FDGO

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Demo von FreiseinFreiburg am 3.12.2022: Freiheit und Grundrechte

FDGO = Freiheitlich-Demokratische GrundOrdnung

Demokratie ist die beste Staatsform!

Der Betreiber dieser privaten Website weiß zu schätzen, daß es keine bessere Staatsform gibt als die parlamentarische Demokratie mit ihrer Freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO). Und die gilt es zu verteidigen.
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Demokratie in Deutschland (Freiheit) – Frieden in der Welt (Pazifismus)
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Mathias Brodkorb: Die FDGO verlangt keinen Gesinnungsgehorsam
„Die freiheitliche demokratische Grundordnung verlangt von ihren Staatsbürgern keinen Gesinnungsgehorsam, sondern hat umgekehrt die freie Willensbildung des Souveräns zu garantieren. Das Grundgesetz schließt sogar das Recht auf verfassungsfeindliches Denken ein. Der deutsche Inlandsgeheimdienst darf sich nicht dafür interessieren, was die Menschen denken. Er darf erst dort aktiv werden, wo aus dem Denken eine ‘Bestrebung’, ein Handeln gegen die Staatsordnung wird. So jedenfalls steht es im Gesetz. Indem der Verfassungsschutz stattdessen bereits bloße Kritik als verfassungswidrig brandmarkt, greift er rechtswidrig in den freien Meinungsbildungsprozeß des Souveräns ein.“
Mathias Brodkorb, früherer SPD-Minister in Mecklenburg-Vorpommern, im Cicero 3/24

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Die Prinzipien bzw. Werte der FDGO
Verfassungsfeind ist, wer gegen die im Grundgesetz (so heißt die Verfassung in D) festgeschriebenen Werte und damit gegen die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung (FDGO) agiert. Die Mindestprinzipien der FDGO hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Jahr 1952 so definiert:

„die Achtung vor den im Grundgesetz (GG) konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung,
die Volkssouveränität,
die Gewaltenteilung,
die Verantwortlichkeit der Regierung,
die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,
die Unabhängigkeit der Gerichte,
das Mehrparteienprinzip und
die Chancengleichheit für alle politischen Parteien
mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition
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Verfassungswidrig im Sinne von Art. 21 Abs. 2 GG ist eine Partei aber erst, wenn sie mit Gewalt gegen diese Grundordnung vorgeht oder Gewalt als Mittel propagiert.
Quelle: Wikipedia.
1.1.2020
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