Nach allgemeinen Vorbemerkungen (1) werden zunächst die Rahmenbedingungen
des Planungsprozesses (2) dargestellt. Daran anschließend erfolgt
die Analyse der Planungsprozesse. Zunächst wird die Planung der B
31 von Freiburg nach Donaueschingen thematisiert (3). Im Anschluß
daran wird der Abschnitt der B 31 von Freiburg nach Hinterzarten analysiert
(4). Schließlich werden die Ergebnisse der Fallstudie zusammengefaßt
(5). 1 Allgemeines Als Beispiel für die infrastrukturorientierte Fallstudie
wurde die Planung der Autobahn bzw. Bundesfernstraße B 31 zwischen
Freiburg und Donaueschingen ausgewählt. Diese zählt zu den umstrittensten
Straßenbauprojekten in der Bundesrepublik Deutschland. Anfänge
dieser Planung reichen auf einigen Teilstrecken bis in die dreißiger
Jahre zurück, nur wenige Teilabschnitte einer Gesamtplanung konnten
bisher realisiert werden. Die Fallstudie behandelt zunächst die Planung
der gesamten Bundesfernstraße bzw. Autobahn und konzentriert sich
dann auf den Bau der B 31-Ost, d.h. den am kontroversesten diskutierten
Teilabschnitt Freiburg - Kirchzarten. Dieser wurde zwar bereits 1984 planungsrechtlich
festgestellt, ist bis heute jedoch aufgrund gerichtlicher Auseinandersetzungen
und erforderlicher Nachbesserungen sowie einer ungeklärten Finanzierung
noch nicht realisiert worden. Anhand des Beispiels soll die Integration
von Umweltbelangen in die praktische Planung untersucht werden. Im Vordergrund
stehen die Prozesse, die nach der Entscheidung auf der Bundesebene für
den Bau, d.h. also in der Implementationsphase abgelaufen sind. Dabei werden
die Akteure, ihre Zahl, Stellung und Durchsetzungsfähigkeit, sowie
die rechtlichen Instrumente von Bürgern analysiert, die von Infrastrukturmaßnahmen
betroffen werden. 2 Rahmenbedingungen Der Abschnitt stellt die planerischen
(2.1), räumlichen und wirtschaftlichen (2.2), verkehrlichen (2.3)
und politischen Rahmenbedingungen (2.4) des Planungsvorhabens dar. 2.1
Planungsvorhaben Die B 31 zwischen (Breisach -) Freiburg - Donaueschingen
(- Bodensee) stellt die wichtigste Schwarzwaldquerung in Ost-West-Richtung
südlich der A 8 und nördlich der Schweizer Grenze dar. Sie folgt
dem tektonisch bedingten, tief eingeschnittenen Höllental und zählt
als einer der ältesten Wege durch den Schwarzwald (Ott 1988). Zum
größten Teil ist sie nur zweispurig ausgebaut, im Höllental
mit seinen starken Steigungen seit den sechziger Jahren z.T. aber auch
drei- und vierspurig. Die Ortschaften in ihrem Verlauf werden von ihr zum
größten Teil umfahren, so daß außer in Freiburg
kaum Anwohner direkt durch von ihr ausgehenden Verkehrslärm betroffen
sind. Der Schwerpunkt dieser Fallstudie liegt auf Planung der B 31-Ost
zwischen Freiburg - Kirchzarten. Die 1984 planfestgestellte Straße
beginnt im östlichen Stadtgebiet, durchquert den Stadtteil Littenweiler,
bevor sie in der Höhe des Stadtteils Kappel den Freiraum des Zartener
Beckens erreicht und dort die südliche Dreisamniederung bis Zarten
durchschneidet. Entlang von Wohngebieten ist sie als Tunnel konzipiert,
ansonsten verläuft sie weitgehend in Offenlage mit Lärmschutzwänden.
Dieser Teilabschnitt hat gemeinsam mit dem westlich anschließenden
geplanten Stadttunnel eine Funktion als östliche Ausfallstraße
von Freiburg. Der genannte Abschnitt hat eine gegenüber der Gesamtplanung
eigene, weiter zurückreichende Geschichte. Parallel zur B 31 verläuft
die 1865 gebaute, einspurige Höllentalbahn von Freiburg nach Donaueschingen,
die nur bis Neustadt (Schwarzwald) elektrifiziert und nur für Personennah-
und regionalverkehr genutzt ist. Güterverkehr findet auf ihr u.a.
wegen der hohen Steigung nicht statt. Die Orte abseits der Bahnlinie werden
von einem weitverzweigten Busnetz erschlossen. 2.2 Räumliche und wirtschaftliche
Rahmenbedingungen Freiburg und sein engeres Umland gehören zu den
aufstrebenden Regionen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. So wuchs
die Einwohnerzahl im Freiburger Stadtgebiet von 1980 bis 1993 von ca. 180.000
auf 195.000 Einwohner, für das Jahr 2010 wird in Freiburg eine Einwohnerzahl
von 205.000-210.000 Einwohnern erwartet (Stadt Freiburg 1995b). Der wirtschaftliche
Schwerpunkt Freiburgs liegt in seiner Dienstleistungs- und Verwaltungsfunktion,
als spätindustrialisierte Stadt hat der produzierende Sektor einen
relativ geringen Anteil von 27% an den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten
(vgl. Tressel 1994; Stadelbauer 1993, FWT 1994). Wie alle Großstädte
ist der Verdichtungsraum seit den 60-er Jahren durch starke Suburbanierungstendenzen
geprägt, in den Gemeinden in einer Entfernung von bis zu 10 km seit
1970 hat die Einwohnerzahl durchschnittlich um 60,7 % zugenommen, in der
Zone zwischen 10 und 20 km um 16,1 % (Tressel 1992: 3). 2.3 Politische
Rahmenbedingungen In Baden-Württemberg regierte bis 1992 eine CDU-Alleinregierung,
die nach den Landtagswahlen 1992 von einer CDU/SPD-Koalition abgelöst
wurde. Die Gemeinderäte und Kreisräte des Freiburger Umlandes
sind größtenteils von Mehrheiten der CDU und Freier Wähler
bestimmt. Dagegen ist die Parteienlandschaft in Freiburg zersplittert.
Regiert wird die Stadt von einem SPD-Oberbürgermeister, im Stadtrat
gab es in den letzten Jahren jedoch keine klare Mehrheiten für eine
politische Richtung. Seit der Kommunalwahl 1994 ist die Partei Bündnis
90/GRÜNE mit 23,1% nach der CDU (24,8%) die zweitstärkste politische
Kraft in Freiburg und hat damit die SPD (21,8%) abgelöst. Insgesamt
sind seit der letzten Kommunalwahl im Freiburger Gemeinderat 7 Parteien
und Listenvereinigungen vertreten (vgl. Stadt Freiburg 1994). 2.4 Verkehrliche
Situation und Prognosen für 2010 Der Abschnitt schildert knapp die
Freiburger Verkehrspolitik (2.4.1) und nennt Zahlen zur Verkehrsbelastung
im Untersuchungszeitraum (2.4.2) bzw. zur erwarteten Verkehrsentwicklung
(2.4.3). 2.4.1 Freiburger Verkehrspolitik Innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland und auch im internationalen Vergleich zählt Freiburg als
Vorbild für eine stadt- und umweltverträgliche Verkehrspolitik
(vgl. auch zum folgenden Apel 1992: 160ff., Gußfeldt et al. 1993:71
ff.). Zwar räumte der Generalverkehrsplan von 1969 dem Auto noch eine
Vorrangposition ein und richtete die Planung auf die Bedürfnisse des
Individualverkehrs aus, doch auch hier gab es schon Ansätze für
eine zukunftsorientierte Stadtverkehrsplanung: Bereits Anfang der 50er-Jahre
wurde die Erhaltung des historischen Stadtgrundrisses gegen einen "autogerechten"
Stadtausbau durchgesetzt; 1969 fiel die Grundsatzentscheidung für
den Erhalt und Ausbau des Straßenbahnnetzes; ab 1973 wurde die Altstadt
nach und nach in einen multfunktionalen Fußgängerbereich umgestaltet.
Im Generalverkehrsplan von 1979 wurde die Förderung umweltfreundlicher
Verkehrsarten (ÖPNV, Radverkehr, Fußgängerverkehr) in den
Vordergrund gestellt (vgl. Schaechterle 1979). Neben dem ÖPNV wurde
vor allem der Radverkehr durch einen Ausbau des Radwegenetzes von 29 km
im Jahre 1976 auf heute über 400 km gefördert. Im gleichen Zeitraum
hat sich der Fahrradverkehr mehr als verdoppelt. Trotz des in der Generalverkehrskonzeption
von 1989 niedergelegten Ziels der Reduzierung des Autoverkehrs durch Förderung
des ÖPNV, Rad- und Fußgängerverkehrs und die Umgestaltung
und den Rückbau einiger Hauptverkehrsstraßen sind - nach Auffassung
der Stadt - noch einige wenige ergänzenden Straßenneu- und ausbauten
notwendig. Dadurch soll ein ausreichend leistungsfähiges Grundnetz
an Hauptverkehrsstraßen geschaffen werden, das der Bündelung
der Verkehrsströme dienen soll. Dieses wird als Voraussetzung für
weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung angesehen (vgl. Stadt Freiburg
1990; Göbel 1990). Zu diesen Maßnahmen gehört insbesondere
die geplante B 31-Ost. 2.4.2 Straßenbelastung Für die B 31 und
dem ihr nachgeordneten Straßennetz ergibt sich aufgrund der jüngsten
Verkehrsuntersuchungen für 1993 im städtischen Bereich, für
1989 für die Strecke zwischen Ebnet und Döggingen die folgende
Verkehrsbelastung: Der Knotenpunkt Schützenallee/Schwarzwaldstraße
(Maria-Hilf-Knoten), bei dem der Ausbau der planfestgestellten B 31-Ost
beginnt, wird werktäglich von ca. 57.500 Kfz passiert. Durch das "Nadelöhr"
Ebnet, fahren täglich ca. 27.300 Kfz, am Ortsausgang verringert sich
diese Zahl nach der Abzweigung der L 133 auf 19.000 bis 20.000 Kfz pro
Tag. Die zur B 31 parallele L 121 ist an der Stadtgrenze bei Kappel mit
ca. 11.500 Kfz pro Tag belastet (Schaechterle/Siebrand 1994: 6). Bei Zarten
lag die Straßenbelastung 1989 noch bei ca. 17.500 Kfz, bei Döggingen
schließlich bei 12.400 Kfz (Schaechterle et al. 1989: Plan 2). Der
Vergleich der Zahlen der einzelnen Zählstellen zeigt die Sammelfunktion
der B 31 für die Fahrtbeziehungen aus dem Nahbereich zur Stadt Freiburg,
die sich mit dem weiträumigen Durchgangsverkehr überlagern (Schaechterle
et al. 1989: 8). Bedingt durch die insbesondere im morgen- und abendlichen
Berufsverkehr und im Erholungsverkehr in den Schwarzwald vorkommenden Stauungen
am östlichen Stadtrand von Freiburg, geht darüberhinaus ein erheblicher
"Schleichverkehr" durch benachbarte Schwarzwaldtäler. Der besonders
lärm- und schadstoffemitierende Güterverkehr hatte bei der Zählung
von 1994 auf Höhe der Ganter-Brauerei mit 4.252 Lkw/24h einen Anteil
von 7,3 %. Hinter Ebnet lag die Zahl des Güterverkehrs zwar um absolut
2.000 Lkw niedriger, hatte hier jetzt jedoch einen Anteil von über
11% (Schaechterle/ Siebrand 1994: 6). Zwischen Ebnet und Döggingen
ist die absolute Belastung durch den Schwerverkehr in etwa konstant, durch
die insgesamt reduzierte Verkehrsbelastung steigt sein Anteil jedoch bei
Döggingen auf 17% (Schaechterle et al. 1989: 8). 2.4.3 Prognosen für
die zukünftige Entwicklung des Straßenverkehrs Die Verkehrsgutachter
prognostizieren für die B 31 zwischen Freiburg und Kirchzarten für
das Jahr 2010 ein um 14 % gestiegenes Verkehrsaufkommen (vgl. Schaechterle
et al. 1989). Verursacht wird dieses Steigerung trotz eines erweiterten
Angebotes und einer verstärkten Nutzung des ÖPNV insbesondere
durch den Einwohnerzuwachses, einen erhöhten Motorisierungsgrad sowie
höhere Anteile an Erholungsverkehr und Wirtschaftsverkehr am Gesamtverkehr.
