt, sondern wir müssen ihn, wie vermutlich alle Nicht-Burkini-Kinder-Eltern, selbst bezahlen. Selbst Hartz-IV-Empfängern wird dieses Privileg der Gratis-Schwimmkleidung nicht zuteil, und die Kinder müssen/dürfen trotzdem schwimmen. Das Grundgesetz schützt auch abwegigen Glauben, und das ist gut so. Werden allerdings, wie Herr Rath vorschlägt, für alle Alternativlösungen gesucht, könnten ebenso Forderungen nach der Freigabe der Autobahnen für die Pferdekutschen der Amish-People oder nach Weideplätzen für heilige Kühe in der Kaiser-Joseph-Straße stehen. Regeln müssen sein – und dass diese verbindlich sind, hat nichts mit Pragmatismus zu tun, sondern mit Respekt vor unserer freien Gesellschaft.
21.9.2013, Sven Bauer, Freiburg

Missachtung des deutschen Rechtswesens
Über den neoliberalen Kommentar zum Burkini-Urteil kann ich mich nur wundern. Die darin angemahnte Religionsfreiheit zum Schutz auch von Minderheiten ist recht und gut. Deutschland ist aber nicht nur ein demokratischer Rechtsstaat, sondern ein Einwanderungsland. Die Menschen, die hier bleiben wollen, müssen integrationswillig und bereit sein, deutsches Recht und Gesetz zu beachten. Die Klägerin war ein 13-jähriges Mädchen, das wahrscheinlich von extrem-gläubigen Muslimen für diesen Prozess vorgeschoben wurde, um die Standfestigkeit beziehungsweise Flexibilität der deutschen Rechtsprechung zu testen. Die Klägerin sagte laut BZ-Bericht, sie akzeptiere das Urteil, allerdings werde sie weiterhin nicht am Schwimmunterricht teilnehmen, man könne sie nicht dazu zwingen.
Mit dieser Missachtung des deutschen Rechtswesens verlässt die junge Dame die Grundlagen unseres Rechtsstaats und untergräbt auch die Grundlage ihres Aufenthaltsrechts. Wie soll sich ein 13-jähriges Mädchen, das sich an derart archaische Kleidervorschriften klammert und wohl auch ansonsten gegenüber unserer Gesellschaft völlig diametral sozialisiert wird, in unsere Gesellschaft integrieren und lernen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen?
21.9.2013, Roland Bartsche

Müssen wir uns an die Sitten anderer anpassen?
Wenn ich als Deutscher in irgendein Land auf dieser Welt auswandere, muss ich mich an die dort herrschenden Gesetze und Gepflogenheiten halten. Tue ich das nicht, muss ich in einigen Ländern mit erheblichen Restriktionen rechnen (siehe Türkei, Ägypten etc.) Jetzt kommen diese Menschen aus unterschiedlichen Gründen nach Deutschland und verlangen tatsächlich, dass wir uns deren Sitten anpassen müssen?
21.9.2013, Herbert Fritz, Lörrach

Grundrechte schützen mehr als ein Stück Stoff
Das Adjektiv „muslimisch“ gibt den Eindruck wider, dass religiöse Gründe Anlass zur Klage der Gymnasiastin waren. In Wirklichkeit sind die Gründe der Verschleierung und des Sich-Abschottens der Frauen oft sehr profan: Sie sind das sichtbare Zeichen einer Gesellschaftsordnung, die noch weit verbreitet ist und die es sogar in Europa gab. Eine Ordnung, die von den Männern beherrscht und in der die Frau untergeordnet ist. Die geschichtlichen Hintergründe der Verschleierung von Frauen sollten an den Schulen und in den Medien erläutert werden: Eine solide Toleranz erfordert fundierte Grundkenntnisse. Demokratisch legitimierte Grundrechte zum Wohl der Allgemeinheit sowie eine kompromisslose Aufklärung schützen Frauen besser als ein Gewand aus Stoff.
21.9.2013, Andre Thomas

