4 mal gegen die Bürgerfreiheit

Darf man sich als kleiner normaler Bürger Sorgen machen um all die Maßnahmen (es sind vier), die von staatlicher Seite derzeit umgesetzt werden und die die eigenen Freiheiten  tangieren. Oder stellt bereits das Beschreiben dieser Sorgen und Befürchtungen eine „Delegitimierung des Staates“ dar?
Vorab: Dem Bürger gehören qua Geburt alle im Grundgesetz beschriebenen Grund- bzw. Freiheitsrechte. Der Bürger hat den Staat für die nächste Legislaturperiode beauftragt, diese seine Rechte zu beschützen und zu sichern. Vor diesem Hintergrund sind die vier staatlichen Maßnahmen der Ampel zu bewerten:

1) Beweislast im öffentlichen Dienst umkehren: Für einen Beamten soll nicht mehr die Unschuldsvermutung gelten, sondern er muß selbst den Beweis erbringen, daß er kein Extremist ist. „Wir wollen insbesondere das Disziplinarrecht und wahrscheinlich auch das Beamtenrecht insoweit ändern, dass wir beispielsweise – das treibt mich schon seit Langem um – die Möglichkeit schaffen, die Beweislast umzukehren. Das heißt, wenn Anhaltspunkte für fehlende Verfassungstreue vorliegen, muss der Betroffene beweisen, dass dem nicht so ist, anstatt dass der Staat immer nachweisen muss – das ist sehr kompliziert -, dass andere Gründe dafür vorliegen, dass er nicht verfassungstreu ist.“ – so Faeser im Bundestag. Zu bedenken ist, daß die „Annlasspunkte“ auch von einem Denunzianten stammen, sogar von einem anonymen (siehe 4) unten). Natürlich müssen Extremisten aus dem Staatsdienst entfernt werden, aber die rechtlichen Möglichkeiten hierzu sind doch gegeben. Mehr hier.

2) Client-Side-Scanning: Der Zugriff soll mit „Client side“ auf das private Endgerät (Smartphone, Laptop) des Internetnutzers möglich sein, also nicht nur mit „Server side“ auf den Server. Dazu Nancy Faeser auf der Bundespressekonferenz: „Ich möchte keine Chatkontrolle“, aber es ist geplant, „dass wir uns dem Client-Side-Scanning nähern können“. Dieser Widerspruch macht mißtrauisch. Warum ist der Staat so erpicht darauf, au das private Handy des Bürgers zuzugreifen?

3) Demokratiefördergesetz: Gemäß diesem Gesetz soll es ab nun zu den Aufgaben des Staates gehören, NGOs zu finanzieren, die prüfen, ob Bürger Verhalten zeigen wie „unter anderem Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit, Queerfeindlichkeit, Frauenfeindlichkeit, Sexismus, Behindertenfeindlichkeit und Extremismen wie Rechtsextremismus, islamistischer Extremismus, Linksextremismus sowie Hass im Netz, Desinformation und Wissenschaftsleugnung und die gegen das Grundgesetz gerichtete Delegitimierung des Staates“.

4) Hinweisgeberschutzgesetz: Ursprünglich wollte die EU damit Whistleblower schützen, wenn sie anonym illegale Handlungen privater Firmen melden. Die Ampel hingegen legt mit diesem Gesetz den Schwerpunkt auf Denunzianten, die „verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamtinnen und Beamten“ melden (2).
Der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt warnt (3): Wegen einzelner krimineller Extremisten dürfe nicht die gesamte Beamtenschaft unter Generalverdacht gestellt werden.