Insbesondere der Straßengüterverkehr soll überproportional
wachsen, ohne daß jedoch weiträumige Verkehrsverlagerungen durch
die relative Verbesserung der Verbindungsqualität miteinbezogen werden
(vgl. Schaechterle et al. 1989; Schaechterle/Siebrand 1993, 1994). Triumph
des deutschen Straßenbaus 3 Planungsprozess B 31 Freiburg - Donaueschingen
Die ersten Planungen für den Ausbau der B 31 zwischen Freiburg und
Kirchzarten reichen bis 1931 zurück. Die folgenden Ausführungen
setzen bei der Schwarzwaldautobahn mit den ersten Planungen Ende der sechziger
Jahre ein. Die Diskussion geht zunächst auf die sog. Schwarzwaldautobahn
(3.1), und dann auf die Planung der sog. leistungsfähigen Bundesfernstraße
Freiburg - Donaueschingen ein (3.2). 3.1 Auseinandersetzung um die Schwarzwaldautobahn
3.1.1 Verlauf der Diskussion Im Auftrag des Landesverkehrsministerium nahm
nach einer umfassenden verkehrswirtschaftlichen Untersuchung Mitte der
60-er Jahre das Autobahnamt Baden-Württemberg die Planungen für
eine Schwarzwaldautobahn als West-Ost-Verbindung zwischen den Nord-Süd-Autobahnen
A 5 (Karlsruhe - Basel) und A 81 (Stuttgart - Bodenseeraum) auf (vgl. LT-Beil.
IV/1343). Bereits zuvor waren von Seiten des Regierungspräsidiums
Studien für eine neue vierspurige Bundesfernstraße nördlich
der B 31 zwischen Freiburg und Donaueschingen erstellt worden, die nun
- im Zusammenhang mit den Planungen für ein verdichtetes Autobahnnetz
in der Bundesrepublik Deutschland (Leber-Plan) - in der Autobahnplanung
aufgingen. Begründet wurde die Planung vor allem mit der Überlastung
der B 31, dem weiterhin ansteigende Verkehrsaufkommen (insbesondere im
Wochenend- und Urlaubsverkehr in die hochwertige Erholungsregion Freiburg)
sowie der Notwendigkeit einer verbesserten Erreichbarkeit für die
regionale Wirtschaft und die Fremdenverkehrsgebiete im Schwarzwald (vgl.
Drude 1978, RVSO 1980). Die ersten Schritte des Planungsprozesses waren
weitgehend verwaltungsintern. Die Autobahn selbst sollte in einer Entfernung
von ca. 10-20 km nördlich der bisherigen Linienführung der B
31 verlaufen, die Planungen durchschnitten aufgrund der topographischen
Situation mehrere, bisher vom Verkehr weitgehend unberührte Schwarzwaldtäler.
Das Vorhaben wurde 1971 zum größten Teil in die erste von drei
Dringlichkeitsstufen des Bedarfsplanes für Bundesfernstraßen
aufgenommen, nur die Nordumgehung Freiburg wurde wegen hoher Baukosten
und einer geringeren Verkehrsbelastung in die zweite Dringlichkeit eingestuft
(vgl. BMV 1970; LT-Drs. V/5440/I). Nach dem Vorlegen des ersten Trassenvorschlages
durch das Autobahnamt bei den Fachbehörden und Gemeindeverwaltungen
formierte sich bereits 1969 in den von der Planung betroffenen Schwarzwaldgemeinden
zwischen Freiburg und Neustadt der Widerstand gegen diese Planung. Dabei
entstand mit der "Aktionsgemeinschaft für demokratische Verkehrsplanung"
eine der ersten Bürgeriniativen gegen einen Straßenbau in der
Bundesrepublik Deutschland. Die Aktionsgemeinschaft ging zwar zunächst
auch davon aus, daß eine Autobahn notwendig sei, forderte aber eine
"Trasse der Vernunft", da die vorgelegte Planung zu erheblichen Eingriffen
in das Landschaftsbild und die Landwirtschaft geführt hätte.
In der Folgezeit mobilisierte sie die lokale Bevölkerung (insbesondere
Landwirte und Fremdenverkehrsbetriebe) und die Gemeinderäte der von
der Streckenführung betroffenen Gemeinden zwischen Freiburg und Neustadt.
Ihr Erfolg beruhte vor allem darauf, daß die Gemeinden aufgrund des
Abstandes der Autobahnabfahrten mit einer Verbesserung der Anbindungsqualität
ebensowenig wie mit wirtschaftlichen Impulsen durch die Autobahn rechnen
konnten. Dagegen waren erhebliche Verluste an landwirtschaftlicher Fläche
sowie an Standortqualitäten im Fremdenverkehrssektor - den beiden
wirtschaftlichen Standbeinen der Kommunen - zu erwarten. Als Alternative
zur Autobahn forderte die Aktionsgemeinschaft daher 1973 zusammen mit den
baden-württembergischen Umwelt- und Naturschutzverbänden den
vierspurigen Ausbau der bestehenden B 31 zwischen Freiburg und Donaueschingen
und initierte damit eine breite Diskussion über die Notwendigkeit
der Autobahnplanung auf regionaler Ebene, die auch bundesweit Beachtung
fand (vgl. insg. Aktionsgemeinschaft 1979). Sowohl das Bundesverkehrsministerium
als auch das Land reagierten auf den Widerstand gegen die Schwarzwaldautobahn
mit der Bereitschaft weitere Trassenalternativen zu prüfen, hielten
aber an der Notwendigkeit einer Autobahn zunächst fest. Der vorgeschlagene,
alternative Ausbau der B 31 auf vier Spuren wurde abgelehnt, weil er für
die erwartete Verkehrsbelastung und die verfolgte regionalwirtschaftliche
Strukturentwicklung nicht ausreichen sowie große bautechnische Probleme,
weitere Eingriffe in das Landschaftsbild im Höllental und hohe Kosten
verursachen würde (vgl. Aktionsgemeinschaft 1979). Die Stadt Freiburg
begrüßte die Planung aufgrund der erwarteten Entlastungswirkung
des Stadtgebietes vom durchgehenden Verkehr und der Stärkung der oberzentralen
Funktion. Ebenso die betroffenen Landkreisen, die regionalen Wirtschaftsverbände,
der Fremdenverkehrsverband und die Städte Titisee-Neustadt und Villingen-Schwenningen.
Die Autobahn wurde als "zukünftige Lebensader" der Region angesehen.
Zudem befürchteten die regionalen Promotoren die Umorientierung des
östlichen Einzugsgebietes (Baar, Bodensee) zum Stuttgarter Raum aufgrund
des Baus der A 81 zwischen Stuttgart und dem Bodensee und forderten daher
die möglichst schnelle Realisierung der A 86 (vgl. Drude 1978; Berichterstattung
der BZ). Im Rahmen der unter restriktiverer Beachtung der vorhandenen Finanzmittel
erfolgenden Fortschreibung des Bundesfernstraßenbedarfsplanes 1976
(dazu Reh 1988) stufte der Bund die Abschnitte Freiburg-Nordumgehung (einbahnig)
und Neustadt-Donaueschingen nur noch in die Dringlichkeitsstufe 1b (Realisierung
nach 1985), den Abschnitt Kirchzarten-Donaueschingen und die 2. Fahrbahn
der Nordumgehung Freiburg in die Dringlichkeitsstufe II (weitere Planungen)
ein. Begründet wurde die Abstufung mit den hohen, geländebedingten
Baukosten und einer verminderten prognostizierten Verkehrsbelastung. Die
relative Höherstufung der ausbautechnisch reduzierten Nordumgehung
gegenüber 1971 kam dagegen auf Druck der Stadt Freiburg, die den Transitverkehr
durch die Innenstadt verhindern wollte, zustande. Um den zunehmend bedrohten
Bau der A 86 doch durchzusetzen gründete sich am 14.12.1978 die "Aktionsgemeinschaft
für den Bau einer Schwarzwaldautobahn", bestehend aus dem Regionalverband
Südlicher Oberrhein, den Städten Freiburg und Villingen-Schwenningen
sowie den Landkreisen Schwarzwald-Baar und Breisgau-Hochschwarzwald gegründet.
Diese Aktionsgemeinschaft erhielt die Unterstützung der regionalen
Wirtschaftsverbände und des ADAC (vgl. Unterlagen des RVSO zur B 31).
Dagegen sprachen sich jetzt große Teile der SPD und der FDP sowie
weitere Gemeinden (z.B. Titisee-Neustadt) vorwiegend aus Gründen des
Landschaftsschutzes gegen die Autobahn aus und stuften den Ausbaus der
B 31 zum Erreichen der verkehrlichen und regionalwirtschaftlichen Ziele
als ausreichend ein. Öffentlich für einen vierspurigen Ausbau
der B 31 plädierte auch der Freiburger Regierungspäsident Person,
der die Notwendigkeit einer Schwarzwaldautobahn aufgrund der vorliegenden
Gutachten nicht nachgewiesen sah und Ende 1978 einen von der Straßenbauverwaltung
des Regierungspräsidiums erarbeiteten Ausbauvorschlag für die
B 31 vorlegte (vgl. Berichterstattung der BZ; Unterlagen des RVSO zur B
31). Bei der nächsten Bedarfsplanrevision 1979/80 auf Bundesebene
gab der Bund - z.T. gegen den Widerstand der Länder - aufgrund finanzieller
und zunehmend auch umweltpolitischer Zwänge frühere Planungen
für Autobahnen mit einer Länge von 7.000 km auf (vgl. Reh 1988:
112). Im Zusammenhang mit diesen reduzierten Ausbauplänen und der
durch die Streckenführung aufgeworfenen "schwerwiegenden Umweltprobleme"
wurde die Schwarzwaldautobahn als nicht entscheidungsreifes Projekt bezeichnet,
der Ausbaubedarf für die betroffene Verkehrsbeziehung jedoch ausdrücklich
bestätigt (vgl. Reh 1988: 111f., RegP Freiburg 1982: 5f.). Bis zur
nächsten Fortschreibung des Bedarfsplanes 1985 sollte daher untersucht
werden, ob die bisherigen Autobahnplanungen oder der Ausbau des vorhandenen
Streckennetzes erneut in den Bedarfsplan aufgenommen werden sollen. Damit
nahmen Bund und Land den Vorschlag der Autobahngegner auf, den alternativen
Ausbau der B 31 zwischen Freiburg und Donaueschingen zu überprüfen.
Eine sofortige Aufgabe der Autobahnplanung durch das Land konnte das BMV
in den Bund/Ländern-Gesprächen hingegen nicht durchsetzen, die
Landesregierung rückte aber noch 1979 weitgehend von den Autobahnplänen
ab (vgl. Berichterstattung der BZ). 3.1.2 Fazit Die Auseinandersetzung
um den Bau der Schwarzwaldautobahn wurde zunächst durch den Konflikt
zwischen verkehrlichen Belangen einerseits und den Belangen des Umwelt-
und Landschaftsschutzes geprägt. Während insbesondere die regionalen
Politiker den Bau der Autobahn als "strukturpolitische Allzweckwaffe" (Drude
1978: 180) ansahen, beurteilten die Autobahngegner - neben der Ablehnung
der konkreten Trasse aus Gründen des Landschaftsschutzes - die regionalwirtschaftlichen
Effekte einer Autobahn zunehmend differenzierter und fordeten einen reduzierten
Ausbau der Verbindung zwischen Freiburg und Donaueschingen durch den Ausbau
der B 31. Diese Forderung setzte sich auf der Bundesebene durch, wo sich
die Begrenzung der finanziellen Möglichkeiten und der zunehmende umweltpolitische
Wertewandel Ende der 70-er Jahre in konkreten Veränderungen der gesamten
Fernstraßenplanung niederschlug (vgl. Reh 1988: 101ff.). Dagegen
hielten das Land und viele regionale Entscheidungsträger zunächst
noch an den alten Ausbauplänen fest (vgl. Ministerium für Wirtschaft,
Mittelstand und Verkehr Baden-Württemberg 1975, RVSO 1980). 3.2 Planung
der leistungsfähigen Bundesfernstraße Freiburg - Donaueschingen
3.2.1 Verlauf der Diskussion Um zu prüfen, ob nicht durch den Ausbau
des vorhandenen Straßennetzes der Neubau einer Autobahn gerade in
diesem ökologisch sensiblen Raum entbehrlich werden würde, richtete
das Land beim Regierungspräsidium Freiburg eine interdisziplinäre
Arbeitsgruppe mit Vertretern verschiedener Landesministerien, Fachbehörden
und externen Fachgutachtern ein. Die Aufgabe der Arbeitsgruppe bestand
darin, im Rahmen einer umfassenden Untersuchung alle Möglichkeiten
einer künftigen Straßenverbindung darzustellen und sie vor allem
im Hinblick auf die ökologischen und verkehrswirtschaftlichen Aspekte
zu bewerten, untereinander zu vergleichen und einen realisierbaren Lösungsvorschlag
zu erarbeiten (RegP Freiburg 1982: 49). Zum ersten Mal in der Bundesrepublik
Deutschland wurden dabei im Vorfeld der eigentlichen Rechtsverfahren für
die geplante Bundesfernstraße und vor der Gesamtbewertung der Varianten
umfangreiche Bürgerinformations- und Bürgeranhörungsverfahren
durchgeführt und Gemeinden, politische Mandatsträger, Vertreter
von Verbänden und Bürgerinitiativen angehört (RegP Freiburg
1982: 9). Die Arbeitsgruppe kam in ihrem Schlußbericht zu folgenden
Ergebnissen (RegP Freiburg 1982: 42): - Ein leistungsgerechter Ausbau der
bereits bestehenden Bundesstraße 31 würde hingegen auch von
den berührten Gemeinden und Bürgern weitgehend akzeptiert werden.
