Aktionsbündnisse gegen die B 31 neu

Dieser Text wird im B-31-Info-Telefon angesagt von Montag, den 24. bis Mittwoch, den 26. März 1997.

Es ist die 323. Ansage.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am vergangenen Freitag gleich zwei Urteile gegen uns gefällt. Derselbe 5. Senat, der schon zweimal durch seine Entscheidungen den Bau der B 31 neu gefördert hat, hat sowohl die Klage gegen den Bau einer Kiesaufbereitungsanlage beim sogenannten Kappler Knoten als auch den Eilantrag auf Durchsetzung des im Vergleich 1993 vereinbarten Bauablaufs abgewiesen. Die Kläger und die sie unterstützenden Aktionsbündnisse warten in beiden Fällen auf die schriftlichen Begründungen, um dann zu entscheiden, ob die Rechtsverfahren weitergeführt werden. Wir enthalten uns bewußt der Richterschelte, die bei vielen Bürgerinnen und Bürgern laut wird, wenn Entscheidungen des VGH Mannheim in Sachen B 31 neu bekanntwerden. Wir versichern aber gleichzeitig, daß wir die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen werden, wenn zwei Voraussetzungen gegeben sind. Erstens muß die Begründung der Entscheidungen Chancen für ein erfolgreiches Fortsetzen des juristischen Weges aufzeigen. Zweitens müssen wir finanziell in der Lage sein, diesen Weg fortzusetzen. Der Grundsatz der Waffengleichheit bei juristischen Streitigkeiten ist nämlich im Falle B 31 neu längst ad absurdum geführt. Während unsere staatlichen Gegner unbeschränkt aus den Steuertöpfen Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten bezahlen können, müssen wir jede Mark bei unseren treuen Spendern erbetteln. Wenn Sie mithelfen wollen, dann spenden Sie bitte an folgendes Konto: Nr. 22 83 368 bei der Sparkasse Freiburg (BLZ 680 501 01). Sie erhalten ab DM 100,-- automatisch eine Spendenbescheinigung, bei kleineren Spenden machen Sie bitte einen Vermerk auf Ihre Überweisung, wenn Sie eine solche Bescheinigung haben wollen. Zum Schluß noch die Einladung zur nächsten Dienstags-Demo. Sie findet statt am 25. März, ab 18.00 Uhr. Treffpunkt ist wiederum der Rathausplatz in Freiburg. Dies war das B-31-Info-Telefon für Montag bis Mittwoch, 24. bis 26. März 1997.
Sie hören uns wieder ab Donnerstag.

Stets gut informiert durch das B-31-Info-Telefon: 07661 5544

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Letzte Änderung: 19.Februar 1997