Mit 16 Jahren zur Kommunalwahl

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 11.4.2013 das Wahlalter auf kommunaler Ebene von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Jugendliche können also ab 16 bei den Wahlen zu Gemeinderäten und Kreistagen wie auch Bürgerentscheiden mitmachen. Das passive Wahlrecht bleibt bei 18 Jahren. Für die Kirchzartener Jugendlichen kommt diese Gesetzesänderung leider fünf Wochen zu spät, da  der Bürgerentscheid zum Bau einer Mountainbike-Trainingsstrecke für Jugendliche am 3.3.2013 stattfand. Im März wurde dieser Bürgerentscheid mit der Fragestellung „Soll am Giersberg/Bickenreute eine Trainings- und Wettkampfsportstätte für Mountainbiker (Bike-Arena) eingerichtet werden?“ mehrheitlich abgelehnt – zur großen Enttäuschung der sportbegeisterten Jugend. Was wäre, wenn? Was wäre, wenn
(1) die Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren damals über ihre MTB-Strecke hätten mitwählen können?
(2) in der o.a. Fragestellung das Wort „Bike-Arena“ fairerweise gestrichen worden wäre, da diese „Bike-Arena“ gemäß vorherigem Kirchzartener Gemeinderatsbeschluss überhaupt nicht verwirklicht wird, also nur Verwirrung und Verfälschung bewirkt?
Hätte sich unter diesen Voraussetzungen nicht eine Mehrheit positiv entschieden – für die bikende Jugend und für den Dorffrieden in Kichzarten? So aber bleibt: In einem ringsum von viel Wald umgebenen Ort wie Kirchzarten ist kein einziges Stückchen Wald (mit Anbindung zum SV-Stadion) frei für die eigene MTB-begeisterte Jugend.

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