- Neu trassierte Linien, die ähnlich der früher geplanten Autobahn
durch die unberührten Gebiete des Schwarzwaldes geführt werden,
stoßen ausnahmslos auf den Widerstand breiter Bevölkerungskreise.
- Hierbei bestehen jedoch Wünsche hinsichtlich des Schutzes vor den
zu erwartenden Immissionen, weshalb mit Nachdruck in Freiburg, im Höllental,
in Hinterzarten und in Döggingen jeweils Tunnellösungen gefordert
wurden. Den Bedarf für eine neue bzw. verbesserte Straßenführung
stellte die Arbeitsgruppe und ihr Auftraggeber nicht in Frage, die aufwendigen
Untersuchungen bezogen auch nur am Rande Alternativen in Form eines Ausbaus
der Höllentalbahn sowie des öffentlichen Personennahverkehrs
mit ein (kritisch dazu Bernstein/Häfele 1984; Hochstrate 1986). Ergebnis
des Linienvergleichs war die Präferierung des Ausbaus der existierenden
Strecke auf durchgängig vier Spuren, der Bau von Ortsumfahrungen sowie
Tunnellösungen in einigen Teilbereichen, um besonders wertvolle Landschaftseinheiten
sowie betroffene Orte vor Lärm und Schadstoffe zu schützen. Die
Ergebnisse, die anschließend in dieser Form in die weitere Bundesverkehrswegeplanung
aufgenommen wurden, entsprachen damit weitgehend den Alternativvorschlägen
der Bürgeriniativen und der Natur- und Umweltschutzverbände zur
Schwarzwaldautobahn. Aufgrund der hohen Baukosten, vor allem durch landschafts-
und umweltschutzmotivierte Maßnahmen hatte dieser Vorschlag jedoch
ein schlechtes Nutzen-Kosten- Verhältnis. Im Bewertungsverfahren für
den BVWP 1985 nahm der Bund die neue Gesamtkonzeption Freiburg - Donaueschingen
als Vorbehaltstrecke für die Schwarzwaldautobahn zwar in die Bedarfsplanung
auf, wegen des schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnisses jedoch nur als
weiteren Bedarf. Auf Druck der Gebietskörperschaften und des Landes
wurden einige der Teilabschnitte erneut und separat bewertet, zwei von
diesen (Ortsumfahrung Döggingen und der noch zu diskutierende Abschnitt
Freiburg - Kirchzarten) danach in den vordringlichen Bedarf aufgenommen
(vgl. BMV 1985). Beide Projekte zeichneten sich dadurch aus, daß
sie in der Trassenplanung schon sehr weit fortgeschritten waren und daß
hier die verkehrliche Engpaßlage am stärksten ausgepägt
war. Bis zur nächsten Bewertungsrunde im Jahr 1992 führte das
Regierungspräsidium die Planung weiterer Teilabschnitte fort, so z.B.
das Teilstück zwischen Hinterzarten und Titisee-Neustadt. Mit der
öffentlichen Diskussion dieser Planungen entstanden an der betroffenen
Teilabschnitten neue Bürgeriniativen, die den Ausbau der Straße
nun aus Gründen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes ablehnten
und sich stattdessen für einen forcierten Ausbau der Höllentalbahn
und des ÖPNV einsetzten (vgl. Berichterstattung der BZ). In der Bedarfsplanung
von 1992 wurde erneut die Gesamtmaßnahme zwischen Freiburg-Schnewelinstraße
und Donaueschingen bewertet, allerdings ohne die sich bereits im vordringlichen
Bedarf befindenden Teilabschnitte. Die gesamtwirtschaftliche Bewertung
fiel nun äußerst günstig aus, mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis
von 7,0 gehörte die Gesamtmaßnahme zu einem der Projekte mit
den höchsten Bewertungskennziffer in der Bundesrepublik. Denoch wurde
der Ausbau weiterhin nur in den "Weiteren Bedarf" eingestellt und mit "ökologischen
Problemhäufungen mit besonderem Gewicht" als Ergebnis der Ökologischen
Risikoanalyse begründet (vgl. BMV 1992). Diese Einstufung stand im
Gegensatz zum Gutachten von 1985, das noch auf die positiven Wirkungen
und Landschaft durch die optimierte Trassenführung hinwies (vgl. Steinlin
1985). Einen totalen Verzicht auf das Vorhaben bedeutet dies jedoch nicht,
da durch die weitere Aufnahme in den Bedarfsplan immer noch der grundsätzliche
Bedarf festgestellt wurde. Dementsprechend können von der Landesverwaltung
weitere Planungsschritte für die einzelnen Trassenabschnitte eingeleitet
werden. Für diese vereinbarte die neue CDU/ SPD-Regierungskoalition
nach den Landtagswahlen 1992 auf politischen Druck der regionalen B 31-Gegner
innerhalb der SPD, daß das Land Baden- Württemberg nur noch
den dreispurigen Ausbau der Gesamtstrecke anstrebt. Davon ausgenommen wurden
jedoch die bereits planfestgestellten Teilstücke. 3.2.2 Fazit Trotz
einer guten Kosten-Nutzen-Analyse im Bewertungsverfahren 1992 hat der weitere
Ausbau der B 31 zwischen Freiburg und Donaueschingen eine relativ geringe
Priorität. Begründet wird dies mit einer aufgrund der Methodik
der Bundesfernstraßenplanung und der vom BMV bereitgestellten Informationen
nicht nachvollziehbaren Ökologische Risikoanalyse. Die überwiegenden
Gründe dürften vor allem in der fehlenden Finanzierbarkeit des
über eine Mrd. DM teuren Projektes liegen. Mit dem Ausbau der B 31
zwischen Freiburg und Kirchzarten sowie bei Döggingen wird die Beseitigung
der wichtigsten verkehrlichen Kapazitätsengpässe zunächst
erreicht. Vorangetrieben wird der Ausbau weiterer Engpaßlagen durch
das Land, ohne daß jedoch die Finanzierung durch den Bund sichergestellt
ist. Die Gesamtdiskussion verlagerte sich nach dem grundsätzlichen
Beschluß über die Trassenführung auf die Bedarfsdiskussion,
wobei sich der Widerstand bei der Einleitung der rechtlichen Planungsverfahren
für die einzelnen Trassenabschnitte entzündet. Von den Gegnern
werden diese als Teil einer Fernverbindung Paris-Moskau und wegen hoher
befürchteter Transitströme bekämpft (Wandel im Problembewußtsein),
während die Befürworter sie vor allem Lösung der regionalen
und lokalen Verkehrsprobleme darstellen (s. dazu unten). Die Gegner des
weiteren Ausbaus der B 31 sehen die Lösung des Problems jetzt in einem
Ausbau des ÖPNV und insbesondere der Höllentalbahn. Diese Forderung
wird zwar von allen politischen Ebenen unterstützt, entsprechende
Planungen für einen Ausbau der Höllentalbahn nach Donaueschingen
und der Straßenbahn im Freiburger Osten seit mehreren Jahren verfolgt.
Sie können jedoch aufgrund finanzieller Restriktionen in absehbarer
Zeit ebensowenig verwirklicht werden wie ein Ausbau der B 31 über
die planfestgestellten Teilstücke hinaus. Die lokale Politisierung
des Konflikts wirkte sich auch auf die Landesebene aus. Während die
CDU auf allen Ebenen den durchgehend vierspurigen Ausbau der Straße
favorisiert, hat sich bezüglich der B 31 beim neuen Koalitionspartner
SPD auf regionaler Ebene mehrheitlich eine ablehnende Haltung durchgesetzt.
Mit den nächsten Landtagswahlen 1996 steht der vierspurige Ausbau
jedoch wieder zur Disposition. Linienvarianten Die Gegner des weiteren
Ausbaus der Bundesfernstraße zwischen Freiburg und Donaueschingen
können damit folgende Erfolge für sich verbuchen: - Die ursprüngliche
Planung der Schwarzwaldautobahn durch besonders sensible Landschaftsteile
wurde zugunsten eines Ausbaus der exisitierenden Straße aufgegeben.
- Auf Landesebene konnte das Thema so politisiert werden, daß für
die Reststrecken nur noch ein dreispuriger Ausbau vorgesehen ist. Gegenüber
den Anfängen der Planung konnten damit die verfolgten verkehrlichen
Ziele der Promotoren erheblich reduziert werden. - Die Trassenplanungen,
die sich noch im Initialstadium befinden, sind zurückgestellt worden.
Von Seiten des Bundes wird dies vor allem mit der negativen Umweltrisikoeinschätzung
begründet, jedoch sind die Gründe vor allem im finanziellen Problemdruck
und den Realisierungsschwierigkeiten begründet. Die Verfahren für
einzelne Planungsabschnitte werden dessen ungeachtet von den Landesbehörden
weiterbetrieben. - Die Politisierung des Konfliktes um den Straßenausbau
hat - neben anderen Gründen - zu einer erhöhten Sensibilisierung
der politischen Entscheidungsträger und der Bevölkerung im Verkehrsbereich
geführt. Die Folge ist eine erhöhte Bereitschaft für die
Umsetzung und Nutzung von alternativen Verkehrskonzepten auf regionaler
Ebene mit finanzieller Unterstützung des Landes (Regio-Karte, Regio-S-Bahn).
Die Befürworter - zumindest eines Ausbau der bestehenden Straßenführung
- konnten hingegen trotz des Protestes und der geänderten Wertvorstellungen
zumindest die Beseitigung der neuralgischen Engpaßlagen durchsetzen.
Dies wurde durch eine Konzentration der personellen und finanziellen Kapazitäten
und des politischen Druckes auf diese wenigen Abschnitte erreicht. Ob die
Gesamtmaßnahme gegenüber dem Baulastträger Bund aus finanziellen
Gründen überhaupt noch durchsetzbar ist, sei dahingestellt. 4
Planungsprozess B 31 Ost Freiburg - Kirchzarten Die Darstellung beschreibt
zunächst die Vorgeschichte der Straßenplanungen (4.1). Dann
wird wird die Trassendiskussion bis zum Planfeststellungsbeschluß
beschrieben (4.2). Im Anschluß daran werden die gerichtliche Auseinandersetzung
und die Eskalation des Konfliktes auf kommunaler Ebene geschildert (4.3).
Schließlich wird auf die Vergleichsverhandlungen mit den Klägern
eingegangen (4.4). 4.1 Vorgeschichte der Straßenplanungen Aufgrund
des zweiten Weltkrieges konnten die baureifen Pläne für eine
kleine Umfahrung der Gemeinde Ebnet von 1938 nicht realisiert werden. Die
Planungen in diesem Bereich außerhalb der damaligen Grenze der Stadt
Freiburg wurden in der Nachkriegszeit wieder aufgenommen, zur Disposition
standen Umgehungen von Zarten und Ebnet nördlich der Dreisam oder
eine Führung der Straße durch das Wasserschutzgebiet südlich
der Dreisam, wegen starker Widerstände der Gemeinden Zarten und Ebnet
und der betroffenen Landwirte einerseits und der Wasserwerke und der Stadt
Freiburg andererseits mußten die Planungen mehrfach geändert
werden, bevor 1967 das Linienbestimmungsverfahren eingeleitet wurde. Zusätzlich
dazu entwickelte die Straßenbauverwaltung Planungen für eine
nördliche Umfahrung von Freiburg mittels einer weitgehenden Tunnellösung
durch die Schwarzwaldausläufer, die dann in die Planung der Schwarzwaldautobahn
integriert wurden. Auf Freiburger Gemarkung wurden ab 1956 im Zusammenhang
mit dem städtischen Generalverkehrsplan erste Konzepte für eine
leistungsfähige Straße im Freiburger Osten erstellt, die im
Innenstadtbereich zum teilweisen Ausbau der Hauptverkehrsstraßen
führten. Neben diesen Straßenausbauten wurde ab 1956 eine innerstädtische
Autoschnellstraße (ASS) durch die Stadtteile Littenweiler und Wiehre
als innerstädtische Ost-West-Verbindung konzipiert. Die weitere Diskussion
um diesen Abschnitt der B 31 ist nur zum Teil im Zusammenhang mit der geplanten
Schwarzwaldautobahn bzw. des Ausbaus der B 31 zwischen Freiburg und Donaueschingen
zu sehen. Der Einfluß der Gesamtmaßnahme beschränkte sich
in den Anfangsjahren weitgehend auf die mit der geplanten Nordumfahrung
im Zusammenhang stehende Verlagerung des Transitverkehrs aus dem Stadtgebiet
vor Freiburg. Schwerpunkt dieses Trassenabschnittes war vielmehr zunächst
der Ausbau der östlichen Ausfallstraße von Freiburg, die im
Vergleich zu den anderen Destinationen relativ schlecht ausgebaut ist.
