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- Inklusion
Sonderschulen sind in ihrer Existenz bedroht
Die Aufhebung der Sonderschulpflicht zum Schuljahr 2015/16 gibt Anlass zu großer Sorge. Zwar haben – vorläufig – nun die Eltern die Entscheidung darüber, ob ihr behindertes Kind eine Regelschule oder eine Sonderschule besucht. Dieses Wahlrecht kann aber durch den schleichenden Wegfall der Sonderschulen schnell entfallen. Auch diejenigen Eltern, die sich für ihr behindertes Kind weiterhin eine sonderpädagogische (Aus-)Bildung wünschen, werden vielleicht bald erfahren, dass es gerade kleinere Sonderschulen in Wohnortnähe nicht mehr geben wird.
Ähnlich wie beim Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung, die den strukturellen Niedergang der Hauptschulen stark beschleunigte, werden hier schnell Fakten geschaffen, die unumkehrbar sein werden. Die „sehr lange Sonderschultradition“ (O-Ton Ministerpräsident Winfried Kretschmann) steht vor einer ungewissen Zukunft. Auch Kultusminister Stoch möchte nicht ausschließen, dass „etliche Schüler an Regelschulen abwandern“.
Eine echte Inklusion an Regelschulen setzt aber eine Ausstattung dieser Schulen voraus, die derzeit nicht realisierbar ist. Vielmehr ist zu besorgen, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf vielfach in den Regelschulen aufgrund der absehbar weiter fehlenden Ressourcen und Strukturen nicht adäquat gefördert werden. Eine echte Eingliederung in den Regelschulbetrieb ist hier kaum zu erwarten. Daran wird auch der „reisende Sonderschulpädagoge“ nichts ändern, der wohl künftig an wechselnden Schulen kurzfristig eingesetzt werden wird. Hierdurch werden den Sonderschulen also nicht nur Schüler, sondern auch noch die Lehrkräfte entzogen. Der Beruf des Sonderschulpädagogen wird dadurch nicht attraktiver. Ein Lehrkräftemangel wird nicht ausbleiben. Dann werden auch aus diesem Grund die übrigen Lehrkräfte diese Kinder „mitversorgen“ müssen. Dies wird Kindern mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf kaum gerecht werden.
6.8.2014, Dierk Bredemeyer, Heitersheim