Ansage des B-31-Info-Telefons der Aktionsbündnisse gegen die B 31 neu für die Zeit vom 21. Juli bis zum 2. August 1998.
Es ist die 391. Ansage.
Verkehrsminister Schaufler hat angekündigt, zwei Autobahnen in
Baden-Württemberg ausbauen zu lassen und dabei private Investoren
und Betreiber einzuschalten. Diese sollten für die Benutzung der Trassen
Mautgebühren erheben, um so die Refinanzierung Ihrer Investitionen
zu erreichen und Gewinn zu erwirtschaften. Sowohl die Autofahrerlobby beim
ADAC als auch Politiker aller Parteien haben lautstark gegen dieses - wie
man sagte - “Abzocken” der Autofahrer protestiert.
Wir meinen, die Aufregung ist unnötig!. Gibt es da doch das Gesetz
des Bundes, das solchen Privatfinanzierungen enge Grenzen setzt. Es ist
das ”Gesetz über den Bau und die Finanzierung von Bundesfernstraßen
durch Private” aus dem Jahr 1994. Wir zitieren aus dem Paragraphen
3: “Mautgebühren ..... können erhoben werden für die Benutzung
von neu errichteten
1. Brücken, Tunneln und Gebirgspässen im Zuge von Bundesautobahnen
und Bundesstraßen,
2. mehrstreifigen Bundesstraßen mit getrennten Fahrbahnen für
den Richtungsverkehr mit Kraftfahrzeugen.” (Zitat Ende). Es ist nach diesem
Gesetz und geltendem EU-Recht also nur zulässig, bei Autobahnen eine
Maut zu kassieren, wenn teure Sonderbauwerke, wie eben die genannten Brücken
oder Tunnels oder Paßstraßen errichtet werden, nicht aber die
von Schaufler ins Auge gefassten Flächenstrecken. Daß die Mauterhebung
beim geplanten Stadttunnel nicht möglich ist, hat übrigens andere
Gründe. Man weiß auch in Stuttgart ebenso wie im Freiburger
Rathaus längst, daß die Erhebung von Gebühren für
die Benutzung innerstädtischer Tunnels am Benutzer selbst scheitert.
Dieser wird stets - vor allem, wenn er die Strecke täglich befahren
muß - einen kostenlosen Umweg auf der alten Trasse dem kostenpflichtigen
Tunnel vorziehen. Außerdem würden Mautstellen vor den Tunnelportalen
zu zusätzlichen Staus führen. Deshalb hat Schaufler inzwischen
- anders als es in der BZ zu lesen war - den Scheibenkopftunnel in Reutlingen
aus der Liste privat zu finanzierender Projekte gestrichen.
Dies war das B-31-Info-Telefon für die Zeit vom 21. Juli bis 2. August 1998. Sie hören die nächste Ansage ab Montag, den 3. August.
Stets gut informiert durch das B-31-Info-Telefon: 07661 5544
V.i.S.d.P.: Aktionsbündnisse gegen die B 31 neu, Reiner Ehret,
Scheffelstr. 41, 79199 Kirchzarten,
Tel. und Fax: 07661 980028
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Letzte Änderung: 18.Juli 1998