Mit dem Verzicht auf die nördliche Umfahrung von Freiburg hat diese
Strecke jetzt jedoch auch den Transitverkehr aufzunehmen. 4.2 Trassendiskussion
bis zum Planfeststellungsbeschluß 4.2.1 Verlauf der Diskussion Im
Juni 1967 leitete das Regierungspräsidium Südbaden das Linienfeststellungsverfahren
gem. § 16 FStrG für den Trassenabschnitt zwischen Freiburg (Kappler
Knoten) und Himmelreich mit der Vorschlag einer Nordtrasse im Zartener
Becken ein. Der westliche, innerstädtische Trassenabschnitt fiel nach
Aufassung des RegP in die Baulast der Stadt Freiburg und wurde daher noch
nicht in das Verfahren miteinbezogen, die Planung ging jedoch von der Weiterführung
der Trasse entlang der Höllentalbahn (Mösletrasse) aus. Ausgelöst
durch die Proteste von Ebnet und Zarten, des Landkreises Freiburg und aufgrund
eines neuen hydrologischen Gutachtens des Geologischen Landesamt Freiburg,
das zu dem Schluß kam, daß eine südliche Umfahrung des
erweiterten Wasserschutzgebietes von Ebnet wegen des Trinkwasserschutzes
die bessere Lösung darstellt, überarbeitete das Regierungspräsidium
die ursprüngliche Planung der Nordtrasse. Weitgehend im Einvernehmen
mit allen beteiligten Gebietskörperschaften im östlichen Dreisamtal
wurde eine Trasse gefunden, die südlich der Dreisam bei Kirchzarten
in etwa parallel zur Höllentalbahn bis zur Anschlußstelle Kappler
Straße auf Freiburger Gemarkung nach Westen führt (vgl. RegP
Freiburg 1984a). Das Planfeststellungsverfahren für diesen Trassenabschnitt
leitete das RegP Freiburg im Oktober 1969 ein, 1970 nahm der Bund diesen
Straßenabschnitt in den Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen
auf. Bezüglich der innerstädtischen Trassenführung reagierte
der Freiburger Gemeinderat nach der Untersuchung mehrerer Trassenalternativen
auf die Bürgerproteste gegen die Autoschnellstraße (ASS) durch
die Wiehre und nahm sie wegen des "städtebaulichen Eingriffs" 1974
nicht mehr in den fortzuschreibenden Flächennutzungsplan auf. Die
neuen Planungen sahen jetzt die Führung eines Stadttunnels vom Autobahnzubringer
Mitte bis zum Knoten Maria-Hilf und dann ein Abschwenken auf die Mösletrasse
vor - womit die heutige innerstädtische Trassenführung festgelegt
wurde. Daneben forderte der Gemeinderat den "Roßkopftunnel" als nördliche
Umgehung für den Transitverkehr - unabhängig von der bereits
umstrittenen Planung der Schwarzwaldautobahn (vgl. Stadt Freiburg 1983).
Dieses Planfeststellungsverfahren wurde 1975 nur mit einem Teilplanfeststellungsbeschluß
für die zweispurig geplante Strecke zwischen Kirchzarten und Himmelreich
abgeschlossen, die 1988 fertiggestellt wurde. Der in der Öffentlichkeit
wegen der damit verbundenen Zerstörung des Naherholungsgebietes "Zartener
Becken" umstrittene Teil der Trasse zwischen Freiburg und Kirchzarten sollte
nun gemeinsam mit der innerstädtischen Trasse ab dem Maria-Hilf-Knoten
festgestellt werden, für den das Bundesverkehrsministerium inzwischen
die Straßenbaulast und damit die Finanzierung übernommen hatte.
Für diesen Abschnitt legte das RegP Freiburg 1976 den Linienentwurf
vor und überarbeitete ihn nach einer breiten Diskussion im Freiburger
Gemeinderat, bevor er dem BMV zur Genehmigung vorgelegt wurde (vgl. Stadt
Freiburg 1983a). 1978 leitete das Regierungspräsidium für die
B 31-Ost zwischen Freiburg und Kirchzarten das Planfeststellungsverfahren
ein. Nach der Offenlage der Planentwürfe über die Jahreswende
1978/1979 sprachen sich 7.000 Einwender gegen die geplante Trassenführung
aus, insbesondere gegen die Trassenführung im Stadtgebiet (vgl. Steinbrecher-Sandhövel
1993: 74). Neben der Kritik an der Trassenführung im Zartener Becken
richteten sich die Proteste vor allem gegen die Zerstörung des sich
durch einen alten Baumbestand auszeichnenden und für den Naturschutz
äußerst wertvollen Konrad-Günther-Parks sowie die Belastung
von bisher unbelasteten Siedlungsbereichen durch Verkehrslärm und
Schadstoffe (vgl. BUND 1979; Bürgerinitiative für umweltfreundliche
Verkehrsplanung 1981). Die Proteste der Bürger sowie erneute Widerstände
des Freiburger Gemeinderates führten dazu, daß noch vor dem
Erörterungstermin eine Änderungsplanung erarbeitet wurde. Diese
beinhaltete vor allem eine Verlängerung der Tunnelabschnitte und die
Erweiterung der Lärmschutzwälle und -wände zwischen den
Tunnelenden, um einen verbesserten Schutz für das betroffene Wohnumfeld
der Straße. Den Ausbaustandard und die grundsätzliche Trassenführung
stellte die Straßenbauverwaltung hingegen nicht in Frage (vgl. RegP
Freiburg 1984a). Die überarbeiteten Pläne für die B 31 lagen
über den Jahreswechsel 1981/82 wieder öffentlich aus. Der Freiburger
Stadtrat stimmte den Änderungsplanungen im Juni 1982 mit großer
Mehrheit unter verschiedenen Voraussetzungen zu: Parallel zu dieser Strecke
sollte die Nordumgehung (Roßkopftunnel) oder der Stadttunnel zur
Fortführung der B 31 im Innenstadtgebiet weiter geplant werden. Darüberhinaus
sollte eine von der Arbeitsgruppe Stadt konzipierte Gesamtuntertunnelung
von Freiburg zwischen der Kronenbrücke und Ebnet (Dreisamtunnel) als
Alternative zur Lösung Stadttunnel/Mösletrasse untersucht werden
(Stadt Freiburg 1983a: 2ff.). Das Konzept des Dreisamtunnels sah eine Untertunnelung
der beiden Dreisamufer zwischen der Freiburger Innenstadt und dem Ortsausgang
von Ebnet mit drei Anschlußstellen an das städtische Straßennetz
vor (vgl. Stadt Freiburg 1983a, 1983b). Die Untersuchungen der beiden Trassenalternativen
wurden unter der Voraussetzung durchgeführt, "die Verkehrsverhältnisse
im Osten der Stadt im Sinne der Gesamtstadt und der Region zu verbessern"
(Stadt Freiburg i. Brsg. 1983a: 165). Die Analyse und Bewertung innerhalb
der Untersuchung orientierte sich an den Planungszielen Städtebau,
Umwelt, Verkehrsbedürfnisse, Bautechnik/Bauablauf und finanzieller
Aufwand. An diesem Verfahren beteiligte das federführende Tiefbauamtes
die Umweltverbände und die aus Anlaß des Planfeststellungsverfahren
entstandenen Bürgerinitiativen. Darüberhinaus wurde eine Anhörung
der Träger öffentlicher Belange nach Abschluß der technischen
Untersuchungen durchgeführt. Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis,
daß der Dreisamtunnel wegen unüberwindbarer wasserwirtschaftlicher
Probleme, hoher Kosten (über 900 Mio. DM) und einer erheblichen zeitlichen
Verzögerung politisch und wirtschaftlich nicht vertretbar sei. Diese
Ergebnis akzeptierten mit Abstrichen auch die B 31-Gegner (vgl. Stadt Freiburg
1983a). 1984 stimmte der Freiburger Gemeinderat dem Gesamtkonzept "B 31
Ost-neu/ Stadttunnel" zwischen der Gemarkungsgrenze im Osten und der Anschlußstelle
in der Freiburger Innenstadt unter der Bedingung zu, daß der Stadttunnel
in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem planfestzustellenden Streckenabschnitt
zu realisieren sei (Stadt Freiburg 1984). Daraufhin stellte der Bund den
Stadttunnel 1985/86 zwar in den Bedarfsplan für Bundesfernstraßen
bei gleichzeitiger Streichung des Roßkopftunnels ein, jedoch nur
als weiteren Bedarf und ohne die definitive Zusage, die Baulast für
diese innerstädtische Straße zu übernehmen (Steinbrecher-Sandhövel
1993: 76). Beim fast zweiwöchigen Erörterungstermin im Rahmen
des Planfeststellungsverfahrens im Mai 1984 wurden neben den Einwendungen
der TöB mehrere hundert private Einwendungen behandelt, die auch nach
der Erörterung zumeist aufrechterhalten wurden (vgl. RegP Freiburg
1984a, 1984b). Nach dem Scheitern des Dreisamtunnels brachte der BUND den
neuen Streckenvorschlag einer privaten Ingenieurgruppe in das Verfahren
ein, der nun die Untertunnelung der Schwarzwaldstraße und eine Fortführung
der Straße auf der Nordseite der Dreisam vorsah (BUND 1984; vgl.
auch Kunz et al. 1982). Mit diesem Vorschlag sollte - wie beim Dreisamtunnel
- insbesondere der Eingriff in den Konrad-Günther-Park und den Südteil
des Zartener Beckens durch den Straßenbau verhindert werden (vgl.
RegP Freiburg 1984a: 65ff.). Diesem Vorschlag schlossen sich die Bürgerinitiativen,
die GRÜNEN und Teile der SPD ebenso wie die privaten Einwender an.
Letztere forderten zudem hilfsweise einen besseren Lärmschutz und
eine Verlängerung der Tunnelstrecken bei Realisierung der Mösletrasse.
Diesbezügliche Forderungen erhob auch die Stadt Freiburg, die aber
zu Abstrichen bereit war, wenn hierdurch eine Verzögerung des Gesamtverfahrens
vermieden werden könne (vgl. RegP Freiburg 1984a: 47ff.). Die Straßenbaugegner
bezweifelten zudem die Notwendigkeit des vierspurigen Ausbaus und forderten
die Förderung alternativer Verkehrsträger, um die Straße
vom Individualverkehr zu entlasten (vgl. Schädler 1993, Bürgerinitiative
für umweltfreundliche Verkehrsplanung Freiburg 1981, BUND 1984). Gegen
eine weitere Verzögerung wegen der Untersuchung alternativer Lösungen
argumentierte im Anhörungsverfahren die aus Anwohnern der B 31 in
Ebnet und der Schwarzwaldstraße bestehende "Notgemeinschaft Schwarzwaldstraße",
die darauf hinwies, daß die planfestzustellende Trasse die beste
Lösung sei und aus Gründen des Anwohnerschutzes zügig realisiert
werden solle (RegP Freiburg 1984a: 277f.). Auf eine möglichst schnelle
Realisierung drangen auch die regionalen Wirtschaftsverbände. Den
Planfeststellungsbeschluß über die Strecke Maria-Hilf-Knoten
- Kirchzarten erließ die Planfeststellungsbehörde im Dezember
1984 (RegP 1984b). Die darüber hinaus gehenden Einsprüche der
Verfahrensbeteiligten - insbesondere die vorgeschlagene Trassenalternative
und die Forderung nach einer geringeren Dimensionierung des Vorhabens -
wies die Planfeststellungsbehörde zurück. Sie befand im Planfeststellungsbeschluß
zusammenfassend, daß die Abwägung der öffentlichen und
privaten Belange sachgerecht und den Planungsleitsätzen entsprechend
stattgefunden habe. Die vorgeschlagene Alternative der Schwarzwaldstraßenuntertunnelung
verwarf sie vor allem wegen bautechnischer Probleme, der Problematik der
Verkehrsbehinderungen während der Bauzeit und den hohen Kosten. Die
Nordtrasse wurde wegen der höheren Gefährdung des für die
Freiburger Wasserversorgung wichtigen Trinkwasserschutzgebietes im Zartener
Becken zurückgewiesen. Daß die planfestgestellte Trasse höhere
Eingriffe in Belange des Natur- und Landschaftsschutzes bedingt, befand
zwar auch die Planfeststellungsbehörde. Dennoch ordnete sie die Belange
des Natur- und Landschaftsschutzes in der Gesamtabwägung den anderen
Belangen unter (vgl. insg. RegP 1984b). 4.2.2 Fazit In der ersten Phase
der Trassendiskussion bis zum Abschluß des Planfeststellungsverfahrens
stellten die Gegner den grundsätzliche Ausbau der Straße kaum
in Frage. Hinsichtlich der verkehrlichen Belange bestritten sie allerdings
die Notwendigkeit des vierspurigen Ausbaus und schlugen insbesondere für
den Teilabschnitt im Zartener Becken einen nur zweispurigeren Ausbau vor
(von Teilen der Gegner in Verbindung mit der Realisierung der nördlichen
Umgehung von Freiburg durch den Roßkopftunnel). Die Akzeptanz für
den Straßenbau hinsichtlich einer Entlastung der von ihr betroffenen
Anwohner war damit grundsätzlich vorhanden, die verkehrliche Notwendigkeit
des vierspurigen Ausbaus wiesen die Gegner dagegen mit Hinweis auf den
mit erheblichen Kapazitätserweiterungen verbundenen induzierten Verkehr
und zunehmenden Transitverkehr zurück. Im Mittelpunkt des Protestes
stand die Trassenführung der B 31-Ost, wobei hier zwei Argumentationslinien
zu unterscheiden sind: - Zerstörung des aus landschaftlichen und Südteil
des Zartener Naturschutzaspekten wertvollen Beckens sowie des aufgrund
seines alten Baumbestandes und seiner Erholungsfunktion schutzwürdigen
Konrad-Günther- Parks (insbesondere durch Bürgerinitiativen und
Umweltverbände). - Die Neubelastung bisher unbelasteten Wohngebiete
entlang der neuen Trasse (insbesondere durch künftige Anwohner). Um
diese Trassenführung abzuwehren, legten die gegnerischen Akteuren
im Laufe des Verfahrens alternative Trassenvorschläge vor. Insbesondere
vom Stadtrat wurde aufgrund des ausgelösten politischen Drucks der
erste Vorschlag "Dreisamtunnel" positiv aufgenommen und eine Überprüfung
unter Beteiligung der Umweltverbände und Bürgerinitiativen durch
das städtische Tiefbauamt veranlaßt. Die Prüfung der danach
vorgelegten Alternative der Schwarzwaldstraßenuntertunnelung konnte
hingegen nicht durchgesetzt werden. Die Planfeststellungsbehörde verwarf
sie ohne weitere gutachterliche Untersuchung. Neben den von der Planfeststellungsbehörde
dafür angeführten bautechnischen, finanziellen und wasserwirtschaftlichen
Belangen spielte hier vor allem die weitere zeitliche Verzögerung
der Realisierung eine entscheidende Rolle, für eine Neuplanung rechneten
die Planungsbehörden mit einem Zeitbedarf von fünf bis zehn Jahren.