Aggressiv gegen mit dem Koran unvereinbare Verhaltensweisen
Die Trennung von Mann und Frau in Schwimmbädern verstößt gegen Grundsätze unseres Zusammenlebens, für die Frauen in Deutschland seit mehr als einem Jahrhundert kämpfen mussten und die heute noch nicht vollständig erreicht sind. Solche streng gläubigen Muslime, die jede Regel des Korans (die im Falle der Verschleierung gar nicht so zwingend ist, wie der Artikel suggeriert) gegen die Kultur ihres neuen Heimatlandes durchsetzen wollen, benehmen sich in der gleichen Weise aggressiv gegen Schwule und Lesben und andere mit dem Koran (nach ihrer Lesart) unvereinbaren Verhaltensweisen in unserem Land. Sie kämpfen ihren Krieg in Nahost in unserem Land mit einem hasserfüllten Antisemitismus, der jüdische Mitbürger bedroht, und streben in keiner Weise eine Gesellschaftskultur an, wie wir sie bei uns pflegen.
Wenn es muslimischen Frauen nicht mehr ausreicht im Burkini zu baden, und sie ein Anrecht auf separate Schwimmzeiten in öffentlichen Bädern einfordern, ist das ein Angriff auf unsere Art zu leben. Diese Muslime haben unser Land aus freien Stücken als neue Heimat gewählt. Daher dürfen wir von ihnen erwarten, dass sie dieses Land so akzeptieren wie wir es geschaffen haben, und wie wir es weiter entwickeln wollen. Ihre rückständigen Ansprüche haben in unserer Kultur keinen Platz. Es geht nicht um zwei Stunden Schwimmzeit in einem Bad. Es geht um die Verteidigung unserer Freiheit.
Öffentliche Saunen, die Frauentage anbieten, bieten auch Männertage an. Wenn religiöse Gruppen separate Badezeiten einfordern, muss dieses Recht auch anderen gesellschaftlichen Gruppen eingeräumt werden. Die erzwingen das ansonsten über eine Klage. Die Frage stellt sich dann, ob wir dafür genügend Bäder haben, und ob wir es uns als Gesellschaft leisten wollen, solche Partikularinteressen zu finanzieren, wenn es denn auch anders geht (Burkini).
25.7.2014, R. Brombach
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Toleranz ebenso nur gegenüber anderer Toleranz zu akzeptieren
Toleranz hört da auf, wo die Intoleranz die Toleranz benutzt, selbige abzuschaffen. Einfacher: Wenn die Toleranz die Intoleranz akzeptiert ist die Toleranz verloren. Der Vorschlag hier ist ein typisches Beispiel: Bisher ist es faktisch jedem erlaubt, das Bad zu nutzen. Man toleriert sogar ganzkörperverhüllte Mitschwimmerinnen! Nun will diese Gruppe unter sich sein und alle anderen raus haben. Würde dies eingeführt, hätte die Intoleranz gegenüber der Toleranz gesiegt. Denn während dieser Spezialzeit für die Intoleranten müssen nun die Toleranten draussenbleiben. Den Intoleranten wird es jedoch sogar gestattet sein weiter auch zu der Zeit der Toleranten zu schwimmen. Ein Verbot für die Intoleranten wird es nicht geben. Es ist so auch ein Eingriff in die Freiheit der Nicht-der-Intoleranz-Angehörigen. Das Paradoxon der Toleranz. Ähnlich der Demokratie, welche sich in einer toleranten Form selbst abschaffen kann aber das nachfolgende Herrschersystem wahrscheinlich nur mehr mit Gewalt. Sollte in Deutschland nicht ganz unbekannt sein. Die Schlussfolgerung sollte sein, Toleranz ebenso nur gegenüber anderer Toleranz zu akzeptieren, also ohne selbst in seiner Freiheit eingeschränkt zu werden. Es gab schon viele gute Denker, die das Wesen der Toleranz untersuchten:

„Toleranz ist ein Beweis des Misstrauens gegen ein eigenes Ideal.“ (Nietzsche)
„Man sollte die Toleranz nie so weit treiben, daß die Intoleranten Vorteile daraus ziehen könnte.“ (Limpach, dt. Schriftsteller)
„Toleranz ist gut, aber nicht gegenüber den Intoleranten“ (Wilhelm Busch)
„Toleranz bedeutet nicht nur anderen Angenehmes zuzugestehen sondern auch anderen Unangenehmes nicht zuzumuten.“ (Gerald Dunkl)
25.7.2014, Berner

Sonderregelungen des Lorettobades
Die Sonderregelungen des Lorettobades sind ein historisch bedingter Ausnahmefall und OK, soweit sich daraus keine ideologische Rechtfertigung für die Abschaffung unserer Grundrechte wie Gleichheit von Mann und Frau ergibt. Wenn Musliminnen vehement und selbstverständlich Extra-Badezeiten fordern, dann zeugt die von einer Geisteshaltung, die ebenso selbstverständlich gegen andere Religionen bzw. andere Lebensentwürfe gerichtete neue Regeln einfordert, die die Bürger- und Menschenrechte von Frauen unterdrückt.
Wenn wir muslimische Burkini-Kleidungsregeln in Schwimmbädern sogar dort dulden, wo ansonsten lange Badehosen aus hygienischen Gründen untersagt sind, dann dürfen als Staat nicht tolerieren, dass im Rahmen der Religionsfreiheit die Grundrechte anderer Bürger beschnitten werden. Wer sich auf die Toleranz des Grundgesetzes in Religionsfragen berufen will, muss auch die Toleranz gewähren, die das Grundgesetz in anderen Fragen anderen Gruppen zugesteht. Grundrechte sind keine gesellschaftlichen Moden, die stets im Wandel begriffen sind, sondern ein fester Grundkonsens, wie wir in Deutschland miteinander umgehen. Grundrechte sind unteilbar, eine wehrhafte Demokratie muß sie verteidigen, will sie nicht untergehen.
25.7.2014. Anita Baumann

Bademeister und Bademeisterin
Ich erinnere mich noch bestens an einen Artikel in der Basler Zeitung, weil Muslimas im Basler „Fraueli“ einen Bademeister verprügeln wollten. (es hatte nun mal keine BademeisterIN Dienst). Die aus dem Elsaß angereisten Frauen erhielten z.T. einen Verweis. Da ich mit der Sicht- und Denkweise von Muslimen mittlerweile bestens vertraut bin (ich wohne seit 22 Jahren In Frankfurt) würde ich doch einfach vorschlagen daß sich die Koran-Anhänger in ihren Moscheen im Keller ein Hallenbad einbauen, und schon sind alle glücklich und zufrieden.
Den Kulturkrampf erlebe ich beinahe wöchentlich in meinem Beruf als Anästhesiepfleger. Ich muß wohl den Kommentatoren nicht näher erklären, was bei uns in der Klinik z.T. stattfindet wenn ich Bereitschaftsdienst habe, und eine Muslima kommt zu einem Notfall-Kaiserschnitt. Die Beamten vom FC Blau-Silber mußten schon öfters bei uns tätig werden, damit wir nicht von einem tobenden Ehemann von unserer Arbeit abgehalten wurden. Hach, ich liebe all diese friedfertigen Religionen.
26.7.2014, Hans Zind

