Pressemitteilung 22.2.97

Eilanträge gegen Bauablaufplan B 31 Ost
Verwaltungsgericht Freiburg prüft Zuständigkeit

Freiburg, 22.2.97 (pool/mad). Das Verwaltungsgericht Freiburg prüft derzeit, ob es für die zwei Klagen von Anwohnern gegen den fehlerhaften Bauablaufplan für die B 31 Ost neu zuständig ist. Das hatte Radio S4 Baden- Württemberg heute berichtet. Die beiden Kläger aus der Oberiederstraße meinen, daß der jetzige Bauverlauf nicht dem sog. B31-Ost-Vergleich aus dem Jahre 1993 entspricht. Insbesondere geht es den beiden Anwohnern um die Lärmschutzgallerie östlich des Schützenalleetunnels. Die Aktionsbündnisse gegen die B 31 neu erhoffen sich von den beiden Eilanträgen in Kürze einen Baustopp. Ihr Sprecher warf dem Regierungspräsidium Unfähigkeit vor, man sei man nicht in der Lage gewesen, den Bauablaufplan mit den im Vergleich von 1993 gemachten bindenden Zusagen in Übereinstimmung zu bringen. infoPool Redaktion Freiburg
 

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