Dies stieß jedoch auf erheblichen Widerstand bei der Mehrheit des
Freiburger Gemeinderates, der Anwohner und der regionalen Wirtschaftsverbände
sowie des ADAC. Aus den gleichen Gründen lehnten die Promotoren auch
die ebenfalls vorschlagene Durchführung einer UVP ab. Dagegen konnten
durch den öffentlichen Druck entlang der geplanten Trassenführung
zumindest Verbesserungen für die neu betroffenen privaten Belange
hinsichtlich des Lärmschutzes und der notwendigen Inanspruchnahme
von Grundstücken für den Straßenbau erreicht werden. 4.3
Gerichtliche Auseinandersetzung und Eskalation des Konfliktes 4.3.1 Gerichtliche
Auseinandersetzung Gegen den Planfeststellungsbeschluß wurden 1985
beim Verwaltungsgericht Freiburg 56 Klagen erhoben. Bei diesen Klägern
handelte es sich entsprechend der Zulässigkeitsvorausetzungen für
eine verwaltungsrechtliche Klage nur um Grundstückseigentümer,
deren Grundstück zum Teil enteignet werden sollte ("Eigentumskläger")
oder deren Wohngrundstück stärkeren Lärmbelästigungen
durch die Straße ausgesetzt werden würde ("Lärmkläger").
Aufgrund der schlechteren rechtlichen Situation der Lärmkläger
wurden zunächst nur die Klagen der 12 Eigentumskläger weitergeführt.
Die Klagen stützten sich im wesentlichen darauf, daß - die Variante
der Schwarzwaldstraßenuntertunnelung nicht ausreichend untersucht
wurde, - bei der Abwägung zwischen der Nord- und Südtrasse Abwägungsfehler
vorliegen würden (vgl. de Witt/Wurster 1985). Durch Urteil vom 31.
Oktober 1988 erklärte das VG Freiburg nach Einholen von neuen, insbesondere
hydrologischen und bautechnischen Gutachten zu den Auswirkungen der alternativen
Trassenführung und der Anhörung von Sachverständigen den
Planfeststellungsbeschluß für die B 31-Ost zwischen Freiburg
und Kirchzarten für rechtswidrig und hob ihn insgesamt auf. Das Gericht
gelangte aufgrund seiner Beweisaufnahmezu dem Ergebnis, daß "die
rechtsfehlerhafte Abwägung der Trassenalternativen im innerstädtischen
und außerstädtischen Bereich das Gebot [verletzt], die vom Vorhaben
berührten öffentlichen und privaten Belange gerecht abzuwägen
(§ 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG)" (VG Freiburg 1988: 29). Zum einen habe
die Planfeststellungsbehörde die erörterte Nordtrasse mit fehlerhaften
Erwägungen bezüglich der wasserwirtschaftlichen Belange abgelehnt
und eine beachtenswerte Trassenführung der Schwarzwaldstraßenuntertunnelung
nicht in ihre Abwägung aufgenommen. Die Notwendigkeit einer vierspurigen
Straße, also die Planrechtfertigung, wurde vom VG Freiburg ebenso
wie die vorgenommene Abschnittsbildung hingegen bestätigt (vgl. insg.
VG Freiburg 1988). Gegen dieses Urteil legte das beklagte Land Baden-Württemberg
Berufung ein. Durch Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH Mannheim)
vom 4.7.1991 wurde das erstinstanzliche Urteil aufgehoben, die Rechtsmäßigkeit
des Planfeststellungsbeschlusses von 1984 bestätigt. Im Gegensatz
zum Freiburger Verwaltungsgericht verneinte der VGH erhebliche Fehler bei
der Abwägung, insbesondere habe sich der Planfeststellungsbehörde
die Berücksichtigung einer anderen Trassenführung nicht aufgedrängt
(vgl. VGH Mannheim 1991). Da der VGH eine Revision nicht zugelassen hatte,
erhoben die Kläger eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht
in Berlin. Dieses hob am 26. Juni 1992 durch Beschluß das Urteil
des VGH auf und verwies den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung
an den VGH zurück. Die Gründe für die Aufhebung lagen vor
allem in der mangelnden Berücksichtigung der erstinstanzlichen Sachverhaltsermittlung
durch den VGH (vgl. BVerwG 1992). 4.3.2 Eskalation des Streites auf der
lokalen Ebene Parallel zur gerichtlichen Auseinandersetzung nahm die Intensität
der politischen Auseinandersetzugen um die B 31-Ost auf lokaler Ebene nach
dem Planfeststellungsbeschluß und den unterschiedlichen Urteilen
der Verwaltungsgerichte zu. Aufgrund der schlechten Kosten-Nutzen-Bewertung
(KNA) der B 31 zwischen Freiburg und Donaueschingen stufte das BMV 1985
die Gesamtmaßnahme zunächst in den weiteren Bedarf ein - damit
auch das planfestgestellte Teilstück zwischen Freiburg und Kirchzarten
(vgl. Prolix Nr. 23/1985). Auf politischen Druck der Stadt und des Landes
führte das BMV für diesen Teilabschnitt daraufhin eine separate
KNA durch, die ein KNV von 4,8 ergab. Aufgrund der hohen politischen Priorität
als Ergebnis der Bund- Länder-Verhandlungen sowie wegen des weit fortgeschrittenen
Planungsstandes wurde die Straße schließlich in den Vordringlichen
Bedarf eingestuft (BMV 1985). Der anschließende Stadttunnel, für
den zu diesem Zeitpunkt nur Vorplanungen vorlagen, wurde dagegen nicht
erneut überprüft. Der zunehmende öffentliche Protest gegen
die planfestgestellte Trasse nach dem Planfeststellungsbeschluß aktivierte
die Kommunalpolitiker in Freiburg und Kirchzarten, die in Gesprächen
mit dem Regierungspräsidium und dem Landesverkehrsministerium versuchten,
Planungsverbesserungen hinsichtlich der Auswirkungen der Straßenführung
zu erreichen. Diese Iniatiativen wurden jedoch mit Hinweis auf den feststehenden
und nicht problemlos veränderbaren Planfeststellungsbeschluß
abgewiesen (vgl. Steinbrecher- Sandhövel 1993: 87ff.). Nach der Aufhebung
des Planfeststellungsbeschlusses durch das Freiburger Verwaltungsgericht
beschloß der Freiburger Stadtrat im April 1989 als kurz- und mittelfristige
Maßnahmen zur Verkehrsentlastung der B 31, in Ebnet eine "Tempo 30-Zone"
einzurichten sowie verstärkt Geschwindigkeitskontrollen und Verbesserungsmaßnahmen
im ÖPNV durchzuführen (vgl. Stadt Freiburg 1992). Zudem bemühte
sich die Stadt Freiburg - unterstützt vom Städtetag Baden-Württemberg
- mehrfach um die Einrichtung eines Nachtfahrverbotes für Lkw´s,
um vor allem in den Nachtsstunden die Belästigungen durch den Schwerlastverkehr
einzudämmen. Das Nachtfahrverbot scheiterte allerdings am Veto des
BMV und des Landes (vgl. Stadt Freiburg 1992: 4). Die von der SPD-Gemeinderatsfraktion
beantragte Maßnahme einer städtischen Planung und Realisierung
einer "kleinen Umfahrung Ebnets" als GVFG- Maßnahme zur Entlastung
der Ebneter Anwohner lehnte die Mehrheit des Stadtrat hingegen ab. Die
städtische Verwaltung sagte zwar Planungsvorbereitungen zu, beurteilte
sie jedoch nur als langfristig realisierbar. Die Stadt unterstütze
damit weiterhin die planfestgestellte Lösung und wollte das endgültige
Gerichtsurteil abwarten (vgl. Steinbrecher-Sandhövel 1993: 90f.).
Außerdem richtete das RegP Freiburg angesichts des ungewissen Ausgangs
des Rechtsverfahrens vor dem VGH Mannheim Ende 1988 eine Projektgruppe,
in der neben verschiedenen Referenten des RegP auch Vertreter der Stadt
Freiburg und der Gemeinde Kirchzarten sowie externe Gutachter vertreten
waren. Die Projektgruppe sollte die durch das erstinstanzliche Urteil aufgeworfenen
Fragen für das Berufungsverfahren klären und für den Fall,
daß es zu einem neuen Planfeststellungsverfahren kommen sollte, Voruntersuchungen
für die dann nach EG-Recht notwendige UVP anstellen. Dazu gab die
Projektgruppe neben einer neuen Verkehrsuntersuchung einen Trassenvergleich
aus ökologischer und städtebaulicher Sicht sowie die Bewertung
einer Untertunnelung der Schwarzwaldstraße und einer Umfahrung von
Ebnet von Ebnet und Zarten (Nordtrasse) in Auftrag. Das RegP stellte die
Projektarbeiten jedoch im Dezember 1989 aufgrund guter Aussichten im Berufungsverfahren
vor dem VGH ein und legte die erstellten Unterlagen erst auf starken Druck
der Öffentlichkeit im März 1992 öffentlich aus (Steinbrecher-Sandhövel
1993: 86). Das ökologische Gutachten beurteilte aus Gründen des
Natur- und Artenschutzes die Schwarwaldstraßenuntertunnelung/Nordtrasse
eindeutig besser als die planfestgestellte Trassenführung (vgl. Arbeitsgemeinschaft
Kaule/Bruns 1991). Dagegen kam die gutachterliche Gesamtbewertung der Schwarzwaldstraßenuntertunnelung
- unter Einbeziehung des ökologischen Gutachtens - zu dem Ergebnis,
daß die planfestgestellte Trassenführung aufgrund der bereits
im Planfeststellungsbeschluß angeführten Gründe in der
Gesamtabwägung vorteilhafter sei (vgl. Steierwald/Schönharting
1990). Noch vor dem Urteil des VGH Mannheim verhandelte der Freiburger
OB 1991 mit den Klägern über einen Vergleich, der wesentliche
Verbesserungen der planfestgestellten Straße vorsah. Einen möglichen
Abschluß des Vergleiches verhinderte jedoch das BMV, das zunächst
den Ausgang des Gerichtsverfahrens abwarten wollte (s. dazu auch unten).
