Wasser-Freiburg

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Blick nach Osten von der Dreisambrücke beim Ebneter Wasserwerk am 5.2.2013 – Winterspaziergang im Schnee

 

 

Gülle am Trinkwasserschutzgebiet

                   
(1) Dreisamuferweg 20.2.2013                  (2) Blick nach Osten                                    (3) Blick nach Süden
          guelle1dreisamtal140129          guelle2dreisamtal140129
(4) Gülle braun – Schnee weiß                    (5) Gülle im Dreisamtal 29.1.2014             (2) 29.1.2014

Am 20.2.2013 wurde südlich vom Dreisamsteg beim Ebneter Wasserwerk Gülle auf die Wiesen ausgebracht – Stickstoff pur und anhaltend. Am 1.3.2013 folgte der westlich angrenzende Wiesenstreifen bis auf die Hohe des Ebneter Schlossstegs. Fragt sich nur, ob dies dem Trinkwasserschutzgebiet gut tut?

 

 

Gewässerrandstreifen – 5 Meter Dünge- und Gülleverbot
In Baden-Württemberg gelten seit Anfang des Jahres verschärfte Anforderungen an die landwirtschaftliche Nutzung auf Flächen entlang von Gewässern. Hintergrund ist eine Änderung im Wassergesetz Baden-Württemberg. Wichtigster Punkt dabei: Die Lagerung und der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in einem Bereich von fünf Metern ab der Böschungsoberkante ist nun verboten. Gewässer von untergeordneter Bedeutung sind davon allerdings ausgenommen. Darunter fallen kleinere Gewässer, die nicht ständig Wasser führen, wie Be- und Entwässerungsgräben, Straßenseitengräben und Wasserstaffeln in Weinbergen. Eine Orientierung, ob ein Gewässer von den neuen Regelungen zum Gewässerrandstreifen betroffen ist, bietet das „Amtliche Digitale Wasserwirtschaftliche Gewässernetz des Landes Baden-Württemberg“ (siehe Link unten). Ist ein Gewässer derzeit dort nicht aufgeführt, so können Landwirte bis auf Weiteres davon ausgehen, dass ihre Grundstücke an diesem Gewässer von den Neuregelungen nicht betroffen sind. Ausgenommen davon sind die Fälle, in denen die Wasserbehörde des Landratsamtes eine präzisierende Beurteilung gegenüber dem Landwirt abgibt. Die neuen Regelungen zum Gewässerrandstreifen dienen dem Schutz der Gewässer vor schädlichen Stoffen aus den angrenzenden Flächen. In den vergangenen Jahren sind die Anforderungen an die Gewässerqualität, insbesondere aufgrund europäischer Vorgaben, immer anspruchsvoller geworden, wie das Landratsamt mitteilt. Welche Gewässerrandstreifen betroffen sind, kann man im Internet ansehen (dazu links oben die Anfangsbuchstaben des Ortes eingeben (z.B. Ki für Kirchzarten) und auswählen:
https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/pages/map/default/index.xhtml;jsessionid=AAE54CBEC3AD2C310F705A965C46B49F
25.4.2014

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