Wahlpflicht mit Enthaltungsfeld

Die Wahlbeteiligung geht zurück: 91.1% in 1972, 82% in 1999, 79% in 2002, 77% in 2005, 70% in 2009.  Nichtwähler wollen ihre Unzufriedenheit mit Status quo und Parteien äußern, doch diese Logik ist falsch, da die einzelne Partei das Nichtwählen gar nicht spürt bzw. alle Parteien gleichermaßen „bestraft“ werden. Nichtwählen zerstört aber die repräsentative Demokratie, deshalb die Forderung nach Wahlpflicht mit einem Feld zur Enthaltung.

Extreme: Höchste Wahlbeteiligung bei Bundestagswahl 1972 mit 91.1%. Nordrigste Wahlbeteiligung Bundestagswahl 2009 mit 70.8% und Juni 2009 (drei Monate davor) bei Europawahl mit 43.3%.
Nichtwählen ist chic – über 30% aller Wahlberechtigten werden bei der Bundestagswahl am 22.8.2013 zuhause bleiben. Den politischen Parteien können dieser Nichtwählertrend egal sein, da sie ja alle in gleichem Maße (entsprechend ihrem Prozentanteil) getroffen werden. Der Bundestag wäre auch dann beschlußfähig, wenn er nur von einigen wenigen tausend Bürgern gewählt würde. Nichtwähler können überhaupt kein Zeichen setzen, da sie die etablierten Kräfte bestärken und somit Stillstand zementieren. Nichtwählen ist somit sinnlos und zerstört auf Dauer unsere repräsentative Demokratie, denn der verbindliche Stimmungsbarometer alle vier Jahre ist unverzichtbar für die Einschätzung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Probleme und Aufgaben.

Hauptkritik an einer Wahlprflicht ist der Donkey-Effekt: Viele Bürger, die sich keine Gedanken machen wollen, setzen ihr Kreuzchen an eine beliebige Stelle. Dieses Risiko der Trotzvoten könnte man minimieren durch flankierende Maßnahmen wie: Briefwahlunterlagen an alle zusenden, Elektronische Stimmabgabe online, Öffnungszeiten der Wahllokale verlängern.
Führt man an die Wahlpflicht ein mit einem zusätzlichen Enthaltungsfeld auf dem Wahlzettel, dann muß jeder Wahlberechtigte zur Wahl gehen, auch wenn er nur Erhaltung als seine Wahl ankreuzt. Bei Nichtwahl ist eine Abgabe fällig, die z.B. dem Etat zur politischen Bildung an Schulen zufließt. Vorteile der Wahlpflicht:
a) Wahlpflicht belebt die Demokratie, da sie zum Diskutieren, Nachdenken und Entscheiden anregt.
b) Eine größere Wahlbeteiligung vergrößert die Legitimation der vom Parlament gewählten Regierung.
c) Die Wahlpficht befreit die Bürger vom unrechtmäßigen Einfluß anderer. Grund: Jeder Nichtwähler trägt dazu bei, dass anderen mehr Einfluß eingeräumt wird, als ihnen demokratisch zusteht – wir lassen diese ja wissentlich für uns entscheiden.
23.8.2013

Wer nicht wählen will, soll zahlen
„In einer repräsentativen Demokratie bieten die wenigen Kreuze, die wir alle paar Jahre machen können – im historischen Kontext müsste man sogar sagen: machen dürfen – unsere effektivste direkte Betriligung an der Zukunft des Landes. Ein Recht, das unsere Vorfahren über Jahre hinweg hart erkämpft haben. Dieses elementare Bürgerrecht verkümmern zu lassen ist nicht nur dämlich und nutzlos, sondern schlicht unverantwortlich. ….“
Alles zu „Wer nicht wählen will, soll zahlen“ vom 23.8.2013 bitte lesen in Nr. 25, S. 9 oder auf www.zeit.de

 

Wählen als Königsrecht
Wahlen sind das Königsrecht eines jeden Staatsbürgers in einer Demokratie. Das sollte man wahrnehmen. Tut man das nicht, passiert, was wir gerade erleben: Verschiedene soziale Schichten und Milieus verlieren an Einfluss. Jugendliche, sozial Schwache, Ärmere, Ostdeutsche, Arbeitslose und Ungebildetere – von denen gehen immer weniger zur Wahl. Eine Wahlpflicht könnte die proportionale Repräsentativität steigern. …..

Michael Wehner, Leiter der Außenstelle Freiburg der Landeszentrale für politische Bildung und Lehrbeauftragter unter anderem an der Uni Freiburg und Autor am 26.8.2013 auf
https://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/wehner-wahlen-sind-das-koenigsrecht-des-staatsbuergers–74688576.html
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