Eilanträge gegen Bauablaufplan B 31 Ost
Verwaltungsgericht Freiburg prüft Zuständigkeit
Freiburg, 22.2.97 (pool/mad). Das Verwaltungsgericht Freiburg prüft
derzeit, ob es für die zwei Klagen von Anwohnern gegen den fehlerhaften
Bauablaufplan für die B 31 Ost neu zuständig ist. Das hatte Radio
S4 Baden- Württemberg heute berichtet. Die beiden Kläger aus
der Oberiederstraße meinen, daß der jetzige Bauverlauf nicht
dem sog. B31-Ost-Vergleich aus dem Jahre 1993 entspricht. Insbesondere
geht es den beiden Anwohnern um die Lärmschutzgallerie östlich
des Schützenalleetunnels. Die Aktionsbündnisse gegen die B 31
neu erhoffen sich von den beiden Eilanträgen in Kürze einen Baustopp.
Ihr Sprecher warf dem Regierungspräsidium Unfähigkeit vor, man
sei man nicht in der Lage gewesen, den Bauablaufplan mit den im Vergleich
von 1993 gemachten bindenden Zusagen in Übereinstimmung zu bringen.
infoPool Redaktion Freiburg
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