Wer die individuellen bürgerliche Freiheiten erhalten will – und bemerkenswert viele Bürger der politischen Mitte, Konservative, Liberalkonservative und Libertäre wollen genau das -, dem wird bange ob all dieser Maßnahmen. Man gewinnt fast den Eindruck, als sei der Bürger der Feind des Staates. Der ev. Pastor Achijah Zorn zeigt in „Zehn Grundhaltungen, die meine demokratische Gesinnung beweisen“ auf, dass der normale Bürger einen solchen Maßnahmenkatalog nicht verdient hat, dass er sich bevormundet fühlt bzw. dass dieser Katalog das Volk de fakto unter Generalverdacht stellt. Warum nimmt die Bundesinnenministerin nicht die Bundes- und Landeszentralen für politische Bildung mit ins Boot bzw. in die Plicht? Bildung ist alles – auch in Sachen Demokratie. Bildung bringt mehr als teure Anzeigen-Regierungskampagnen, Nudging und Verbote.
19.12.2022
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Ende des Artikels „4 mal gegen die Bürgerfreiheit“
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Beginn der Anlagen (1) bis (3)
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(1) Delegitimieren kann der Staat sich nur selbst
Aber das Gesamtnarrativ – Mitte der Gesellschaft, Personen mit einflussreichen Positionen, Staat am Abgrund, Staatsstreich in letzter Minute vereitelt – musste schon aufgeboten werden für das, was dann auf der Staatsseite folgte beziehungsweise mit neuem Hochdruck fortgesetzt wurde. Es handelt sich um Vorstöße auf vier Gebieten mit dem Ziel, den Bewegungsraum für einzelne Bürger enger zu machen, und den des Staates stark zu erweitern.
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Um alle Vorstöße zusammenzufassen: In Zukunft darf jeder im öffentlichen Dienst anonym einen Kollegen anschwärzen, ein Beschuldigter kann per Verwaltungsakt auf Verdacht aus dem Dienst entfernt werden. Um seine Unschuld zu beweisen, steht ihm der Verwaltungsgerichtsweg offen.
Für den Staat existieren kaum noch Grenzen, wenn es um das Mitlesen von privaten elektronischen Nachrichten geht. Zumindest im öffentlichen Dienst steht damit jeder mit mindestens einem Bein im Verdachtssumpf, der von den öffentlich gutgeheißenen Ansichten zu einem beliebigen Thema abweicht oder sie nicht deutlich genug vertritt. Was jeweils als gutgeheißene Ansicht auf den Gebieten der Geschlechterverhältnisse, der Migration, der Gesundheit, des Klimas und vielen anderen gilt, und wo die Grenzen zu zig Ismen und Phobien aktuell verlaufen, legen staatliche Vorfeldorganisationen im Tagesgeschäft und in enger Abstimmung mit den geneigten Medien fest, weshalb es sich empfiehlt, ihre Verlautbarungen ständig zu verfolgen.
Vor der Bundestagswahl 2021 beispielsweise galten Leute als Verschwörungstheoretiker, die behauptet hatten, es gebe Pläne für eine Impfflicht, anschließend gehörte jeder zu den Gesellschaftsfeinden, der öffentlich und sogar auf der Straße Argumente gegen die Impfpflicht vorbrachte; heute fallen diejenigen in die Kategorie der Zersetzer und Delegitimierer, die an beides erinnern, womöglich noch mit Vorher-Nachher-Zitaten.
Sämtliche Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung unter besonders tätiger Mithilfe von Faeser und Familienministerin Lisa Paus angeblich die Demokratie retten will, richten sich nicht gegen irgendwelche Ränder, sondern gegen die Mitte.
… Alles vom 18.12.2022 von Alexander Wendt bitte lesen auf
https://www.publicomag.com/2022/12/delegitimieren-kann-der-staat-sich-nur-selbst
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(2) Hinweisgeberschutzgesetz: Beamte leichter denunzierbar
Nancy Faeser scheitert als mögliche Ministerpräsidentin noch vor dem Start
Wie Faesers Ideen sich konkret auswirken, zeigte das „Hinweisgeberschutzgesetz“, das der Bundestag am Freitag beschloss: Beamte können künftig leichter für Äußerungen denunziert werden. Auch von anonymen „Hinweisgebern“. Und selbst, wenn die Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegen, muss die zuständige Meldestelle der Denunziation nachgehen.
Der anonyme Denunziant riskiert nichts, dem Denunzierten droht die Vernichtung seiner Lebensgrundlage. Das Gesetz geht auf eine EU-Richtlinie zurück, aber weit über diese hinaus. Die Europäische Union konzentriert sich auf Missstände in Unternehmen, Deutschland auf missliebige Äußerungen von Beamten. Die Verantwortung für das Gesetz trägt Justizminister Marco Buschmann (FDP). Faeser hat aber als wichtigste Einflüsterin dazu beigetragen, dass Deutschland den Scheinwerfer weg von Unternehmen und hin zu missliebigen Beamten gedreht hat.
… Alles vom 17.12.2022 bitte lesen auf
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/nancy-faeser-hessen-wahl/

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(3) Rainer Wendt: Mit ihrem Vorhaben politisiert Faeser die gesamte Beamtenschaft
Wegen einzelner krimineller Extremisten dürfe nicht die gesamte Beamtenschaft unter Generalverdacht gestellt werden, so der DPolG-Bundesvorsitzende.
„Niemand widerspricht der Bundesinnenministerin Faeser, wenn sie sagt, Reichsbürger und andere Extremisten haben nichts im öffentlichen Dienst zu suchen. Wer unseren Staat und seine demokratische Ordnung ablehnt, muss so schnell wie möglich aus dem Dienst entfernt werden, aber eben nicht ohne rechtsstaatliche Verfahren. Geschwindigkeit darf nie eine Begründung für den Abbau von Rechtsstaatlichkeit sein.
Die Innenministerin will Verfahren beschleunigen, um Beamtinnen und Beamte bei Extremismusverdacht aus dem Dienst entlassen zu können. Dazu braucht es keiner Änderung des Disziplinarrechts für alle Beschäftigten, Suspendierungen sind bereits jetzt möglich und davon wird auch Gebrauch gemacht.
Die endgültige Entlassung aus dem Beamtenverhältnis muss auch künftig per Gerichtsbeschluss erfolgen, um die Beschäftigten vor politischem Missbrauch und falscher Anschuldigung durch Denunziation zu schützen. Nicht die Politik oder die Verwaltung darf über Entlassungen entscheiden, sondern die Justiz, nach sorgfältiger Ermittlungsarbeit.
Mit ihrem Vorhaben politisiert Faeser die gesamte Beamtenschaft und stellt sie unter Generalverdacht. Ohne gerichtliche Verfahren sollen Menschen ihrer kompletten wirtschaftlichen und sozialen Existenz beraubt werden können, sie selbst müssen anschließend mit jahrelangen Prozessen versuchen, ihren Beruf wieder ausüben zu können. Die gewünschte Verfahrensbeschleunigung muss durch bessere Ausstattung der Ermittlungsbehörden und Gerichte erfolgen, nicht durch Abbau von Schutzvorschriften für unsere Kolleginnen und Kollegen!“
14.12.2022, Rainer Wendt, DPolG-Bundesvorsitzender

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