Aktionsbündnisse gegen die B 31 neu
Presseinformation 10. März 1997

Der 1. Spatenstich zum Bau der B 31 war genau vor 3 Jahren
Der tatsächliche Baubeginn verzögert sich weiter

Am 17. März 1994 haben die Herren Wissmann, Teufel, Böhme und Schroeder mit großem "trara" unter teilweise tumultartigen Begleitumständen den 1. Spatenstich zum Bau der B 31 neu vollzogen. Bis heute ist mit dem Bau der Straße - von Baumfällaktionen abgesehen - noch nicht begonnen worden. Grund der Verzögerung ist zum einen die mangelhafte Planung des Bauablaufs durch das Regierungspräsidium, zum anderen die Beschwerde von ehemaligen Klägern, die im "Vergleich 1993" Zusagen bekommen haben, die mit dem inzwischen geplanten Ablauf des Baus der Straße nicht übereinstimmen. Beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wartet ein Eilantrag zweier Vergleichsbeteiligter auf einen Entscheid. Ziel des Eilantrages ist, den Bauablauf exakt den Inhalten des Vergleichs anzupassen. Bekommt dieser ehemalige Kläger Recht, wird sich der Baubeginn nochmals erheblich verzögern, wenn nicht gar die private Vorfinanzierung - und damit der Bau der Straße insgesamt - an dieser Verzögerung scheitert. Inzwischen hat sich auch der Anwalt der damaligen Kläger und Mitverfasser des Vergleichs, Siegfried de Witt, eingeschaltet. In seinem Schreiben an das RP vom 20. Februar 1997 fordert er, "den Bau auf der Trasse im Schutz der verwirklichten Tunnelstrecken usw. zu realisieren". Genau dies ist aber in der Planung des Baukonsortiums von DYWIDAG, Züblin und Holzmann nicht vorgesehen. Dazu der Sprecher der Aktionsbündnisse, Reiner Ehret: Der Anwalt de Witt werde erst am 21. März ein Gespräch im RP führen in der Hoffnung, daß bis dahin "der Bauablauf entsprechenden den inhaltlichen Vorgaben des Vergleichs (Schutzziel) angepaßt ist". "Die Aktionsbündnisse", so Ehret, "gehen davon aus, daß diese Anpassung angesichts der Zeitnot, in der sich das RP befindet, nicht möglich ist!" Mit weiteren Anträgen ehemaliger Vergleichsbeteiligter sei deshalb zu rechnen. "Der Bau sollte eigentlich im März 1994 beginnen, später war es der Herbst 1996, inzwischen haben wir Frühjahr 1997", stellte Ehret fest. Wenn die Ex-Kläger und Vergleichsteilnehmer ihr Recht bekämen, dann stehe der Bau der B 31 neu ebenso in den Sternen wie der Bau des Stadttunnels. Angesichts dieser Sachlage verzichteten die Aktionsbündnisse in diesem Jahr auf die demonstrative Feier des 4. Spatenstichs und sähen gelassen der Entscheiung des VGH Mannheim entgegen, schloß Ehret. Der Brief von Siegfried de Witt an das RP vom 20. Februar 1997 wird interessierten Medienvertretern auf Anfrage hin gerne zugefaxt.

V.i.S.d.P.: Reiner Ehret, Scheffelstr. 41, 79199 Kirchzarten, Tel. + Fax: 07661 980028 und Tel.: 07661 1711

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