Kurz vor und insbesondere nach der positiven Ausbauentscheidung des VGH
Mannheim nahm mit dem heranrückenden Baubeginn der öffentliche
Konflikt wieder zu. Die Gegner thematisierten verstärkt die überregionale
Verbindungsfunktion der B 31-Ost im Zusammenhang mit den anderen geplanten
Ausbaumaßnahmen als Teil einer internationalen Fernverkehrsverbindung
zwischen Madrid und Moskau bzw. Paris und Wien und prognostizierten eine
Zunahme des Gütertransitverkehrs um 200% durch die Stadt. Angesichts
des "Waldsterbens", der hohen Ozonbelastung und der insgesamt als zu hoch
empfundenen Kfz-Belastung der Stadt änderte sich die grundsätzliche
Haltung der Mehrheit der Straßenbaugegner zum Straßenneubau,
die in der Gründungserklärung vom Mai 1991 des "Aktionsbündnisses
gegen die B 31-Ost" ihren Ausdruck fand: "Eine andere Verkehrsführung
ist weder verkehrspolitisch wünschenswert, noch ökologisch vertretbar,
noch politisch durchsetzbar. Nach den Kenntnissen vor Ort betrifft dies
auch die kleine Umfahrung Ebnet. Deshalb muß endlich ehrlich gesagt
werden: Die Verkehrsprobleme sind durch Straßenneubau nicht zu lösen."
(Aktionsbündnis 1991: 2). Zu den Unterzeichnern gehörten neben
den Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Privatpersonen auch
die Kreisverbände der SPD, der GRÜNEN und der ÖDP. Die Diskussion
um die B 31-Ost verlagerte sich damit endgültig auf die Ebene der
Bedarfsplanung. Statt eines Baus der B 31 forderten die Straßenbaugegner
die Investition der für den Straßenbau verfügbaren Finanzmittel
in den umfangreichen Ausbau des ÖPNV und der Höllentalbahn und
legten dafür verschiedene Konzepte vor (vgl. Aktionsbündnis 1991,
Verkehrskreis Freiburg 1992). Die Stadt Freiburg unterstützte zwar
die Ausbaupläne für den ÖPNV, hielt jedoch weiterhin an
der Notwendigkeit des Baus der B 31 fest. Nach ihrer Ansicht würde
sich der Neubau nahtlos in die Gesamtverkehrskonzeption der Stadt einfügen,
die auf den Vorrang öffentlicher Verkehrsmittel und die Reduktion
des Autoverkehrs in der Stadt setze. Bei der B 31-Ost handle es sich lediglich
um eine Umgehungsstraße für den regionalen und städtischen
Ziel- und Quellverkehr. Außerdem beeinträchtigen die bestehenden
Kapazitätsengpässe die Verbindung zwischen dem Oberzentrum Freiburg
und dem Schwarzwald. Eine erhebliche Zunahme insbesondere des Gütertransitverkehrs
wurde bezweifelt (vgl. Stadt Freiburg 1992, vgl. auch Schaechterle/Siebrand
1994). Die Entlastungswirkung des ÖPNV wurde mit Hinweis auf die dort
bestehenden Kapazitätsgrenzen bezweifelt. Das geschah obwohl die Einführung
der Regio-Karte eine deutliche Entlastung vom Autoverkehr brachte. Dieses
Ergebnis erbrachte eine monatelang von der Stadt geheimgehaltene Verkehrzählung.
Zu ähnlichen Ergebnissen kam auch das Aktionsbündnis in einer
eigenen Verkehrszählung. Dagegen stellte das Regierungspräsidium
aufgrund weiterer Verkehrszählungen fest, daß die Einführung
der Regio-Umweltkarte keinen Einfluß auf den Verkehr auf der B 31-Ost
habe (vgl. BZ v. 1.8.1992). Als weiterer Gegenpol zum Aktionsbündnis
gegen die B 31-Ost formierten sich 1992 die regionalen Wirtschaftsverbände
zu einer "Interessengemeinschaft der Wirtschaft pro B 31 Ost neu". Die
Verbände wiesen vor allem auf die regionalwirtschaftliche Bedeutung
des Ausbaus für Handel, Handwerk und Gewerbe und die unzumutbaren
Belastungen der jetzigen Anwohner hin. Wie die Stadt Freiburg stuften auch
sie die Straße nur als regionale Entlastungsstraße ein (vgl.
Interessensgemeinschaft der Wirtschaft pro B 31-Ost). Am 5. Mai 1992 -
noch vor der Entscheidung des BVerwG - stimmte der Freiburger Gemeinderat
aufgrund eines interfraktionellen Antrags von SPD, Bündnis ´90/Die
GRÜNEN, ÖDP und Linke Liste/Friedensliste erneut über die
mehrheitliche Haltung zur planfestgestellten B 31 ab. Der Antrag sah vor,
daß die Stadt auf Nicht-Vollzug der Planfeststellung dringen und
Maßnahmen für Entlastungsmaßnahmen in Ebnet und eine Verbesserung
des ÖPNV ergreifen sollte. Ein negatives Votum des Gemeinderates hätte
zwar keine Bindungswirkung für den Bund als Bauherrn, jedoch die Bedeutung
als politische Resolution gehabt. Außerparlamentarisch wurde der
Antrag durch verschiedene öffentlichkeitswirksame Aktionen und Lobbyarbeit
der Umweltverbände und Bürgerinitiativen unterstützt. Mit
dem bisher knappsten Ergebnis von 25 zu 22 Stimmen entschied sich der Stadtrat
wieder für den Bau der B 31, der Antrag scheiterte an den Stimmen
einer Minderheit der SPD-Fraktion sowie des OB (vgl. Steinbrecher-Sandhövel
1993: 89f.). Bei der Landtagswahl 1992 hatte die Position der Kandidaten
zum Bau der B 31 einen erheblichen Einfluß auf das Wahlverhalten
der Bürger entlang der planfestgestellten Trasse: Während die
derzeitigen Anwohner gegen den Trend die CDU unterstützten, konnten
die SPD (deren Kandidat die kleine Umfahrung von Ebnet unterstützte)
und vor allem das Bündnis 90/Die GÜNEN (die den Bau kompromißlos
ablehnten) in den Kerngebieten des "Widerstandes" überproportional
dazugewinnen. So konnte Bündnis ´90/Die GRÜNEN ihr Ergebnis
in den betroffenen Stadtteilen fast verdoppeln (vgl. Aktionsbündnis
1992: 24; Steinbrecher-Sandhövel 1993: 130). Dieser Trend setzte sich
auch auf bei den Freiburger und Kirchzartener Kommunalwahlen fort, es reichte
in Freiburg aber aufgrund des zersplitterten Zustandes der kommunalen SPD
nicht aus, die Mehrheiten im Gemeinderat hinsichtlich der B 31 zu ändern.
4.3.3 Fazit Mit dem Planfeststellungsbeschluß wurde die Trassendiskussion
auf die gerichtliche Auseinandersetzung verlagert und entzog sich damit
weitgehend den Handlungsmöglichkeiten der verschiedenen Akteure. Während
in der gerichtlichen Auseinandersetzung die eigentliche Bedarfsentscheidung
nicht zur Disposition stand, da sie sich de facto der richterlichen Überprüfbarkeit
entzieht, veränderten viele Gegner ihre Position zum Straßenbau
insgesamt. Der Ausbau der Straße wird nun nicht mehr als die Lösung
des Problems gesehen, sondern der alternative Ausbau des ÖPNV. Aufgrund
der lokalen und globalen Umweltbelastungen, die vom Autoverkehr ausgehen,
streben die Straßenbaugegner eine weitergehende Reduzierung des Autoverkehrs
an. Die jetzt in einer Interessensgemeinschaft zusammengeschlossenen Wirtschaftsverbände
und die von der heutigen Straßenführung betroffenen Anwohner
drangen dagegen immer mehr auf die baldige Realisierung der Straße
und versuchten die öffentliche Dominanz der Straßenbaugegner
zu egalisieren. 4.4 Vergleichsverhandlungen mit den Klägern 4.4.1
Verlauf der Diskussion Nach der Entscheidung des BVerwG initiierte das
"Aktionsbündnis gegen die B 31-Ost" im Herbst 1992 einen "Runden Tisch",
an dem Vertreter der Stadt, der Fachbehörden, der Bürgerinitiativen
gegen die Straße sowie der Umweltverbände teilnahmen. Damit
sollte ein einvernehmlicher Weg für die Lösung der Verkehrsprobleme
im Freiburger Osten und Dreisamtal gefunden werden. Der Runde Tisch scheiterte
jedoch daran, daß die Vertreter der Anwohner aus Ebnet und der Schwarzwaldstraße
eine Teilnahme ablehnten (vgl. BZ v. 8.9.1992). Parallel nahmen der Freiburger
OB und das Regierungspräsidium erneut außergerichtliche Vergleichsverhandlungen
mit dem Rechtsanwalt der Kläger auf, um ein weiteres Gerichtsverfahren
zu vermeiden und die rechtlichen Grundlagen für eine baldige Realisierung
der B 31-Ost zu schaffen. Dieser Vergleich umfaßt vor allem folgende,
den Planfeststellungsbeschluß modifizierende Maßnahmen (vgl.
Aktionsbündnisse gegen die B 31 Neu 1993: 25 ff.): - Bessere Einbindung
der B 31-Ost in die Landschaft des Zartener Beckens durch Verzicht auf
eine Dammführung der B 31-Ost bei Kirchzarten und die Erstellung eines
landschaftspflegerischen Begleitplans. - Erstellung eines landschaftspflegerischen
Begleitplanes für das nördliche Zartener Becken im Rahmen des
Flurbereinigungsverfahrens, um dort das Landschaftsbild und den Erholungswert
aufzuwerten. - verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes
entlang von Siedlungsflächen. - Umplanung des Knotens Maria-Hilf um
eine bessere verkehrliche Anbindung und eine Minderung des Eingriffs in
die städtebauliche Substanz zu erreichen bei Beachtung der aktuellen
Grenzwerte für Luftschadstoffimmissionen. Die Kosten für diesen
Vergleich liegen bei ca. 30 Mio. DM, nach Schätzungen des Aktionsbündnisses
bei ca. 60-80 Mio. DM. Bei den Straßenbaugegner stieß der Vergleich
auf heftige Ablehnung, auch wollten zunächst vier der Kläger
das Vergleichsangebot nicht unterschreiben. Da das BMV gefordert hatte,
daß alle Kläger zustimmen, verweigerte es seine Zusage und wies
das Landesverkehrsministerium an, von weiteren Vergleichsverhandlungen
abzusehen. Nachdem aufgrund der weiteren Initiative des Freiburger OB´s
doch alle Kläger unterschrieben hatten, lehnte das BMV den Vergleich
zunächst mit dem rechtlichen Argument ab, daß durch die notwendigen
Änderungen des Planfeststellungsbeschlusses neue Einwendungen zu erwarten
seien. In der Folgezeit erklärte es, dem Vergleich dann zuzustimmen,
wenn die Mehrkosten vom Land und der Stadt übernommen werden, da es
sich bei den Maßnahmen nur um städtebauliche Verbesserungen
handle. Schließlich kam es im April 1993 auf massiven politischen
Druck des Landesverkehrsministers, Regierungspräsidenten und Freiburger
OB´s zu einem Kompromiß zwischen dem Bund, dem Land und der
Stadt: Der Bund übernimmt 50% der Kosten, die Stadt die andere Hälfte,
wobei das Land 80% des Stadtanteils aus dem Mitteln nach dem GVFG bereitstellt.
Diesem Kompromiß mit Kosten für die Stadt in Höhe von 3,12
Mio. DM stimmte der Freiburger Gemeinderat am 17. April 1993 mit 26 zu
21 Stimmen zu (vgl. Steinbrecher-Sandhövel 1993: 94ff.; Berichterstattung
der BZ). Während die Notgemeinschaft Schwarzwaldstraße und regionalen
Wirtschaftsverbände den Vergleich begrüßten, kündigte
das Aktionsbündnis die Fortsetzung des Widerstandes gegen die B 31-Ost
mit allen politischen und rechtlichen Mitteln an (vgl. BZ v. 21. U. 23.4.1993).
