Aktionsbündnisse gegen die B 31 neu
Umwelt- und Verkehrsminister Müller zum Stadttunnel:
Wunsch und Wirklichkeit klaffen weit auseinander!
Aktionsbündnisse fordern mehr Information und Diskussion
In einem am 24. Februar zwischen dem Vorstand des Landesnaturschutzverbandes
und Minister Müller in Stuttgart geführten Gespräch stellte
der LNV-Verkehrsreferent Reiner Ehret - gleichzeitig Sprecher der B-31-Aktionsbündnisse
- Fragen bezüglich des Stadttunnels an den Minister. Durch dessen
Antworten sehen sich die Aktionsbündnisse in ihrer Einschätzung
bestätigt:
· Minister Müller wies, befragt nach der Finanzierbarkeit
des Stadttunnels, darauf hin, daß, bevor überhaupt neue Projekte
(und dazu würde der Stadttunnel gehören!) eine Finanzierungschance
hätten, erst die bereits seit Jahren im “Vordringlichen Bedarf” des
Bundesverkehrswegeplanes stehenden Fernstraßenprojekte Baden-Württembergs
mit mehr als 5 Milliarden Mark zu finanzieren seien. Der Wunsch der Stadtväter,
nach der in den Jahren 2000 / 2001 möglichen Höherstufung des
Tunnels vom “weiteren” in den “vordringlichen Bedarf” auch eine baldige
Finanzierung des 600 Millionen - Mark-Projekts zugesagt zu bekommen, sei
verständlich. Realistisch sei er nicht!
Der Aktionsbündnis-Sprecher kommentierte diese Minister-Worte,
indem er ausrechnete: “Folgt man der Logik des Ministers, dann werden bei
rund 250 Millionen Mark an Bundesmitteln pro Jahr ungefähr 20 Jahre
vergehen, ehe für den Stadttunnel Geld zur Verfügung stehen wird!”
· Weiterhin betonte der Minister, daß die Frage, ob der
Stadttunnel zweispurig oder vierspurig zu bauen sei, in erster Linie durch
die technischen Gutachter zu beantworten sei. Er räumte ein, daß
natürlich eine zweispurige Lösung - eventuell als erste Baustufe
für den später einmal vierspurigen Tunnel - wegen der erheblich
geringeren Kosten größere Chancen auf Realisierung hätte.
Aktionsbündnis-Sprecher Reiner Ehrets Resumé nach dem Gespräch
mit Minister Müller: “Die Hektik, mit der OB Böhme die vierspurige
Stadttunnel-Planung durch den Gemeinderat peitschen will, ist angesichts
der tatsächlichen Finanzlage wenig sinnvoll”. Schlimm sei auch, daß
die Stadtverwaltung der Öffentlichkeit immer wieder suggeriere, der
innerstädtische Verkehr erführe durch den Stadttunnel eine bedeutende
Entlastung. Das Fehlen von Zu- und Abfahrten, sogenannter “Vollanschlüsse”,
mache den Stadttunnel zum nahezu “reinen Transittunnel”. Dies entspräche
übrigens, so Ehret, exakt den Wünschen des Bundes. Vor 10 Jahren
sei der Verzicht auf solche Zu- und Abfahrten die Bedingung für die
Übernahme der Baukosten durch den Bund gewesen. Die sich aus den “Halbanschlüssen”
ergebenden Probleme seien bisher “verdrängt” worden, obwohl sich mit
ihnen die Frage nach “Sinn oder Unsinn “ des Stadttunnels stelle. “Wenn
einer vom SC-Stadion aus zum Zubringer-Mitte fahren will, und er diese
Strecke auch weiterhin oberirdisch auf der alten B-31-Trasse zurücklegen
muß, weil er gar nicht in den Stadttunnel reinkommt, dann beweist
dies, daß dieser Tunnel zum teuersten Schildbürgerstreich aller
Zeiten zu werden droht ”, schloß Ehret. Für Freiburgs Autofahrer
sei es dabei unerheblich, ob zwei oder vier Fahrspuren nicht erreichbar
seien! Darüber und über andere “harte Fakten” einer für
Freiburgs Verkehrssituation so ungeheuer wichtigen Planung öffentlich
zu diskutieren, sei überfällig.
Deshalb fordere der Aktionsbündnis-Sprecher die Stadtverwaltung
auf, eine Podiumsveranstaltung über den Stadttunnel noch vor den entscheidenden
Abstimmungen im Gemeinderat durchzuführen, damit “Freiburger Wunsch
und Bonner Wirklichkeit” einander gegenübergestellt werden könnten.
Die Aktionsbündnisse und die sie tragenden Bürgerinitiativen,
die für den Bau eines zweispurigen Tunnels votierten, stünden
für eine solche Informationsveranstaltung jederzeit zur Verfügung.
Wem öffentlicher Informationsaustausch über den Rotteckring
recht sei, dem müsse dies beim viel wichtigeren Stadttunnel billig
sein.
V.i.S.d.P.: Aktionsbündnisse gegen die B 31 neu, Reiner Ehret,
Scheffelstr. 41,
79199 Kirchzarten, Tel. + Fax: 07661 980028
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Letzte Änderung: 1.März 1999