Aktionsbündnisse gegen die B 31 neu

Dieser Text wird angesagt im B-31-Info-Telefon von Montag, den 5. bis Mittwoch, den 7. Mai 1997.
Es ist die 335. Ansage.

Uns liegt seit wenigen Tagen der Beschluß des VGH Mannheim zur Ablehnung des Antrags auf "vorläufigen Rechtsschutz" zweier ehemaliger B-31-Kläger vor. Diese hatten um eine einstweilige Anordnung des Gerichts nachgesucht, ihre im Vergleich 1993 erworbenen Rechte auf besonderen Schutz vor den Bauarbeiten an der neuen B 31 zu sichern. Der VGH hat wieder einmal zu Gunsten der Straßenbetreiber entschieden. Dabei konnte er sich allerdings auf windige Formulierungen des Vergleichstextes berufen. Zumindest fahrlässig, wenn nicht absichtlich unscharf waren dort die Rechte der Kläger beschrieben worden. Es ist z. B. davon die Rede, daß die Lärmbelästigung auf ein Minimum beschränkt bleiben sollte. Wo dieses Minimum zeitlich und in Bezug auf die Dezibel-Werte liegen würde, das blieb im Vergleich offen. Nach dem Vergleich sollte auch der Aushub aus den Tunnels im wesentlichen "im Schutze der Lärmschutzgalerien und der Tunnels" abtransportiert werden. Diese wiederum sollten überwiegend von Ost nach West gebaut werden. All dies hat in der tatsächlichen Bauablaufplanung keine Bedeutung mehr. Die Transporte werden auf einer oberirdischen Baustraße stattfinden, es wird an mehreren Stellen gleichzeitig mit dem Bau begonnen. Den Anwohnern am Giersbergweg hat man im Vergleich zugesichert, in ihrem Bereich würden die Bauarbeiten rund ein halbes Jahr andauern. Heute sagt man diesen Vergleichsbeteiligten unverfroren, sie hätten mit zwei Jahren Bauzeit in ihrem Bereich zu rechnen. Die Aktionsbündnisse halten dieses Verfahren der nachträglichen einseitigen Vertragsveränderung für einen neuen Rechtsskandal. Sie fordern alle betroffenen Ex-Kläger auf, endlich den Mut aufzubringen, sich gegen die Wiederholung eines infamen "Über-den Tisch-Ziehens" zur Wehr zu setzen. Es ist, liebe ehemalige Kläger, für die Allgemeinheit und für Sie persönlich, unerträglich, wenn Sie wissen, daß Sie schon wieder betrogen werden sollen, Sie sich aber wieder nicht dagegen mit den geeigneten rechtsstaatlichen Mitteln dagegen wehren. Haben Sie endlich Mut! Wir werden Sie - auch finanziell - unterstützen. Veranstaltungstermine erfahren Sie am Donnerstag. Zwei aber müssen Sie heute erfahren: Am Dienstag, den 6. Mai findet auf der Schützenallee ab 18.00 Uhr das große Straßenfest der Böhmischen Dörfer statt. Und am Mittwoch, den 7. Mai können Sie die erste der Vorlesungen zur B 31 neu in der PH Freiburg ab 18.15 Uhr miterleben. Dies war das B-31-Info-Telefon für Montag bis Mittwoch, 5. bis 7. Mai 1997. Am Donnerstag kommen wir wieder mit neuen Informationen.

Stets gut infomiert durch das B-31-Info-Telefon: 07661 5544
V.i.S.d.P.:
Aktionsbündnisse gegen die B 31 neu, Reiner Ehret, Scheffelstr. 41, 79199 Kirchzarten, Tel. + Fax: 07661 98 00 28

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Letzte Änderung: 19.Februar 1997