Ende 1993 leitete das Regierungspräsidium Freiburg das für den
Vergleich notwendige Planfeststellungsänderungsverfahren ein. Nach
der Offenlage gab es 581 Einwendungen aus der Bürgerschaft. Streitthema
war vor allem die durch die Tunnelverlängerungen verschärfte
Schadstoffsituation an den Tunnelenden geworden. Diese Probleme sollen
zunächst mit einer Längsentlüftung (d.h. der Großteil
der Schadstoffe soll aus dem östlichen Tunnelende, das im Konrad-Günther
Park und damit weiter entfernt von einer Wohnbebauung liegt "herausgeblasen"
werden), wenn danach die festgelegten Grenzwerte an der Wohnbebauung nicht
eingehalten werden, muß die Straßenbaubehörde einen "Abluftkamin"
errichten. Den Planfeststellungsänderungsbeschluß erließ
das Regierungspräsidiums am 25.1.1995 (RegP Freiburg 1995). Diesem
Beschluß stimmte der Freiburger Gemeiderat nach einer weiteren Grundsatzdebatte
über den Bau der B 31-Ost im Februar 1995 mit 24 zu 22 Stimmen zu
(Stadt Freiburg 1995a: 3). Für ein weiteres gerichtliches Vorgehen
gegen den Planfeststellungsänderungsbeschluß konnte das Aktionsbündnisses
gegen die B 31-Ost sieben neue Kläger gewinnen, die durch die Verlagerung
der Tunnelenden neu betroffen werden. Diese Klagen können den Bau
der Straße zwar verzögern, bei der Feststellung besserer Schutzmaßnahmen
gegen die Schadstoffimmissionen des Tunnels die Realisierung zudem verteuern,
nicht aber den Bau der Straße verhindern. Den Beginn für die
Bauarbeiten prognostiziert das Regierungspräsidium für Herbst
1996. 4.4.2 Fazit Mit den zunächst geheimen Vergleichsverhandlungen
konnte die Stadt die bisher relativ feste Koalition zwischen den klagenden
Anwohnern und den Bürgerinitiativen aufbrechen und und damit eine
weitere Verzögerung des Baus durch ein erneutes Gerichtsverfahren
verhindern. Mit dem Vergleich erreichen die Anwohner individuelle Verbesserungen
hinsichtlich ihres Primärziels, der Verringerung der persönlichen
Betroffenheit durch den Straßenneubau. Darüberhinaus hinaus
erzielen sie für die weitere Streckenführung einen verbesserten
landschaftspflegerischen Begleitplan. Maßgeblich für das Zustandekommen
des Vergleichs war vor allem die ungewisse Aussicht auf einen erneuten
Erfolg der Klage, bei deren negativem Ausgang auf die Kläger erhebliche
Prozeßkosten zugekommen und außerdem die planfestgestellte
Trasse ohne Verbesserungen realisiert worden wäre. Dazu kam der zunehmende
persönliche Druck von Seiten der Stadt und der Befürworter auf
die Kläger. Für die Planungsbehörden und die Stadt hat der
Vergleich hingegen den Vorteil, daß nur für die aus verkehrlicher
Sicht begrüßten Verbesserungen des Maria-Hilf-Knotens ein Planfeststellungsänderungsverfahren
durchgeführt werden mußte, der potentielle Klägerkreis
gegen diese Änderung der Planung jedoch eingeschränkt ist und
relativ geringe Aussichten auf Erfolg hat. Dagegen wurde der Vergleich
vor allem aufgrund der damit verbundenen Mehrkosten vom Bundesverkehrsministerium
nur auf starken politischen Druck und finanziellen Zugeständnissen
der Stadt und des Landes unterstützt. Die Bürgerinitiativen waren
von diesen Vergleichsverhandlungen ausgeschlossen. Nach Kenntnis von den
Verhandlungen versuchten sie zwar die Kläger für eine weitere
gerichtliche Auseinandersetzung zu gewinnen, waren damit aber nicht erfolgreich.
Damit verloren die Gegner der Straßenausbaus ihre wichtigste Arena
für die weitere Verzögerung und Verhinderung der Straße.
Ihre Strategie konzentrierte sich nun auf zwei Ebenen: - Veränderung
der Mehrheitsverhältnisse in den kommunalen Gremien. Dies war bei
der Kommunalwahl 1994 trotz erheblicher Stimmenzugewinne der BÜNDNIS
´90/GRÜNE und anderer, die B 31-Ost ablehnende Listenverbindungen,
nur zum Teil erfolgreich, da bei der SPD aus parteiinternen Gründen
die Unterstützer des Oberbürgermeisters in der Kandidatenaufstellung
gestärkt worden waren und daher im neuen Stadtrat immer noch eine
knappe Mehrheit für den Bau der B 31 vorhanden ist. - Verzögerung
des Planfeststellungsänderungsverfahren und die Mobilisierung von
neuen Klägern gegen den Planfeststellungsänderungsbeschluß
mit dem Ziel, erneut die Arena der gerichtlichen Auseinandersetzung zu
eröffnen und damit den Bau der Straße weiter zu verzögern.
5 Ergebnisse der Fallstudie Die Planungsprozesse der B 31 (bzw.Schwarzwaldautobahn)
und insbesondere des Teilabschnittes Freiburg - Kirchzarten weisen innerhalb
der letzten 20 Jahre eine äußerst dynamische Entwicklung auf,
die hierbei manifest gewordenen Konfliktkonstellationen zeichnen sich durch
eine hohe Komplexität aus. Die Analyse nennt die beteiligten Akteure,
ihre Koalitionen und ihre Positionen (5.1), beschreibt die Bedeutung der
kommunalen Ebene (5.2), die rechtliche Stellung von Individuen und Verbänden
(5.3), und arbeitet schließlich die Bedeutung von Umweltargumenten
heraus (5.4). 5.1 Akteure Die Auseinandersetzung um den Straßenneubau
ist geprägt durch die Vielzahl der beteiligten staatlichen und nicht-staatlichen
Akteure, das Auftreten neuer Akteure während des Planungsprozesses
und durch Änderungen der Präferenzen und Positionen einiger Akteure.
Diese haben sich aus einem weiterentwickelten Problembewußtsein ergeben.
Hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Positionen zur B 31 lassen sich
zwei Akteursgruppen differenzieren: Die Promotoren der Straße (Anwohner
der jetzigen Straße, Wirtschaftsverbände und jeweils die Mehrheit
der parlamentarischen Vertretungen) und die Straßenbaugegner (zukünftige
Anwohner der Straße, Bürgerinitiativen, Umweltverbände,
weitere private Interessensgruppen und Minderheiten des parlamentarischen
Systems). Die Straßenbaugegner verfolgten bei der Ablehnung der Schwarzwaldautobahn
und der Diskussion um die B 31-Ost zunächst die Strategie eines "structural
change". Den von der Straßenbauverwaltung vorgeschlagenen Trassenvorschlag
lehnten sie zunächst vor allem aufgrund der damit verbundenen Eingriffe
in Natur- und Landschaft sowie bestehende Nutzungen (Landwirtschaft, Wohnen,
Fremdenverkehr etc.) ab. Um neben einer geänderten Trassenführung
auch eine mit geringeren Eingriffen in den Raum verbundene reduzierte Dimensionierung
durchzusetzen, brachten die Straßenbaugegner in das Straßenplanungsverfahren
Vorschläge zum gleichzeitigen Ausbau der Öffentlichen Verkehrsträger
ein. Den grundsätzlichen Ausbaubedarf für die Straße stellten
sie hingegen bis Anfang der 80-er Jahre nicht in Frage (Entlastung der
Anwohner, Notwendigkeit aufgrund Verkehrszunahme). Im Verlaufe der politischen
Auseinandersetzung nach dem Planfeststellungsbeschluß wandelten sich
die strategischen Ziele der Contra-Akteure. Explizit verfolgt jetzt ein
großer Teil der Straßenbaugegner eine nachfragerorientierte
Strategie. Ziel ist eine "sustainable mobility", der Neubau der Straße
wird zugunsten eines forcierten Ausbaus des Öffentlichen Verkehrs
abgelehnt. Damit streben sie eine Gesamtentlastung der Region von den verkehrsbedingten
Umweltauswirkungen an, über die ihrer Meinung nach auch mittel- bis
langfristig eine Entlastung der heute unmittelbar durch die Straße
Betroffenen erreicht werden kann. Ebenso vollzieht sich sich in der Argumention
der Promotoren für die Notwendigkeit des Straßenneubaus ein
Strategiewechsel von einer "business as usual" zu einer kapazitätsorientierten
Strategie. Insbesondere die Schwarzwaldautobahn wurde zunächst von
Wirtschaftsverbänden und den Mehrheiten einiger kommunaler und regionaler
Gebietskörperschaften als "zukünftige Lebensader" eingestuft,
unabdingbar für die prosperierende Entwicklung der Region im nationalen
und internationalen Standortwettbewerb. In Reaktion auf die Kritik der
Straßenbaugegner verlor dieses Ziel in der öffentlichen Diskussion
an Bedeutung. Den Neu- bzw. Ausbau der B 31 rechtfertigen die Pro-Akteure
nun primär mit der nur so erzielbaren Entlastung der heutigen Anwohner
und die Notwendigkeit der Engpaßbeseitigung für den Kfz-Verkehrs.
Hinsichtlich der durch den Neubau bedingten Eingriff in die Umwelt weisen
die Promotoren auf die erfolgte Optimierung der Trasse unter Umweltgesichtspunkten
hin, in Abwägung mit der heutigen Situation konstatieren sie zum Teil
aufgrund der Entlastungswirkungen sogar eine Verbesserung der Umweltsituation
im Planungsraum. Für diese Argumentation ist wesentlich, daß
ein Zuwachs des Kfz-Verkehrs aufgrund der verbesserten Verkehrsverhältnisse
(induzierter Neuverkehr) negiert und die Gefährdung des Zieles der
Verlagerung von Verkehrsströmen auf die öffentlichen Verkehrsträger
nicht gesehen wird. Gleichzeitig soll in Übereinstimmung aller Akteure
der ÖPNV forciert ausgebaut werden. 5.2 Bedeutung der kommunalen Ebene
Die formale Entscheidungshoheit über den Bau von Bundesfernstraßen
hat alleine der Bund, sowohl hinsichtlich der grundlegenden Ausbauentscheidung
als auch des Zeitpunktes der Realisierung der rechtskräftigen Planung.
Zur Entscheidungsfindung bedient er sich der durch das BMV durchgeführten,
in die Bundesverkehrswegeplanung integrierten Bedarfsplanung für Bundesfernstraßen.
Eine Beteiligung der Öffentlichkeit findet hierbei über den Rahmen
der normalen Gesetzgebungsverfahren hinaus nicht statt, auch werden im
Rahmen der parlamentarischen Beratung aufgrund der Vielzahl der Projekte
nur einige wenige ausgiebig diskutiert (vgl. Reh 1988). Entscheidender
als die Behandlung im Bundestag sind für die Feststellung des Neubaubedarfs
und insbesondere der Festlegung der zeitlichen Realisierungspriorität
insbesondere die Bund-Länder-Verhandlungen nach der erfolgten Bedarfsbewertung.
Die Möglichkeiten des Landes sind dabei jedoch weitgehend auf einen
Austausch von Straßenbauprojekten im Rahmen der gegebenen Länderquote
beschränkt. Da das Land auch Herr des Trassenplanungsverfahrens ist,
muß das Land eigene Prioritätenentscheidungen fällen, dies
erfolgt in einem politischen Aushandlungsprozeß auf Landesebene.
Obwohl dem - jetzt dreispurigen Ausbau der B 31 - vom Land eine hohe Priorität
eingeräumt wird, kann es den Bau der gesamten B 31 nicht durchsetzen,
da es sonst auf die Realisierung anderer Straßen verzichten müßte.
Es beschränkte sich bei der zunächst negativen Bedarfsbewertung
durch den Bund im Jahr 1985 auf die Durchsetzung der rechtskräftigen
Neubauabschnitte, für die vor Ort ein hoher politischer Realisierungsdruck
besteht. Hinsichtlich der anstehenden Realisierung der B 31-Ost ist daher
nach Auffassung der Straßenbaugegner davon auszugehen, daß
der Bund als Baulastträger und das Land als Planungsbehörde den
Bau nicht gegen eine geänderte Mehrheit des Freiburger Gemeinderates
durchsetzen wird. Die kommunale Ebene bietet aufgrund der direkten Betroffenheit
und der Problemnähe gleichzeitig den besten Zugang der Straßenbaugegner
für die Bedarfsentscheidung, sie ist auch die einzige politische Arena,
auf der der Ausbau der B 31 umfassend dikutiert wird. Da der rechtskräftige
Abschluß des Trassenplanungsverfahrens die Voraussetzung für
die Realisierung der Bedarfsentscheidung bildet, ist auch diese Planungsstufe
eine hilfsweise Arena der Bedarfsdiskussion. Ziel der Straßenbaugegner
ist in den letzten Jahren die weitere Verzögerung des Baus der Straße,
um damit die Option für die Durchsetzung der Revidierung der Realisierungsentscheidung
zu erhalten. Sie erreichen zwar eine Schwächung der politischen Mehrheiten
für den Bau der Straße auf kommunaler und Landesebene, nicht
aber die Mehrheit für einen grundsätzlichen Verzicht auf den
Straßenneubau. 5.3 Rechtliche Stellung von Individuen und Verbänden
Der die Trassenplanung abschließende Planfeststellungsbeschluß
wird nach der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens und seiner
Vorverfahren unter Abwägung der widerstreitenden öffentlichen
und privaten Belange von der Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidums
(Teil der Landesverwaltung) erlassen. Die Partizipation der von der Planung
Betroffenen und der öffentlichkeit findet mit dem Erörterungsverfahren
formal erst relativ spät im Planungsprozeß statt, Hinsichtlich
der B 31-Ost haben zunächst die Straßenbauverwaltung und die
Stadt Freiburg einen Trassenvorschlag ausgehandelt. Bei seiner Veröffentlichung
entstand der Widerstand der von der Planung betroffenen Interessen (zunächst
vor allem durch die Gemeinde Ebnet, nach dem neuen Trassenvorschlag schließlich
durch die jetzt betroffenen Anwohner und die Vertreter des Natur- und Umweltschutzes).
