8 Impfdosen je Einwohner

Laut einer Anfrage der Partei „Die Linken“ (siehe unten) sind derzeit 8 Dosen Covid19-Impfstoff je Bundesbürger (vom Baby bis zum Greis gerechnet) verfügbar – entweder auf Lager vorrätig oder bestellt. Damit ergeben sich Fragen:

1) Bedeutet dies, daß die lockdown-/impfbasierte Coronapolitik (Impfung 3, 4, 5, 6, …) fortgesetzt wird? Wann wurde dies vom Bundestag beschlossen?
2) Die Bestellungen können laut Lieferverträgen ohne Zustimmung der Pharmafirmen nicht mehr zurückgenommen werden. Droht damit ggf. ein Mrd-Verlust für den Staat wie früher einmal bei der Schweinegrippe?

3) Für Impfschäden haften nicht die Hersteller, sondern laut Infektionsschutzgesetz der deutsche Staat. Da arme Länder eine solche Staatshaftung ablehnen, ist eine Umleitung von in Deutschland nicht mehr benötigten Dosen an diese Länder de fakto nur dann möglich, wenn unser Staat auch hierfür die Haftung übernimmt. Ist dies geplant für D bzw. EU-weit?
4) Was bezweckt diese von der Linken aufgedeckte skandalöse Geheimnistuerei der Bundesregierung? Warum sind die Medien nicht bereit, Druck auf die Exekutive auszuüben, damit diese den Bürger offen und ehrlich informiert?
27.1.2022
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Bundesregierung bestellt 660 Millionen Dosen Impfstoff
– Nur ein Viertel davon bisher verimpft

Von den rund 660 Millionen Dosen wurden in Deutschland seit Beginn der Pandemie etwa ein Viertel verimpft. Knapp 16 Prozent des Impfstoffes wurden an andere Länder, überwiegend an Entwicklungsländer, abgegeben. Übrig bleiben also rund 400 Millionen Dosen für die nächsten zwei Jahre. Sollten die Hersteller in der Zwischenzeit neue Impfstoffe entwickeln, die an Virusvarianten wie Omikron angepasst sind, müssen diese nicht zusätzlich bestellt werden.

Eine Reduktion von Bestellmengen sei hingegen „nur im Einvernehmen mit den Herstellern möglich“, schreibt das BMG. Auf Nachfrage von „Report Mainz“ bei der Mainzer Firma Biontech heißt es, Anfragen für eine solche Reduktion von Bestellmengen lägen weder Biontech noch seinem Partner Pfizer vor.
Angesichts der hohen Bestellmenge fordert die Linke mehr Transparenz beim Impfstoff-Management. „Die insgesamt bestellten Dosen entsprechen pro Kopf der Bevölkerung, vom Baby bis zum Greis, fast 8 Dosen Corona-Impfstoff“, so Kathrin Vogler gegenüber „Report Mainz“. Reiche Länder wie Deutschland leisteten sich Verschwendung und Verderb, während in den Ländern Afrikas gravierender Impfstoffmangel herrsche. Dies sei verantwortungslos, vor allem vor dem Hintergrund, dass Länder wie zuletzt Nigeria gespendeten Impfstoff vernichten mussten, weil er erst kurz vor dem Verfallsdatum abgegeben wurde.
… Alles vom 25.1.2022 bitte lesen auf
https://www.swr.de/unternehmen/kommunikation/pressemeldungen/report-mainz-impfstoff-2022-100.html
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Staatshaftung bei Impfschäden
Bei Impfschäden haftet der Staat. So sieht es das Infektionsschutzgesetz (IfSG) vor. Voraussetzung für die Haftung war ursprünglich, dass die Impfung von einer zuständigen Landesbehörde empfohlen wird. Diese Empfehlungen der Länder gehen sogar häufig über die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) hinaus.

Spezielle Regelung für Covid-19-Impfung
Ende 2020 hat der Gesetzgeber für den Sonderfall Covid-19 im IfSG aber eine spezielle Regelung getroffen: Wer sich mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff gegen das Coronavirus hat impfen lassen oder noch impfen lässt, hat Anspruch auf Versorgung wegen gesundheitlicher Schäden durch die Impfung. Dabei ist – anders als bei anderen Impfungen – egal, ob es eine öffentliche Empfehlung der Landesbehörden gibt oder nicht.
… Alles vom 18.1.2022 bitte lesen auf
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/impfschaeden-haftung-101.html
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Gesundheitsministerium untersagte Impf-Spende in arme Staaten
Rechtliche Hürden der Hersteller (Haftung)
In Deutschland wächst der Überschuss an Impfdosen gegen Covid-19. Arme Staaten sind dringend auf Impfstoff-Spenden angewiesen. Doch Haftungsfragen erschweren die Weitergabe.

Impfstoff-Spenden nur mit Erlaubnis des Herstellers
Auch wenn sich in deutschen Lagern, Praxen und Impfzentren ungenutzte Dosen stapeln, diese an bedürftige Staaten weiterzugeben, ist aufwändiger als man denkt. Das liegt mitunter an rechtlichen Hürden in den Lieferverträgen, die Regierungen mit den Impfstoff-Herstellern abgeschlossen haben.
„Die Zustimmung der Hersteller ist notwendig für Spenden und Weiterverkauf von Impfdosen.“ – Sprecher der EU-Kommission
Auch Biontech und Johnson & Johnson bestätigten ZDFheute, dass über die Verträge mit der Europäischen Union beschaffte Impfdosen nur nach Hersteller-Genehmigung weiterverkauft oder gespendet werden dürfen.
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Impfstoff-Hersteller wollen Haftungsrisiken ausschließen
Die Hersteller möchten so vermeiden, dass sie für mögliche Gesundheitsschäden in den neuen Empfängerländern Haftungsrisiken eingehen. „[Die Zustimmung] kann von bestimmten Bedingungen abhängig gemacht werden, etwa dem Vorliegen einer Marktzulassung oder der Übernahme finanzieller Verpflichtungen im Haftungsfall durch den Empfängerstaat“, schreibt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ZDFheute.
Auch für Deutschland kann die Weitergabe rechtliche Folgen haben: Gibt die Bundesrepublik überschüssige Dosen an andere Staaten weiter, gilt Deutschland als Inverkehrbringer – und könnte bei Problemen verklagt werden. Um das zu verhindern, werden Haftungsfragen aufwändig zwischen Spender, Empfänger und Hersteller ausgehandelt.
… Alles vom 12.8.2021 bitte lesen auf
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-impfstoff-spenden-haftung-100.html

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