Nachtclub-Einlassformulare fuer 16-Jaehrige

Wenn Teenies feiern – Ein Formular ermöglicht es jetzt auch 16- und 17-Jährigen, die Nacht hindurch zu tanzen.
Wenn am Wochenende wieder Freiburgs Partyvolk durch die Nachtclubs zieht, sind nicht nur Volljährige unter den Gästen: Vorgedruckte Einlass-Formulare aus dem Internet gelten bei den 16- und 17-Jährigen der Stadt als Ticket ins Vergnügen – nicht selten bis in die frühen Morgenstunden. „Übertragung der Personenfürsorge eines gesetzlich festgelegten Erziehungsberechtigten“, steht über dem weißen Zettel geschrieben, der Teenies mit ein paar Mausklicks den Einlass ins Freiburger Diskothekenleben verschaffen soll. Auf der Internetseite des „Big 7 Club“ ist so ein Zettel beispielsweise zu haben. Ein simples Prinzip: Wer das Papier seinen Eltern vorlegt, von diesen unterschreiben lässt und dann nachts in Begleitung eines Erziehungsberechtigten vor der Diskothek erscheint, darf auch als 16- oder 17-Jähriger in Freiburgs Norden feiern, so lange er möchte. Gesetzlich ist das so erlaubt. „Man kann einem Erziehungsberechtigen nicht verbieten, sein Kind dahin mitzunehmen, wohin er möchte“, erklärt Gudrun Kreft, Abteilungsleiterin beim Freiburger Amt für Kinder, Jugend und Familie. Ebenso legitim sei es, diese Personenfürsorge für einen bestimmten Zeitraum auf eine andere volljährige Person zu übertragen. „Warum auch nicht, wir waren alle mal 17 und wollten damals feiern“, begründet Big-7-Clubchef Valeri Rotärmel die Entscheidung, seine Diskothek auch für jüngere Gäste zu öffnen. Eine Seltenheit ist das Angebot für Minderjährige tatsächlich nicht. Zahlreiche Internetseiten haben sich inzwischen darauf spezialisiert, ähnliche Formular-Vordrucke anzubieten, „das macht es den Jugendlichen heute leichter als früher“, schätzt Gudrun Kreft. Dass so ein Schreiben mit wenigen Bemühungen und ohne Wissen der Eltern gefälscht werden kann, ist auch der Jugendschutz-Expertin bewusst. „Das Formular muss wasserfest sein.“ So genüge keine einfache Unterschrift, auf dem Schreiben soll unter anderem festgehalten sein, dass der Minderjährige nicht trinkt, nicht raucht und durchgehend betreut wird – von einer Person, die selbst alt genug ist und die ganze Nacht lang nüchtern bleibt. udrun Kreft setzt hier auf die Kontrollen der Clubbetreiber. Auch die Freiburger Polizei ist nachts regelmäßig in Diskotheken der Stadt unterwegs, um zu kontrollieren. Das Einlass-Formular ist Bruno Armbruster, Jugendsachbearbeiter beim Revier Nord, bekannt: „Die kontrollieren wir neben Ausweisen recht oft.“ Missbrauch komme vor – in Freiburgs Clubleben aber eher selten. Das liege laut Armbruster vor allem an den Bemühungen der Club-Betreiber, die Regeln einzuhalten – oder den Jugendschutz ganz auszuklammern. Im Karma beispielsweise haben nur Gäste ab 21 Zutritt, „da ist man schon kontrollierter als mit 16“, begründet Clubchef Pino Raia das Konzept. Und auch im Kagan im Bahnhofsturm kommen 16-Jährige offiziell höchstens bis zur Türe – Minderjährige haben, so dringt es aus der Chefetage, im Club nichts zu suchen. Auch nicht mit einem Zettel in der Hand.  
Sandra Tieso, www.stadtkurier.de

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