Aktionsbündnisse gegen die B 31 neu
Pressemitteilung 25. März 1997

Die B-31-Kläger werden wieder über den Tisch gezogen
Aktionsbündnisse prüfen weiteren Rechtsweg
 

Die eklatanten Abweichungen zwischen den Inhalten des "Vergleichs 1993" und dem für die B 31 neu geplanten Bauablauf bleiben bestehen. Statt dem Wortlaut des Vergleichs zu folgen, begnügt sich das Regierungspräsidium mit einer "Vertragserfüllung dem Geiste nach", indem es vorgibt, die 1993 vereinbarten "Schutzziele" mit dem vorgesehenen Bauablauf ebenfalls erfüllen zu können. "Es ist absurd," sagte dazu der Sprecher der Aktionsbündnisse, Reiner Ehret, "wenn im Vergleich Anwohnern zugesagt wurde, sie hätten die Baustelle nur rund ein halbes Jahr vor ihrer Haustür, und wenn dann im Bauablauf diese Zeitspanne auf zwei Jahre verlängert wird!" Auch sei es vereinbart, den Abtransport des Tunnelaushubs nach Osten sowie auch die Anlieferung von Baumaterial (nach Westen) jeweils im Schutz der bereits fertiggestellten Tieflage, Tunnelstrecken, Lärmschutzgalerien usw. erfolgen zu lassen. Auch dies sei nicht vorgesehen. Daß der Mitautor des Vergleichs, Rechtsanwalt Siegfried de Witt, inzwischen die Strategie verfolge, den Vergleich an "veränderte Umstände" anzupassen, hält Ehret für eine Fortsetzung des "Über-den-Tisch-Ziehens" der ehemaligen Kläger. Man habe diesen im Frühjahr 1993 die Rücknahme ihrer aussichtsreichen Klagen abgerungen, indem man ihnen eben jene Zusagen gemacht habe, die jetzt einseitig geändert werden sollten. Leider sei auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seiner am vergangenen Freitag bekanntgegebenen Ablehnung des Eilantrages zweier Vergleichsbeteiligter mutlos gewesen. Auch der VGH habe sich auf die schwammige Formulierung der "Erfüllung der Schutzziele" eingelassen, statt die strikte Einhaltung des Vergleichs zu fordern. Deshalb schlössen einige Ex-Kläger eine Fortsetzung des Rechtsweges nicht aus. "Sobald die schriftliche Begründung aus Mannheim hier eingeht, werden mehrere Betroffene entscheiden, ob sie die Erzwingung des Vergleichs 1993 beantragen," kündigte Ehret an. Die Aktionsbündnisse seien, so der Sprecher der Aktionsbündnisse, entschlossen, die zahlreichen Verletzungen von Treu und Glauben, die im Zusammenhang mit der Planung und dem Bau der B 31 neu erfolgt seien, nicht hinzunehmen. "Daß die Gemeinderäte Freiburgs über den Bau des Stadttunnels falsch informiert wurden, daß man ihnen außerdem vorgemacht hat, die neue Trasse hätte lediglich regionale Bedeutung und sei nicht als Transitstraße geplant, das ist schon Skandal genug," ergänzte Ehret. "Daß nun aber auch noch jene Bürger, die nach Abschluß des Vergleichs im Vertrauen auf die Zuverlässigkeit des staatlichen Vertragspartners ihre Klagen zurückgenommen haben, betrogen werden sollen, das übersteigt das Maß des Zumutbaren!" Die Aktionsbündnisse würden, so Ehret, dafür sorgen, daß alle Voraussetzungen geschaffen würden, denjenigen Vergleichsteilnehmern, die weiter für Ihre Rechte kämpfen wollten, diesen Weg möglich und finanzierbar zu machen.

V.i.S.d.P.: Reiner Ehret, Scheffelstr. 41, 79199 Kirchzarten, Tel. + Fax: 07661 980028 und Tel.: 07661 1711

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