Aktionsbündnisse gegen die B 31 neu
Pressemitteilung 10. April 1997

B-31 neu: Beschwerde bei der Europäischen Menschenrechtskommission

Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes verpflichtet die öffentliche Gewalt, den einzelnen Bürger vor Schäden und Gefahren für Leben und Gesundheit zu schützen. Denselben Schutz verspricht Artikel 2, 1, S. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Aktionsbündnisse haben heute erfahren, daß ein Freiburger Bürger, der seine Grundrechte durch den Bau der B 31 neu verletzt sieht, eine Beschwerde bei der europäischen Kommission für Menschenrechte in Straßburg eingereicht hat. Der Sprecher der Aktionsbündnisse, Reiner Ehret, gab seiner Hoffnung Ausdruck, daß diese von nationalen Interessen freie Institution die evidenten Verstöße gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, die durch den Bau einer Transitstraße mitten durch eng besiedeltes Wohngebiet entstünden, durch entsprechende Auflagen zur Änderung des Planfeststellungsbeschlusses ahnden wird.

V.i.S.d.P.: Reiner Ehret, Scheffelstr. 41, 79199 Kirchzarten, Tel. + Fax: 07661 980028

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