Extra Schwimmstunden für Schwule und Lesben
Natürlich gehe ich von einer durch die Grundrechte definierten Leitkultur aus. Die Grundrechte schreiben die Gleichberechtigung von Mann und Frau vor. Somit stehen religiöse Bekleidungsregeln, die Frauen strengere Pflichten auferlegen als Männern im Widerspruch zu unseren Grundrechten. Muslimischen Männern ist es nämlich nach dem Koran gestattet, nur mit Badehose bekleidet unter lauter christlichen Frauen zu schwimmen. Mit einem Angebot von Schwimmzeiten nur für Frauen wegen dieser religiösen Diskriminierung stellt sich der Staat als Betreiber dieser Schwimmbäder gegen unsere verfassungsmäßige Ordnung und unterstützt solche verfassungsfeindlichen religiösen Umtriebe. Dabei kommt es nicht darauf an, dass die meisten dieser Frauen sich mehr oder weniger freiwillig diskriminieren lassen. Der Staat ist nach unserem Grundgesetz nämlich gehalten, unsere verfassungsmäßige Ordnung gegen seine Gegner zu verteidigen. Deshalb ist es zum Beispiel völlig unproblematisch das Zeigen von verfassungsfeindlichen Symbolen zu verhindern, auch wenn mit dieser Meinungsäußerung niemandem direkter Schaden zugefügt wird. Dem Staat ist es gestattet, verfassungsfeindliches Verhalten unter Strafe zu stellen, auch wenn dadurch keine direkte Beeinträchtigung fremder Grundrechte verbunden ist. Beim Schutz der Verfassung kommt dem Staat eine umso größere Verantwortung zu, wenn es darum geht, dass er gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtete Verhaltensweisen nicht aktiv unterstützen darf.
Die Einrichtung von Frauenschwimmzeiten verstößt auch gegen den Gleichheitsgrundsatz. Wenn Frauen das Recht haben, Schwimmbäder zu bestimmten Zeiten exklusiv zu benutzen, muss man das gleiche Recht Männern zu anderen Zeiten auch zugestehen. Ebenso könnten andere Gesellschaftsgruppen für sich reklamieren, zu bestimmten Zeiten exklusiven Zugang zu Badeanstalten zu haben. So wären Schwimmstunden für Schwule und Lesben vorstellbar. Schwimmstunden von körperlich oder geistig Behinderten, Schwimmstunden von Sozialdemokraten und Konservativen. Schwimmstunden für Badeanzugsträgerinnen und Tangaliebhaber. Schwimmstunden für Bartträger oder Intimrasierte. Natürlich Schwimmstunden für FKK-Anhänger. Schwimmstunden für Übergewichtige und Magersüchtige. Schwimmstunden für Unansehnliche und Schwimmstunden für Schönheiten. Und selbstverständlich Schwimmstunden für Gruppierungen die mehrere der oben aufgeführten Attribute aufweisen, wie z. B. tangatragende, sozialdemokratische Bartträger. Jede dieser Gruppen könnte irgendwelche Gründe vortragen, warum sie lieber unter sich bleiben und nicht den Blicken der Öffentlichkeit ausgesetzt werden möchte. Keine dieser Gruppen kann sich jedoch auf ein Grundrecht berufen, dass einen solch bevorzugten Zutritt zu Schwimmbädern rechtfertigen könnte. Das gilt auch für streng gläubige Musliminnen.
26.7.2014, Rainer Brombach

Integration bedeutet nicht durchboxen
Schon mal überlegt, dass evtl. für den Bademeister eine neue Arbeitsstelle gesucht werden muss? Die Basler hatten bereits in ihrer Badi damit zu kämpfen. Die Begehrlichkeiten der Muslime finden damit kein Ende.
Welche anderen Länder nehmen soviel Rücksicht auf ausländische Gäste in ihrem Land wie wir ? Mir fällt keins ein! Entweder passe ich mich als Gast der Kultur und den Gebräuchen in einem fremden Land an, oder ich gehe zurück in mein Heimatland und kann ja dann dort meine „Kultur“ ausleben. Zu erwarten, dass mein Gastland sich MIR anpasst , ist schon ziemlich rücksichtslos und egoistisch. Das hat nichts mehr mit „Integration“ zu tun; Integration bedeutet, sich anzupassen und nicht SEINE Kultur in einem fremden Land durchzuboxen!
1.8.2014, Marion God

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