Innerhalb des Planfeststellungsverfahren reagierte die Straßenbauverwaltung
des Regierungspräsidiums mit einer weiteren Optimierung der Trasse
hinsichtlich der Belange des Natur- und insbesondere der Menschenschutzes,
während die Alternativvorschläge der Trassengegner abgelehnt
wurden. Dagegen reagierte der Freiburger Gemeinderat als maßgeblicher
Beteiligter der Planungsverfahrens auf den zunehmenden öffentlichen
Druck damit, daß er die Untersuchung des zur Mösletrasse alternativen
Dreisamtunnels veranließ. Den neuerlichen Vorschlag der Trassengegner
hinsichtlich einer Untertunnelung der Schwarzwaldstraße griff jedoch
auch die Stadt nicht mehr auf. Die abnehmende Bereitschaft zu einer umfassenden
Alternativenprüfung wird dabei insbesondere durch den zunehmenden
Realisierungsdruck begründet, eine komplette Neuplanung würde
einen Zeitraum von 5 - 10 Jahren in Anspruch nehmen und gleichzeitig die
Priorität dieses Straßenabschnittes gegenüber dem Baulastträger
Bund in Frage stellen. Mit dem Planfeststellungsbeschluß wurde das
rechtsförmliche Planungsverfahren zunächst beendet, während
die politische Diskussion mit dem von den Trassengegnern verfolgten Ziel
der Neuaufnahme der Planung parallel zur neuen Arena der verwaltungsgerichtlichen
Auseinandersetzung weitergeführt wurde. Da im verwaltungsgerichtlichen
Verfahren faktisch nur den direkt betroffenen Grundstückseigentümern
die Klagemöglichkeit eingeräumt ist, konnten die Bürgeriniativen
und Umweltverbände ihre Interessen nur vermittelt durch die privaten
Kläger in das Verfahren einbringen. Insofern stehen sie der Spaltung
ihrer Koalition mit den Klägern durch den geschlossenen Vergleich
hilflos gegenüber. Der von der Bedarfsdiskussion überlagerte
politische Widerstand gegen die Realisierung dieser Trassenführung
bleibt trotz knapper werdenden Mehrheiten erfolglos. Die neuerlichen Klagen
gegen den durch den Vergleich notwendig gewordenen Planfeststellungsänderungsbeschluß
haben keine aufschiebende Wirkung für die Realisierung im rechtlichen
Sinn. Die Trassenführung kann durch sie nicht mehr grundsätzlich
zur Disposition gestellt werden. Durchgesetzt werden kann nur eine Verminderung
der Immissionsbelastung der direkten Anwohner. Das bei Abschluß der
Fallstudie noch laufende Gerichtsverfahren zieht im Falle eines für
die Kläger positiven Ausgangs wegen der dann erforderlichen Modifikationen
der Tunnelentlüftung und damit verbundenen Baukostensteigerung eine
weitere Verzögerung der Realisierung zur Folge. Dadurch eröffnen
sich eventuell weitere Möglichkeiten für politische Initiativen
zur Verhinderung der Straße insgesamt bzw. der gewählten Trassenführung.
5.4 Berücksichtigung ökologischer Belange Eine Berücksichtigung
ökologischer Belange ist sowohl im Zusammenhang mit dem Ausbau der
B 31 zwischen Freiburg und Donaueschingen insgesamt, als auch im Planfeststellungsverfahren
für die B 31-Ost bei Freiburg zu beobachten. Eine aktive Integration
von Umweltbelangen im Sinne dieser Untersuchung kann aber bei der Trassenplanung
schon definitionsgemäß gar nicht auftreten. Hinsichtlich der
grundlegenden Bedarfsentscheidung bestehen zwischen den am Konflikt beteiligten
Akteuren erhebliche Differenzen bei der Beurteilung der Auswirkungen des
Straßenbaus auf die Umwelt und die regionale Entwicklung - sowohl
in der Erfassung der Situation, als auch bei der Bewertung der möglichen
Handlungsmöglichkeiten. Grundlegend für die Betrachtung der Integration
der Umweltdimension in die Bedarfsplanung ist die Diskussion über
die Notwendigkeit des Ausbaus des Straßennetzes bzw. alternativer
Verkehrsträger (Höllentalbahn, Straßenbahn). Ausgangspunkt
für die Straßenplanung sind die bestehenden oder zukünftig
erwarteten kapazitären Engpässe. Nach Meinung der Straßenbaubefürworter
würde ein Verzicht auf die Anpassung der Straßenkapazität
die weitere Entwicklung der regionalen Wirtschaft hemmen und zu unannehmbaren
Belastungen der betroffenen Anwohner führen. Zur Erreichung des Zieles
der Verbesserung der verkehrlichen Bedingungen wird durch die Jahre hindurch
an einem grundsätzlichen Ausbau der Straßenverbindung festgehalten.
Der Verbesserung der Angebote der öffentlichen Verkehrsträger
wird eine gewisse Entlastungsfunktion zugeschrieben. Diese wird jedoch
als nicht ausreichend eingestuft. Die durch den Ausbau der Straße
notwendigerweise verbundenen Eingriffe in Natur- und Landschaft werden
zwar ähnlich beurteilt wie durch die Straßenbaugegner. Die Eingriffe
sollen aber durch eine umweltschonende Straße und umfassende Schutz-
und Ausgleichsmaßnahmen vermindert werden. Die Gesamtbelastung des
Planungsraumes durch Schadstoffemissionen des Kfz- Verkehrs ist dabei von
der Trassenführung und ihrer Ausgestaltung weitgehend unabhängig.
Trassenführung und bauliche Gestaltung haben aber erheblichen Einfluß
auf die Verteilung der bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen
des Straßenvorhabens auf unterschiedliche Standorte mit ihren jeweils
charakteristischen Nutzungen und deren spezifischer Schutzwürdigkeit.
Maßnahmen mit dem Ziel defensiver Integration sind die Optimierung
einer Trassenführung durch Schutzmaßnahmen wie Tunnelführung,
Lärmschutzwände oder -wälle und durch Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen.
Damit können die Eingriffe in benachbarte Flächennutzungen reduziert,
nicht aber grundsätzlich vermieden werden. Grenzen sind hier durch
die Kostenwirksamkeit der Maßnahmen gesetzt, die sich auf die Wirtschaftlichkeit
der Straße und damit die wichtigste Grundlage für die Bedarfsentscheidung
negativ auswirken. Aus Sicht der Straßenbaubefürworter wird
mit dieser defensiven Integration der Umweltgesichtspunkte insgesamt eine
Verbesserung der Umweltsituation innerhalb des Planungsraumes bei gleichzeitiger
Realisierung der verkehrlichen Ziele erreicht, da durch die neue Straße
die staubedingten Emissionen reduziert werden, die unmittelbaren Anwohner
durch räumliche Verlagerung der Straßentrasse bzw. umfassende
Schutzmaßnahmen insgesamt geringeren Lärm- und Schadstoffimmissionen
ausgesetzt sind, und durch die Bündelung des Verkehrs das nachgeordnete
Straßennetz entlastet wird. Diese - zumindest für die unmittelbaren
Anwohner unumstrittenen - Entlastungseffekte werden auch im Bewertungsverfahren
für die Bundesverkehrswegeplanung als positive Nutzenkomponente erfaßt.
Im Verlauf der Auseinandersetzung gewinnt diese Diskussionslinie gegenüber
den immer stärker bezweifelten regionalwirtschaftlichen Effekten die
Oberhand in der Rechtfertigung der Ausbauentscheidung auf regionaler Ebene.
Die verstärkte, defensive Integration ist vor allem Ergebnis der Mobilisierung
der Öffentlichkeit und politischen Entscheidungsträger durch
die Trassengegner. Letztere weisen auf die straßenbaubedingten Eingriffe
in die sensible Landschaft des Schwarzwaldes bzw. den Konrad-Günter-Park
und das Zartener Becken hin. Die relativ starke Verhandlungsposition der
altruistische Ziele verfolgenden Umweltverbände und Bürgerinitiativen
wird durch Vertreter verschiedener politischer Parteien und Gremien bzw.
die zunehmende ökologische Sensibilität von Bevölkerung
und der politischen Entscheidungsträgern getragen. Dem stehen jedoch
nur schwache rechtliche Handlungsmöglichkeiten der Umweltverbände
gegenüber. Die Trassenentscheidung kann im wesentlichen nur von den
zugunsten des Straßenbaus enteignungsbedrohten Grundstückseigentümern
angegriffen werden, nicht hingegen von den Umweltverbänden. Letztere
sind damit dazu gezwungen, Grundstückseigentümer für eine
gerichtliche Auseinandersetzung zu mobilisieren. Die Anwohner und Grundstückeigentümer
können mit dem Vergleich ihr primäres Ziel eines besseren Schutzes
vor den Auswirkungen der Straße, und in Verbindung mit dem vorhandenen
politischen Druck auch umfangreichere Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
einschließlich geringfügiger Trassenmodifikationen durchsetzen.
Dagegen erreichen die Bürgerinitiativen und Umweltverbände ihr
gestecktes Ziel einer landschaftsschonenderen Trassenführung nicht.
Die aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes priorisierte alternative
Führung der Straße hatte die entgültige, aber ungewisse
gerichtliche Entscheidung zur Voraussetzung. Diese letzte verbliebene Option
für eine notwendige Neuplanung wird durch den Vergleich verhindert.
Bei einer Konfrontation zwischen Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes
und den privaten Belangen von Grundstückseigentümern besteht
also eine Ungleichgewichtigkeit der rechtlichen Position bei der Durchsetzung
der Interessen. Diese könnte nur durch eine Klagebefugnis der Umweltverbände
gegen den Planfeststellungsbeschluß aufgehoben werden. Die Bereitschaft
zur Diskussion neuer Trassenalternativen durch den Vorhabensträger
nimmt bei der B 31-Ost jedoch mit zunehmendem Planungswiderstand der sich
im Verfahren befindlichen Mösler-/Südtrassse ab, obwohl selbst
auch die Planfeststellungsbehörde einen erheblichen Eingriff dieser
Trasse in Belange der Natur- und Landschaftsschutzes konstatiert. Dabei
zeigt das Beispiel der umfassenden Alternativenuntersuchung der Gesamtmaßnahme
B 31 zwischen Freiburg und Donaueschingen, daß durch ein offenes
Verfahren Konflikte um die Trassenführung weitgehend entschärft
werden können. Im Fall des Trassenabschnittes Freiburg - Kirchzarten
führte die mangelnde Bereitschaft zu einer umfassenden Alternativenbetrachtung
gegen Ende des Planfeststellungverfahrens hingegen zu einem zunehmenden
Widerstand gegen die Planungsentscheidung. Letztlich eröffnete sich
daraus die Möglichkeit der Verzögerung der Realisierung durch
die wegen der Abwägungsfehler aussichtsreichen Klagen vor den Verwaltungsgerichten.
Generell ist eine Berücksichtigung von ökologischen Belangen
nach der definitiven Entscheidung durch den Planfeststellungsbeschluß
nur noch in Ausnahmefällen wie schwebenden Gerichtsverfahren möglich.
Gegen eine spätere Inkorporation stehen vor allem die rechtlichen
Probleme der Änderung eines Planfeststellungsbeschlusses sowie die
geringe Bereitschaft des BMV, weitere Finanzmittel über das erforderliche
Maß hinaus für ein Straßenbauprojekt zur Verfügung
zu stellen. Zudem trifft die durch eine Neuplanung erforderliche zeitliche
Verzögerung auf den heftigen politischen Widerstand der von der derzeitigen
Straßenführung betroffenen Anwohner und den Promotoren einer
grundlegenden Verbesserung der Straßenverbindung. Zu diesen gehören
insbesondere der regionalen Wirtschaftsverbände und Automobilorganisationen.
Erschwerend kommt für eine mögliche Neuplanung inzwischen auch
hinzu, daß ein neues Planfeststellungsverfahren oder ein Planfeststellungsänderungsverfahren
von den Gegnern - trotz einer Verbesserung der unmittelbaren Umweltwirkungen
- mangels einer anderen Konfliktarena wahrscheinlich zum Anlaß genommen
würde, alle Instrumente zur grundsätzlichen Verhinderung des
Straßenbauvorhabens auszuschöpfen. Ein Festhalten am gegenwärtigen
Planungsstand muß deshalb aus der Sicht des Aufgabenträgers
als rational erscheinen.
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Letzte Änderung: 19. August 1997