Betreuungsgeld

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Blick nach Westen über die Blaue Brücke (Wiwili-Brücke) zu FR-Stühlinger am 6.11.2012

 

 

 

Betreuungsgeld

Prämie: Eltern, die für ihr Kind im zweiten und dritten Lebensjahr keinen Kitaplatz oder keine staatlich geförderte Tagesmutter in Anspruch nehmen, erhalten ab 1. August 2013 ein Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro monatlich, ab 2014 dann 150 Euro. Ab August 2013 haben Eltern für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr alternativ einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz.

Zusatzprämie: Ein Ergänzungsgesetz soll sicherstellen, dass diejenigen Eltern, die sich das Betreuungsgeld nicht bar auszahlen lassen, den Betrag zur privaten Altersvorsorge oder für ein Bildungssparmodell nutzen können. Dann gibt es zusätzlich eine Prämie von 15 Euro monatlich. Zum Bildungssparmodell werden im Gesetzentwurf nur vage Aussagen gemacht.

Kosten: Die Koalition rechnet ab 2014 mit 1,2 Milliarden Euro Kosten pro Jahr. Die Opposition spricht von etwa zwei Milliarden Euro. Der Betrag könnte sich sogar noch deutlich erhöhen, wenn zum 1. August 2013 nicht ausreichend Kitaplätze zur Verfügung stehen und Eltern unfreiwillig ihre Kinder zu Hause betreuen.

Hartz-IV-Empfänger: Von Anfang an war klargestellt, dass das Betreuungsgeld bei Hartz-IV-Empfängern von der Grundsicherung wieder abgezogen wird. Nutzen sie dagegen das Betreuungsgeld zur privaten Altersvorsorge, soll es an den Versicherungsträger überwiesen werden, einschließlich des 15-Euro-Bonus.

 

 

 

Warum gegen eine wirkliche Wahlfreiheit für Eltern?
Bei ihrer Berichterstattung über das Betreuungsgeld lässt die BZ keinen Zweifel, dass sie voll die Position von Rot-Grün übernimmt. So ist für Chefredakteur Thomas Hauser das Betreuungsgeld „wider jede Vernunft“ und für eine dpa-Meldung, wonach bisher für mehr als 27 000 einjährige Kinder „das umstrittene“ Betreuungsgeld beantragt wurde, wählte die BZ die Überschrift: „Jeder fünfte Antrag wird abgelehnt“. Stattdessen hätte man auch formulieren können, dass 80 Prozent der Anträge genehmigt wurden. In Baden-Württemberg gab es bei 5615 Anträgen lediglich 194 Ablehnungen.
Man kann darüber streiten, ob die Ablehnungen auf ein fehlerhaftes Gesetz zurückzuführen sind , oder ob die hohe Zahl der Anträge belegt, wie wenig Ahnung SPD und Grüne von den Wünschen der Familien haben . Auffallend aber ist, dass im politischen Streit und in der Berichterstattung über Krippenplätze und Betreuungsgeld die Belange der Kleinkinder keine Rolle gespielt haben. Einzig und allein ging es darum, Mütter oder Väter rasch wieder in den außerhäuslichen Beruf einzugliedern – ganz nach dem Motto: Kinder werden ohne Krippenplatz zur Karriere- und Rentenbremse.
Demgegenüber warnten renommierte Hirnforscher, Kinderärzte und Pädagogen bereits vor 40 Jahren vor negativen Auswirkungen einer frühkindlichen „Deprivation“, also des Entzugs der Mutterbindung bei Säuglingen und Kleinkindern. Diese benötigten bis zum Alter von drei Jahren für eine rundum gesunde Entwicklung eine feste Bezugsperson, um ein Urvertrauen und die Fähigkeit zu festen Bindungen zu entwickeln. Dafür gibt es eindeutige Beweise aus der einstigen DDR, wo die außerhäusliche Erziehung am längsten praktiziert wurde.
Der Staat sollte Voraussetzungen schaffen, dass Mütter und Väter eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Betreuung für ihre Kinder wählen können. Nach dem Subsidiaritätsprinzip ist die Betreuung zu Hause am kostengünstigsten. Warum wehren sich ideologisch verbohrte Politiker so vehement gegen eine Wahlfreiheit der Eltern?
2.10.2013, Hans Lipp

https://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/bisher-offenbar-27-000-antraege-auf-betreuungsgeld–75122292.html 

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